Was die Entfernungspauschale ist
Die Entfernungspauschale ist ein fester Betrag, den du als Werbungskosten für deinen Arbeitsweg ansetzen darfst. Sie gleicht die Kosten aus, die dir durch das tägliche Pendeln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen. Das Gute daran: Du musst weder Tankquittungen noch Ticketbelege sammeln. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – egal, ob du mit dem Auto fährst, den Bus nimmst, Rad fährst oder zu Fuß gehst.
Das ändert sich 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Bisher war das gestaffelt: Für die ersten 20 Kilometer gab es nur 0,30 Euro, erst ab dem 21. Kilometer galten 0,38 Euro. Diese Unterscheidung ist weggefallen. Davon profitieren vor allem Pendler mit kurzem Arbeitsweg, die nun von Anfang an den höheren Satz bekommen. Geregelt ist das in § 9 Einkommensteuergesetz.
So berechnest du deine Pauschale
Die Formel ist einfach: Entfernungskilometer × 0,38 Euro × Arbeitstage. Du multiplizierst also die einfache Entfernung zu deiner Arbeit mit dem Kilometersatz und mit der Zahl der Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Wichtig ist, dass du dabei nur die Strecke in eine Richtung zählst – dazu gleich mehr.
Nur die einfache Entfernung zählt
Auch wenn du jeden Tag hin- und zurückfährst: Steuerlich zählt nur die einfache Entfernung, also die Strecke von zu Hause zur Arbeit in eine Richtung. Den Rückweg darfst du nicht zusätzlich ansetzen. Angesetzt werden außerdem nur volle Kilometer – angefangene Kilometer werden abgerundet. Aus 12,8 Kilometern werden also 12 Kilometer.
Auch wenn du täglich hin- und zurückfährst: Steuerlich zählt nur die einfache Entfernung in eine Richtung. Angefangene Kilometer werden abgerundet - aus 12,8 Kilometern werden also 12.
Welche Strecke ist maßgeblich?
Grundsätzlich gilt die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Eine längere Strecke darfst du nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig tatsächlich nutzt – etwa weil du über die Autobahn schneller und mit weniger Ampeln zur Arbeit kommst. Diesen Umweg solltest du im Zweifel begründen können.
Was ist die erste Tätigkeitsstätte?
Die Pauschale gilt nur für die Fahrten zu deiner ersten Tätigkeitsstätte. Das ist in der Regel der Ort, dem du dauerhaft zugeordnet bist – meist dein fester Arbeitsplatz im Betrieb. Pro Arbeitsverhältnis kannst du immer nur eine erste Tätigkeitsstätte haben. Fährst du zu wechselnden Einsatzorten oder zu Kunden, gelten oft andere, günstigere Reisekostenregeln. Über welches Finanzamt du deine Erklärung einreichst, kannst du jederzeit über unsere Finanzamt-Suche herausfinden.
Der Höchstbetrag von 4.500 Euro
Bei vielen Verkehrsmitteln ist die Pauschale auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt – das betrifft zum Beispiel Fahrten mit Bus und Bahn, als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft oder zu Fuß. Diese Grenze gilt aber nicht, wenn du deinen eigenen Pkw oder einen dir überlassenen Wagen nutzt. Fährst du also mit dem eigenen Auto, kannst du auch mehr als 4.500 Euro im Jahr ansetzen.
Wie viele Arbeitstage darfst du ansetzen?
Entscheidend ist die Zahl der Tage, an denen du wirklich zur Arbeit gefahren bist. Bei einer Fünf-Tage-Woche erkennen die Finanzämter erfahrungsgemäß rund 220 bis 230 Arbeitstage ohne Nachweis an, bei einer Sechs-Tage-Woche entsprechend mehr. Urlaubs-, Krank- und Homeoffice-Tage musst du herausrechnen, denn an reinen Homeoffice-Tagen entsteht kein Arbeitsweg.
Denk daran, Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage herauszurechnen. An reinen Homeoffice-Tagen entsteht kein Arbeitsweg, daher zählen nur die Tage, an denen du wirklich zur Arbeit gefahren bist.
Wann sich der Eintrag lohnt
Die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – auch ohne Belege. Erst wenn deine gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, wirkt sich jeder weitere Euro steuermindernd aus. Bei einem längeren Arbeitsweg ist diese Grenze aber schnell geknackt. Weitere Tipps rund um den Job findest du im Cluster Arbeitnehmer & Werbungskosten.
Wo du die Pauschale einträgst
Die Entfernungspauschale gibst du in der Anlage N deiner Steuererklärung an. Dort trägst du deine Adresse, die Adresse der ersten Tätigkeitsstätte, die einfache Entfernung in Kilometern, das genutzte Verkehrsmittel und die Zahl der Arbeitstage ein. Am einfachsten geht das digital über ELSTER, das viele Felder bereits vorausfüllt und die Pauschale automatisch berechnet.
30 km einfache Entfernung mit dem eigenen Pkw, 220 Arbeitstage
| Einfache Entfernung | 30 km |
| Kilometersatz 2026 | 0,38 € |
| Pauschale pro Arbeitstag | 11,40 € |
| Arbeitstage im Jahr | 220 |
| Entfernungspauschale pro Jahr | 2.508,00 € |
vereinfacht
TippFühre ein einfaches Fahrtenprotokoll oder notiere dir Urlaubs- und Homeoffice-Tage im Kalender. So kannst du deine Arbeitstage glaubhaft belegen, falls das Finanzamt nachfragt – besonders bei mehr als 230 angesetzten Tagen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer ist entfallen.
Zählt der Hin- und Rückweg?
Nein. Steuerlich zählt nur die einfache Entfernung in eine Richtung. Den Rückweg darfst du nicht zusätzlich ansetzen, obwohl du ihn natürlich jeden Tag mitfährst.
Gilt die Pauschale auch ohne Auto?
Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Du bekommst sie auch, wenn du mit Bus und Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommst.
Was ist der Höchstbetrag?
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrgemeinschaften oder zu Fuß sind maximal 4.500 Euro pro Jahr absetzbar. Nutzt du deinen eigenen Pkw, gibt es keine Obergrenze.
Wie viele Arbeitstage kann ich angeben?
Bei einer Fünf-Tage-Woche werden meist 220 bis 230 Tage ohne Nachweis akzeptiert. Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage musst du abziehen.