Bewerbungskosten absetzen: So holst du dir Geld zurück

Eine Bewerbung kostet Zeit, Nerven und oft auch bares Geld – von Bewerbungsfotos über Porto bis zur Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Die gute Nachricht: Du kannst diese Bewerbungskosten von der Steuer absetzen, und zwar unabhängig davon, ob du den Job am Ende bekommst. Wir zeigen dir, was anerkannt wird und wie du es richtig einträgst.

Was zählt eigentlich zu den Bewerbungskosten?

Bewerbungskosten sind alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz entstehen. Dazu gehören klassische Posten wie Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Druckkosten, Porto und Briefumschläge. Aber auch modernere Ausgaben zählen dazu: die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, ein Bewerbungscoaching oder Gebühren für eine Online-Jobplattform.

Wichtig ist nur der berufliche Anlass. Sobald eine Ausgabe konkret deiner Stellensuche dient, erkennt das Finanzamt sie grundsätzlich an. Sammle deshalb von Anfang an alle Quittungen und Nachweise – das spart dir später viel Sucherei.

Bewerbungskosten sind Werbungskosten – auch ohne Erfolg

Steuerlich gehören Bewerbungskosten zu den Werbungskosten. Das sind laut § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen – und dazu zählt ausdrücklich auch die Anbahnung eines neuen Jobs. Entscheidend ist: Es kommt nicht darauf an, ob deine Bewerbung erfolgreich war. Selbst eine ganze Reihe von Absagen ändert nichts an der Absetzbarkeit.

Auf der Suche nach dem für dich zuständigen Finanzamt hilft dir unsere Finanzamt-Suche. Weitere Tipps rund um absetzbare Job-Ausgaben findest du im Ratgeber-Bereich Arbeitnehmer & Werbungskosten.

Diese Kosten kannst du konkret absetzen

  • Bewerbungsfotos vom Fotografen
  • Bewerbungsmappen, Druck- und Kopierkosten
  • Porto und Versandkosten für klassische Bewerbungen
  • Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei weiter Anreise
  • Telefon-, Internet- und Materialkosten für Online-Bewerbungen
  • Bewerbungscoaching, Ratgeber oder Seminare zur Jobsuche
  • Beglaubigungen von Zeugnissen

Pauschalen pro Bewerbung

Wenn du keine Einzelbelege mehr hast, akzeptieren viele Finanzämter aus Vereinfachungsgründen Erfahrungswerte: häufig rund 15 Euro für eine vollständige Bewerbung per Post (inklusive Mappe, Foto und Porto) und etwa 2,50 Euro für eine Online-Bewerbung. Einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf diese Pauschalen gibt es allerdings nicht – die Anerkennung liegt im Ermessen deines Sachbearbeiters.

Wer Belege hat, fährt fast immer besser als mit Pauschalen. Führe eine einfache Liste mit Datum, Unternehmen und Versandart jeder Bewerbung – so machst du die Zahl deiner Bewerbungen glaubhaft.

Deshalb gilt: Wer Belege hat, fährt fast immer besser. Notiere dir am besten eine einfache Liste mit Datum, Unternehmen und Versandart jeder Bewerbung. So kannst du die Zahl deiner Bewerbungen glaubhaft machen, falls das Finanzamt nachfragt.

Reisekosten zum Vorstellungsgespräch

Lädt dich ein Unternehmen zum Gespräch ein, kannst du die Fahrtkosten als Reisekosten ansetzen. Mit dem eigenen Auto rechnest du pauschal 0,30 Euro pro tatsächlich gefahrenem Kilometer ab – und zwar für Hin- und Rückfahrt. Nutzt du Bus oder Bahn, setzt du den tatsächlichen Ticketpreis an.

Hat dir der potenzielle Arbeitgeber die Reisekosten ganz oder teilweise erstattet, darfst du nur den Teil absetzen, den du selbst getragen hast. Doppelt geltend machen geht nicht.

Verpflegung und Übernachtung bei weiter Anreise

Bist du wegen eines Vorstellungsgesprächs länger unterwegs, kommt die Verpflegungspauschale ins Spiel. Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von zu Hause kannst du 14 Euro ansetzen, bei einer vollen Abwesenheit von 24 Stunden sind es 28 Euro pro Tag. Eine notwendige Hotelübernachtung rechnest du in tatsächlicher Höhe gegen Beleg ab.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro

Eine wichtige Hürde solltest du kennen: Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr als Werbungskosten ab – ohne dass du etwas nachweisen musst. Deine Bewerbungskosten wirken sich steuerlich also erst dann zusätzlich aus, wenn deine gesamten Werbungskosten über dieser Grenze liegen.

Beachte den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, den das Finanzamt automatisch abzieht. Deine Bewerbungskosten wirken sich erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten darüber liegen.

Trotzdem lohnt es sich, alles einzutragen. Zusammen mit Posten wie Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmitteln oder Fortbildungen ist der Pauschbetrag schneller geknackt, als viele denken – und jeder Euro darüber senkt deine Steuer.

Wo trägst du die Bewerbungskosten ein?

Bewerbungskosten gehören in die Anlage N deiner Einkommensteuererklärung, in den Bereich der übrigen Werbungskosten. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch trägst du bei den Reisekosten ein. Maßgeblich ist immer das Jahr, in dem du die Kosten tatsächlich bezahlt hast.

Am bequemsten geht das digital über ELSTER, das offizielle Portal der Finanzverwaltung. Dort erfasst du die Beträge direkt und musst Belege nur auf Nachfrage einreichen.

Belege sammeln und aufbewahren

Du musst deiner Steuererklärung in der Regel keine Belege mehr beilegen, solltest sie aber aufbewahren. Das Finanzamt kann sie nachträglich anfordern. Bewahre Quittungen, Bahntickets und deine Bewerbungsliste daher mindestens bis zum bestandskräftigen Steuerbescheid auf – besser noch ein Jahr länger.

Auch für Arbeitslose, Azubis und Studierende interessant

Bewerbungskosten kann jeder absetzen, der eine bezahlte Beschäftigung anstrebt – nicht nur Arbeitnehmer im Job. Auch wenn du arbeitslos bist, dich aus der Ausbildung heraus bewirbst oder nach dem Studium den Berufseinstieg suchst, lohnt sich die Steuererklärung. Selbst ohne aktuelles Einkommen können deine Bewerbungskosten als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten zu einem steuerlichen Verlustvortrag führen, der dich in einem späteren Jahr entlastet.

TippFühre vom ersten Tag der Jobsuche an eine einfache Bewerbungsliste mit Datum, Firma und Versandart (Post oder online). Diese Liste ist dein bester Nachweis, falls das Finanzamt nach der Zahl deiner Bewerbungen fragt – und sie macht das Schätzen der Pauschalen kinderleicht.

Häufige Fragen

Kann ich Bewerbungskosten auch ohne Belege absetzen?

Viele Finanzämter erkennen aus Vereinfachungsgründen Erfahrungswerte an – oft rund 15 Euro pro Post-Bewerbung und etwa 2,50 Euro pro Online-Bewerbung. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Mit Belegen und einer Bewerbungsliste bist du immer auf der sicheren Seite.

Muss ich die Stelle bekommen, um die Kosten abzusetzen?

Nein. Bewerbungskosten sind unabhängig vom Erfolg absetzbar. Auch wenn du nur Absagen erhalten hast, kannst du sämtliche Ausgaben als Werbungskosten geltend machen.

Wie rechne ich die Fahrt zum Vorstellungsgespräch ab?

Mit dem eigenen Auto setzt du 0,30 Euro pro tatsächlich gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt an. Bei Bahn oder Bus zählt der echte Ticketpreis. Vom Arbeitgeber erstattete Beträge musst du abziehen.

Ab welchem Betrag lohnt sich das Absetzen?

Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Spürbar wirken sich Bewerbungskosten erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten diese Grenze überschreiten. Eintragen solltest du sie trotzdem immer.

Wo trage ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?

In die Anlage N bei den übrigen Werbungskosten, Reisekosten zum Gespräch bei den Reisekosten. Am einfachsten geht das digital über ELSTER. Maßgeblich ist das Jahr der Bezahlung.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 27. Januar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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