Wer gilt als Gewerbetreibender?
Gewerbetreibender bist du, wenn du eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausübst, die keine freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ist. Klassische Beispiele sind Handwerker, Händler, Gastronomen oder Betreiber von Online-Shops. Die Abgrenzung zum Freiberufler ist wichtig, denn nur Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer und müssen ihren Betrieb beim Gewerbeamt anmelden.
Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, meldet das Gewerbeamt dies automatisch an das zuständige Finanzamt. Welches Amt für dich zuständig ist, kannst du über unsere Finanzamt-Suche schnell herausfinden.
Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung schickt dir das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Diesen füllst du heute verpflichtend elektronisch über ELSTER aus. Darin gibst du unter anderem deinen erwarteten Gewinn, deine geplante Umsatzhöhe und an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Aus diesen Angaben leitet das Amt deine Steuernummer und mögliche Vorauszahlungen ab.
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Die meisten kleinen Gewerbebetriebe ermitteln ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Prinzip ist einfach: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergeben den Gewinn. Eine doppelte Buchführung mit Bilanz ist dafür nicht nötig.
Die EÜR übermittelst du als Anlage EÜR zusammen mit deiner Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt. Wichtig ist eine saubere Trennung von privaten und betrieblichen Belegen sowie eine geordnete Belegablage – das spart dir bei Rückfragen viel Arbeit.
Wann gilt Buchführungspflicht statt EÜR?
Die EÜR darfst du nur bis zu bestimmten Grenzen nutzen. Übersteigt dein Betrieb einen Jahresumsatz von 800.000 € oder einen Gewinn von 80.000 €, wirst du nach § 141 AO buchführungspflichtig und musst bilanzieren. Diese Grenzen wurden durch das Wachstumschancengesetz angehoben und gelten so seit 2024. Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind dagegen immer zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Gewerbesteuer: So funktioniert sie
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und damit deine zusätzliche Abgabe als Gewerbetreibender. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag – im Kern dein Gewinn, angepasst um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen. Anders als Freiberufler kommst du um diese Steuer grundsätzlich nicht herum.
Der Freibetrag von 24.500 Euro
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG. Erst der Gewerbeertrag darüber wird besteuert. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten diesen Freibetrag nicht. Viele kleine Betriebe zahlen dank des Freibetrags faktisch gar keine Gewerbesteuer.
So wird die Gewerbesteuer berechnet
Vom Gewerbeertrag ziehst du den Freibetrag ab und multiplizierst das Ergebnis mit der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG). Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag. Diesen multipliziert deine Gemeinde mit ihrem individuellen Hebesatz, der mindestens 200 % betragen muss, in Großstädten aber oft bei 400 bis 500 % liegt.
Die Formel lautet also: (Gewerbeertrag − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz. Welcher Hebesatz für dich gilt, hängt allein von deinem Betriebssitz ab – ein Umzug in eine günstigere Gemeinde kann die Belastung spürbar senken.
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Damit du nicht doppelt belastet wirst, rechnet das Finanzamt die Gewerbesteuer teilweise auf deine Einkommensteuer an. Nach § 35 EStG wird das 3,8-fache deines Steuermessbetrags angerechnet. Bei einem Hebesatz bis rund 400 % gleicht das die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschafter rechnerisch oft fast vollständig aus.
Diese Kosten kannst du absetzen
Als Gewerbetreibender mindern deine Betriebsausgaben den Gewinn und damit die Steuer. Typisch sind Wareneinkauf, Miete für Geschäftsräume, Fahrzeugkosten, Arbeitsmittel, Versicherungen, Werbung und Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Größere Anschaffungen schreibst du über die Nutzungsdauer ab. Welche Posten in deiner Branche besonders relevant sind, findest du im Cluster Berufsgruppen.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Grundsätzlich weist du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer aus und führst sie ans Finanzamt ab. Bleibst du unter den gesetzlichen Umsatzgrenzen, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählen und sparst dir den Umsatzsteuerausweis – verzichtest dann aber auf den Vorsteuerabzug aus deinen Einkäufen.
Fristen und Vorauszahlungen
Deine Steuererklärung gibst du in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres ab; mit Steuerberater verlängert sich die Frist. Sowohl auf die Einkommensteuer als auch auf die Gewerbesteuer setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Plane diese Beträge fest ein, damit dich die Abrechnung am Jahresende nicht überrascht.
Einzelunternehmer mit 60.000 € Gewerbeertrag, Gemeinde-Hebesatz 400 %
| Gewerbeertrag | 60.000 € |
| abzüglich Freibetrag | −24.500 € |
| steuerpflichtiger Betrag | 35.500 € |
| × Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag | 1.242 € |
| × Hebesatz 400 % | 4.970 € |
| Gewerbesteuer vor Anrechnung | 4.970 € |
vereinfacht; Messbetrag gerundet, ohne Hinzurechnungen/Kürzungen. Über § 35 EStG werden 3,8 × 1.242 € = 4.720 € auf die Einkommensteuer angerechnet.
TippLege jeden Monat etwa 25–30 % deines Gewinns auf ein separates Steuerkonto. So hast du Einkommensteuer, Gewerbesteuer und mögliche Nachzahlungen immer griffbereit und gerätst nicht in Liquiditätsengpässe.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich als Gewerbetreibender Gewerbesteuer zahlen?
Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft zahlst du Gewerbesteuer erst, wenn dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt. Darunter fällt für dich keine Gewerbesteuer an.
Reicht für mein Gewerbe die EÜR aus?
Ja, solange dein Jahresumsatz unter 800.000 € und dein Gewinn unter 80.000 € liegt. Erst beim Überschreiten dieser Grenzen wirst du nach § 141 AO buchführungspflichtig und musst bilanzieren.
Wird die Gewerbesteuer auf meine Einkommensteuer angerechnet?
Ja. Nach § 35 EStG rechnet das Finanzamt das 3,8-fache deines Gewerbesteuer-Messbetrags auf deine Einkommensteuer an. Bei moderaten Hebesätzen gleicht das die Belastung oft fast vollständig aus.
Worin unterscheidet sich ein Gewerbetreibender vom Freiberufler?
Freiberufler üben eine wissenschaftliche, künstlerische oder beratende Tätigkeit aus, zahlen keine Gewerbesteuer und brauchen keine Gewerbeanmeldung. Gewerbetreibende dagegen melden ihr Gewerbe an und sind gewerbesteuerpflichtig.
Welche Vorauszahlungen kommen auf mich zu?
Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen auf Einkommen- und Gewerbesteuer fest, die sich an deinem letzten Gewinn orientieren. Bei sinkenden Einnahmen kannst du eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.