Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung: Was lohnt sich 2026?

Als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft kannst du jedes Jahr neu entscheiden, ob ihr eure Steuererklärung gemeinsam oder getrennt abgebt. Diese Wahl klingt nach Formsache, entscheidet aber oft über mehrere hundert oder sogar tausende Euro. Hier erfährst du, wie Zusammen- und Einzelveranlagung funktionieren und welche Variante für euch 2026 die günstigere ist.

Was bedeuten Zusammen- und Einzelveranlagung?

Bei der Zusammenveranlagung werden du und dein Partner steuerlich wie eine Einheit behandelt: Eure Einkünfte werden zusammengerechnet und nach der sogenannten Splittingtabelle besteuert. Bei der Einzelveranlagung gibt jeder eine eigene Steuererklärung ab und versteuert nur sein eigenes Einkommen nach der Grundtabelle – so, als wärt ihr nicht verheiratet.

Für die meisten Paare ist die Zusammenveranlagung günstiger, weil sie vom Ehegattensplitting profitieren. Es gibt aber wichtige Ausnahmen, bei denen sich die getrennte Abgabe lohnt. Welche das sind, klären wir weiter unten Schritt für Schritt.

Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung

Damit ihr gemeinsam veranlagt werden könnt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Ihr seid verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, beide seid in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und ihr lebt nicht dauernd getrennt. Es reicht dabei, wenn diese Voraussetzungen an einem einzigen Tag im Jahr vorlagen – wer im Dezember heiratet, kann also rückwirkend fürs ganze Jahr das Splitting nutzen.

So funktioniert das Ehegattensplitting

Das Splittingverfahren läuft in drei Schritten ab: Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden addiert, die Summe wird halbiert, und auf diese Hälfte wendet das Finanzamt den normalen Einkommensteuertarif an. Die so berechnete Steuer wird anschließend wieder verdoppelt. Das Ergebnis ist eure gemeinsame Steuerschuld.

Der Trick dahinter: Der deutsche Steuertarif steigt progressiv, höhere Einkommen werden also mit einem höheren Satz belastet. Indem das Einkommen rechnerisch gleichmäßig auf beide verteilt wird, rutscht ihr in einen niedrigeren Durchschnittssteuersatz. Außerdem steht euch der Grundfreibetrag doppelt zu.

Der Splittingvorteil – wann lohnt er sich?

Das Splitting bringt nur dann einen echten Vorteil, wenn ihr unterschiedlich viel verdient. Je größer die Einkommenslücke zwischen euch ist, desto höher fällt die Ersparnis aus. Verdient ihr beide ungefähr gleich viel, bringt das Splitting kaum etwas, weil sich Addieren und Halbieren dann fast aufheben.

Den maximalen Splittingvorteil von rund 19.471 € (Stand 2026) erreichen Paare erst bei einem zu versteuernden Einkommen ab etwa 556.000 €, bei dem nur ein Partner verdient. Für normale Einkommen liegt die Ersparnis deutlich darunter, ist aber trotzdem oft drei- oder vierstellig – Nachrechnen lohnt sich also fast immer.

Wann die Einzelveranlagung sinnvoll ist

In bestimmten Fällen fahrt ihr getrennt besser. Das gilt vor allem, wenn ein Partner Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld bezogen hat. Diese sind zwar steuerfrei, erhöhen über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz – bei Einzelveranlagung trifft dieser Effekt nur den betroffenen Partner.

Hat ein Partner Lohnersatz wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld bezogen, kann die Einzelveranlagung günstiger sein - so trifft der Progressionsvorbehalt nur den betroffenen Partner.

  • Ein Partner hatte Verluste oder besonders hohe außergewöhnliche Belastungen.
  • Ein Partner erhielt eine Abfindung mit Fünftelregelung.
  • Es gab steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt.
  • Nur einer von euch ist kirchensteuerpflichtig.

Am sichersten ist es, beide Varianten durchzurechnen. Über die Finanzamt-Suche findest du dein zuständiges Amt, falls du dazu Rückfragen hast.

Wähl nicht aus Gewohnheit immer die Zusammenveranlagung, sondern rechne beide Varianten durch. ELSTER und die meisten Steuerprogramme zeigen dir die günstigere Option automatisch an.

Steuerklassen und die Veranlagung

Unabhängig von der Veranlagung wählt ihr während des Jahres eine Steuerklassenkombination: III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor. Diese Wahl beeinflusst nur, wie viel Lohnsteuer monatlich abgezogen wird – die endgültige Jahressteuer ergibt sich erst aus der Veranlagung. Zu wenig gezahlte Steuer wird nachgefordert, zu viel gezahlte erstattet.

Sonderfälle: Heirat, Trennung und Todesfall

Im Jahr der Heirat dürft ihr erstmals gemeinsam veranlagt werden, selbst wenn die Hochzeit erst im Dezember war. Trennt ihr euch, gilt das Splitting noch für das gesamte Trennungsjahr. Stirbt ein Partner, kann der hinterbliebene Ehegatte im Todesjahr und im Folgejahr das günstige Splitting weiter nutzen – das nennt sich Witwensplitting.

Wie und wo du die Veranlagung wählst

Die Wahl triffst du jedes Jahr neu im Hauptvordruck (Mantelbogen) deiner Steuererklärung. Am einfachsten geht das digital über ELSTER, das Online-Finanzamt der Steuerverwaltung. Triffst du gar keine Angabe, veranlagt das Finanzamt euch in der Regel automatisch zusammen.

Grundfreibetrag und Werte 2026

Für 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 € pro Person. Zusammenveranlagte Paare haben damit gemeinsam 24.696 € steuerfrei. Auch der übrige Steuertarif wurde angepasst, um die kalte Progression auszugleichen. Welche Beträge sonst noch gelten, fasst das Bundesfinanzministerium in seiner Übersicht „Das ändert sich 2026" zusammen.

Häufige Fehler vermeiden

Viele Paare wählen aus Gewohnheit immer die Zusammenveranlagung, ohne nachzurechnen. Gerade bei Eltern- oder Krankengeld kann das teuer werden. Prüfe deshalb jedes Jahr beide Optionen – die meisten Steuerprogramme und ELSTER zeigen dir die günstigere Variante automatisch an. Weitere aktuelle Steuerthemen und Werte findest du in unserem Themen-Hub zu den Jahreswerten 2026.

Rechenbeispiel

Steuerfreies Existenzminimum 2026 bei Zusammenveranlagung

Grundfreibetrag Partner A12.348 €
Grundfreibetrag Partner B12.348 €
Gemeinsam steuerfrei24.696 €

vereinfacht

TippLass dein Steuerprogramm oder ELSTER beide Veranlagungsarten parallel berechnen, bevor du abgibst. Die „Günstigerprüfung" dauert nur einen Klick und zeigt dir sofort, welche Variante euch mehr Geld spart – das kann je nach Einkommenslücke schnell mehrere hundert Euro ausmachen.

Häufige Fragen

Lohnt sich die Zusammenveranlagung immer?

Nein. Sie lohnt sich vor allem, wenn ihr unterschiedlich viel verdient. Bei Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, Verlusten oder Abfindungen kann die Einzelveranlagung günstiger sein.

Wie hoch ist der maximale Splittingvorteil 2026?

Der maximale Splittingvorteil beträgt 2026 rund 19.471 €. Er wird aber erst bei sehr hohem Einkommen ab etwa 556.000 € mit nur einem Verdiener erreicht.

Können wir die Veranlagung jedes Jahr neu wählen?

Ja. Du triffst die Wahl jährlich im Mantelbogen deiner Steuererklärung neu und bist nicht an die Entscheidung des Vorjahres gebunden.

Bekommen wir den Grundfreibetrag doppelt?

Bei Zusammenveranlagung steht euch der Grundfreibetrag zweimal zu, 2026 also insgesamt 24.696 €. Das ist einer der Gründe, warum das Splitting meist günstiger ist.

Müssen wir verheiratet sein?

Ja, das Splitting gilt nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die nicht dauernd getrennt leben. Es genügt, wenn das an einem Tag im Jahr erfüllt war.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 18. Februar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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