Lohnt sich die Steuererklärung als Azubi?
In den meisten Fällen lautet die Antwort: ja. Wenn dein Arbeitgeber dir monatlich Lohnsteuer vom Ausbildungsgehalt abgezogen hat, kannst du dir diese über die Steuererklärung ganz oder teilweise zurückholen. Aber auch wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kann sich die Abgabe lohnen – etwa über die Mobilitätsprämie oder einen Verlustvortrag bei einer Zweitausbildung.
Deine erste Ausbildung gilt steuerlich als Berufsausbildung, deren Kosten du als Werbungskosten ansetzen darfst. Über die Finanzamt-Suche findest du das für dich zuständige Finanzamt für die Abgabe in wenigen Sekunden.
Wann du als Azubi überhaupt Steuern zahlst
Steuern fallen erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für 2026 beträgt dieser 12.348 € im Jahr (2025: 12.096 €). Viele Azubis liegen mit ihrer Ausbildungsvergütung darunter und bekommen einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück. Liegst du darüber, helfen dir deine Werbungskosten dabei, die Steuerlast spürbar zu senken.
Erste Tätigkeitsstätte: Betrieb oder Berufsschule?
Bei einer dualen Ausbildung ist deine erste Tätigkeitsstätte in aller Regel der Ausbildungsbetrieb. Das klingt nach Detail, ist aber entscheidend, weil davon abhängt, wie du deine Fahrten ansetzen darfst. Nur bei einer rein schulischen Ausbildung gilt stattdessen die Schule als erste Tätigkeitsstätte.
Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb
Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gibt es die Entfernungspauschale. Seit 2026 gilt einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (§ 9 EStG). Gezählt wird nur die einfache Strecke, also nicht Hin- und Rückweg zusammen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du mit Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad fährst – die Pauschale bekommst du immer.
Fahrten zur Berufsschule
Anders als beim Betrieb ist die Berufsschule bei einer dualen Ausbildung meist nicht deine erste Tätigkeitsstätte. Deshalb kannst du diese Fahrten häufig als Dienstreise ansetzen – und zwar mit der vollen Strecke, also Hin- und Rückweg, mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Notiere dir dafür deine Schultage und die jeweilige Entfernung, damit du nichts verschenkst.
Arbeitsmittel absetzen
Alles, was du überwiegend für deine Ausbildung brauchst, zählt als Arbeitsmittel und ist absetzbar. Dazu gehören zum Beispiel:
- Fachbücher, Lernhefte und Fachzeitschriften
- Laptop, Tablet, Drucker und Büromaterial
- typische Berufs- oder Schutzkleidung sowie Werkzeug
- Taschenrechner und Software für die Ausbildung
Einzelne Gegenstände bis 952 € brutto kannst du sofort voll absetzen, teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer verteilt. Wichtig: Hebe wirklich alle Belege auf.
Weitere Werbungskosten für Azubis
Neben Fahrten und Arbeitsmitteln gibt es noch mehr, das du geltend machen kannst. Dazu zählen Kontoführungsgebühren (pauschal 16 € pro Jahr), Bewerbungskosten vor der Ausbildung, Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden sowie Kosten für eine auswärtige Unterbringung bei einer Blockschule. Auch die Homeoffice-Pauschale kann in Frage kommen, wenn du zu Hause für die Ausbildung lernst.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € ohne Nachweis
Das Finanzamt zieht dir automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab – ganz ohne Belege. Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt sich das einzelne Auflisten. Gerade bei längeren Fahrtwegen ist diese Grenze schnell überschritten, wie dir das Rechenbeispiel zeigt.
Mobilitätsprämie und Verlustvortrag
Verdienst du so wenig, dass du gar keine Steuern zahlst, hast aber einen langen Arbeitsweg? Dann kann die Mobilitätsprämie greifen, wenn dein Weg mindestens 21 Kilometer beträgt. Machst du eine Zweitausbildung oder ein Studium nach einer abgeschlossenen Erstausbildung, kannst du über einen Verlustvortrag deine Kosten sogar in spätere, einkommensstärkere Jahre mitnehmen.
So gibst du die Steuererklärung ab
Am einfachsten geht die Abgabe online über ELSTER, das kostenlose Portal der Finanzverwaltung. Deine Werbungskosten trägst du in die Anlage N ein. Weitere Berufsratgeber für deine Situation findest du im Cluster Berufsgruppen.
Fristen nicht verpassen
Bist du nicht zur Abgabe verpflichtet, hast du für eine freiwillige Steuererklärung rückwirkend vier Jahre Zeit. Das lohnt sich, falls du in einem früheren Ausbildungsjahr Belege übersehen hast. Besteht dagegen eine Abgabepflicht, gilt in der Regel der 31. Juli des Folgejahres als Stichtag.
Azubi mit 25 km einfachem Arbeitsweg an 220 Arbeitstagen
| Entfernung einfach | 25 km |
| Pauschale je km (ab 2026) | 0,38 € |
| Arbeitstage | 220 |
| Fahrtkosten als Werbungskosten | 2.090 € |
vereinfacht; liegt deutlich über dem Pauschbetrag von 1.230 €
TippSammle vom ersten Ausbildungstag an alle Belege in einem Ordner – Bahntickets, Buchquittungen, Arbeitskleidung. Schon ein Arbeitsweg ab rund 15 Kilometern reicht oft, um über den Pauschbetrag von 1.230 € zu kommen und eine Erstattung zu kassieren.
Häufige Fragen
Muss ich als Azubi eine Steuererklärung machen?
Nur wenn eine Abgabepflicht besteht, etwa bei mehreren Arbeitgebern oder Lohnersatzleistungen. Freiwillig lohnt sie sich aber fast immer, weil du einbehaltene Lohnsteuer zurückbekommst.
Wie viel kann ich als Azubi für den Arbeitsweg absetzen?
Für den Weg zum Ausbildungsbetrieb gilt seit 2026 die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke, gerechnet für jeden Arbeitstag.
Zählen Fahrten zur Berufsschule extra?
Ja. Bei dualer Ausbildung kannst du Schulfahrten meist als Dienstreise mit Hin- und Rückweg und 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ansetzen.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich keine Lohnsteuer gezahlt habe?
Über die normale Erstattung nicht, aber unter Umständen über die Mobilitätsprämie bei langem Arbeitsweg oder über einen Verlustvortrag bei einer Zweitausbildung.
Brauche ich für die Werbungskostenpauschale Belege?
Nein. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab. Belege brauchst du erst, wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind.