Was ist eine doppelte Haushaltsführung?
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn du aus beruflichen Gründen an deiner ersten Tätigkeitsstätte eine Zweitwohnung unterhältst und gleichzeitig außerhalb dieses Ortes deinen eigentlichen Lebensmittelpunkt behältst. Typisch ist das, wenn deine Familie oder dein Freundeskreis am Heimatort bleibt, du aber unter der Woche am weit entfernten Arbeitsplatz wohnst. Die Mehrkosten dafür erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Damit es klappt, müssen drei Dinge zusammenkommen: ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt, eine Zweitwohnung am Arbeitsort und ein beruflicher Anlass. Die Zweitwohnung muss in der Nähe deiner ersten Tätigkeitsstätte liegen. Als Faustregel gilt: Die Entfernung beträgt weniger als 50 Kilometer oder die einfache Fahrzeit liegt unter einer Stunde. Liegt dein Hauptwohnsitz selbst schon so nah am Job, fehlt die Notwendigkeit für eine Zweitwohnung.
Eigener Hausstand: Daran scheitert es oft
Der häufigste Stolperstein ist der „eigene Hausstand". Du brauchst eine eingerichtete, deinen Bedürfnissen entsprechende Wohnung am Lebensmittelpunkt – und du musst dich finanziell an den laufenden Kosten beteiligen. Ein altes Kinderzimmer bei den Eltern reicht nur, wenn du dich nachweisbar an Miete oder Haushaltskosten beteiligst. Diese Regel trifft vor allem jüngere Arbeitnehmer, deshalb lohnt es sich, Überweisungen und Belege sauber zu sammeln.
Am eigenen Hausstand scheitert es am häufigsten: Ein altes Kinderzimmer bei den Eltern reicht nur, wenn du dich nachweisbar an Miete oder Haushaltskosten beteiligst. Sammle dafür Überweisungen und Belege.
Die Zweitwohnung am Arbeitsort
Ob Apartment, WG-Zimmer, möbliertes Zimmer oder dauerhaftes Hotelzimmer – die Form der Zweitwohnung ist egal. Wichtig ist nur, dass du sie tatsächlich nutzt, um von dort zur Arbeit zu kommen. Auch ein Untermietvertrag oder eine vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft kann zählen, sofern du die Kosten selbst trägst.
Unterkunftskosten bis 1.000 Euro im Monat
Die reinen Unterkunftskosten kannst du im Inland bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € pro Monat absetzen, also maximal 12.000 € im Jahr. Dazu gehören Kaltmiete, Nebenkosten, Strom und Heizung sowie eventuelle Stellplatzkosten. Den Betrag musst du nicht jeden Monat ausschöpfen – du darfst über das Jahr saldieren. Liegst du in einem Monat unter 1.000 €, lässt sich das ungenutzte Polster mit teureren Monaten verrechnen.
Einrichtung und Hausrat zusätzlich absetzen
Eine gute Nachricht: Kosten für notwendige Einrichtung und Hausrat zählen nicht zum 1.000-Euro-Limit. Bett, Schrank, Tisch, Lampen oder Küchengeräte kannst du zusätzlich geltend machen. Bei Anschaffungen bis 5.000 € (inklusive Umsatzsteuer) geht die Finanzverwaltung ohne weitere Prüfung davon aus, dass die Ausgaben notwendig waren.
Kosten für notwendige Einrichtung und Hausrat zählen nicht zum 1.000-Euro-Limit – Bett, Schrank oder Küchengeräte kannst du also zusätzlich absetzen.
Familienheimfahrten: eine pro Woche
Für eine Heimfahrt pro Woche an deinen Lebensmittelpunkt gibt es die Entfernungspauschale. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 0,38 € je Entfernungskilometer – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Maßgeblich ist die einfache Strecke. Statt der Familienheimfahrten kannst du alternativ die Kosten für ein wöchentliches Telefonat mit der Familie ansetzen, was sich aber selten lohnt. Anders als bei normalen Pendlerfahrten brauchst du übrigens keine tatsächlich entstandenen Fahrtkosten nachzuweisen – die Pauschale steht dir auch zu, wenn du mit der Bahn oder als Mitfahrer unterwegs warst.
Verpflegungspauschale in den ersten drei Monaten
In den ersten drei Monaten nach Bezug der Zweitwohnung darfst du zusätzlich Verpflegungsmehraufwand pauschal absetzen: 28 € für jeden vollen Abwesenheitstag und 14 € für An- und Abreisetage. Nach drei Monaten ist damit Schluss. Eine längere Unterbrechung von mindestens vier Wochen setzt die Frist allerdings neu in Gang.
Umzugs- und Nebenkosten nicht vergessen
Auch die Kosten für den Umzug in die Zweitwohnung sind Werbungskosten – ebenso Maklergebühren oder Transportkosten. Sammle alle Belege, denn gerade diese Einmalkosten machen im ersten Jahr oft den größten Posten aus und werden gern übersehen.
So trägst du alles in die Steuererklärung ein
Die doppelte Haushaltsführung trägst du in die Anlage N ein. Reiche die Erklärung am einfachsten elektronisch über ELSTER ein und halte Mietvertrag, Meldebescheinigung und Belege bereit. Wenn du unsicher bist, welches Finanzamt zuständig ist, findest du es schnell über unsere Finanzamt-Suche. Weitere Tipps rund um Werbungskosten findest du in unserem Cluster Arbeitnehmer & Werbungskosten. Die rechtliche Grundlage steht in § 9 EStG.
Du wohnst 250 km vom Job entfernt, mietest eine Zweitwohnung für 700 € warm und fährst 40 Wochen pro Jahr einmal nach Hause.
| Unterkunft 12 × 700 € | 8.400 € |
| Familienheimfahrten 40 × 250 km × 0,38 € | 3.800 € |
| Verpflegung erste 3 Monate (geschätzt) | 1.500 € |
| Werbungskosten gesamt | 13.700 € |
vereinfacht
TippLege ab dem ersten Tag eine eigene Mappe für die Zweitwohnung an: Mietvertrag, alle Nebenkostenabrechnungen, Belege für Einrichtung und eine Liste der wöchentlichen Heimfahrten mit Datum und Kilometern. Wer das laufend macht, spart sich am Jahresende stundenlanges Suchen – und übersteht jede Nachfrage des Finanzamts gelassen.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich für die Zweitwohnung absetzen?
Die reinen Unterkunftskosten (Miete, Nebenkosten, Strom) sind im Inland bis 1.000 € pro Monat absetzbar, also bis 12.000 € im Jahr. Kosten für Einrichtung und Hausrat kommen zusätzlich obendrauf.
Zählt das Zimmer bei meinen Eltern als eigener Hausstand?
Nur dann, wenn du dort eine eingerichtete Wohnung nutzt und dich nachweisbar finanziell an den laufenden Haushaltskosten beteiligst. Ein kostenlos überlassenes Kinderzimmer reicht dem Finanzamt nicht aus.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 0,38 € je Entfernungskilometer, und zwar schon ab dem ersten Kilometer. Absetzbar ist eine Heimfahrt pro Woche für die einfache Strecke.
Wie lange gibt es die Verpflegungspauschale?
Nur in den ersten drei Monaten ab Bezug der Zweitwohnung: 28 € pro vollem Tag und 14 € für An- und Abreisetage. Nach drei Monaten entfällt sie.
Muss die Zweitwohnung gemietet sein?
Nein. Auch ein WG-Zimmer, ein möbliertes Zimmer, eine Untermiete oder eine vom Arbeitgeber gestellte Wohnung zählt – entscheidend ist, dass du die Kosten selbst trägst und die Wohnung beruflich nutzt.