Warum sich die Steuererklärung für IT-Fachkräfte besonders lohnt
Kaum eine Berufsgruppe gibt so viel für die eigene Arbeit aus wie IT-Fachkräfte: leistungsstarke Rechner, mehrere Monitore, Software-Lizenzen, Cloud-Dienste und teure Zertifizierungen summieren sich schnell zu vierstelligen Beträgen pro Jahr. All das sind Werbungskosten – also Ausgaben, die mit deinem Beruf zusammenhängen und dein zu versteuerndes Einkommen senken. Wer hier sauber sammelt, holt sich oft mehrere Hundert Euro zurück.
Wenn du wissen willst, welches Finanzamt für dich zuständig ist und wohin deine Erklärung geht, findest du das über unsere Finanzamt-Suche in wenigen Sekunden. Weitere Steuertipps für deinen Beruf sammeln wir im Cluster für Berufsgruppen.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Startlinie
Das Finanzamt zieht jedem Angestellten automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab – ganz ohne Nachweise. Richtig interessant wird es erst, wenn deine echten Werbungskosten höher liegen. Für IT-Fachkräfte ist diese Grenze schnell überschritten: Allein ein neuer Laptop plus Homeoffice-Pauschale reicht in vielen Fällen schon aus. Es lohnt sich also fast immer, alle Belege zusammenzutragen und die tatsächlichen Kosten anzusetzen.
Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag
Für jeden Tag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest, kannst du die Homeoffice- bzw. Tagespauschale von 6 € pro Tag ansetzen. Pro Jahr sind das maximal 210 Tage und damit bis zu 1.260 €. Du brauchst dafür kein abgeschlossenes Arbeitszimmer und musst keine konkreten Kosten nachweisen – ein kurzer Tagesnachweis genügt. Gerade bei hybriden IT-Jobs mit drei oder vier Homeoffice-Tagen pro Woche kommt hier ein ordentlicher Betrag zusammen.
Hardware sofort absetzen – Laptop, Monitor und Co.
Hier liegt der größte Vorteil für IT-Fachkräfte: Computerhardware und Software lassen sich seit 2021 im Jahr der Anschaffung voll absetzen – unabhängig vom Preis. Laptop, Desktop-PC, Monitore, Tastatur, Maus, Dockingstation, externe Festplatten oder die Webcam für Calls kannst du sofort komplett als Werbungskosten geltend machen, statt sie über mehrere Jahre abzuschreiben.
Computerhardware und Software kannst du im Anschaffungsjahr voll absetzen, egal wie teuer. Bei reiner Arbeitsnutzung sind 100 Prozent drin, sonst teilst du nach dem beruflichen Anteil auf.
Voraussetzung ist die berufliche Nutzung. Nutzt du das Gerät auch privat, teilst du die Kosten auf – bei klarer beruflicher Nutzung erkennt das Finanzamt häufig 50 % oder mehr an. Bei reiner Arbeitsnutzung sind 100 % drin. Bewahre Rechnungen und am besten eine kurze Notiz zur Nutzung auf.
Software, Lizenzen und Cloud-Abos
Auch deine Werkzeuge zählen: IDE-Lizenzen, Betriebssysteme, Entwickler-Tools, Antiviren-Software sowie laufende Abos für Cloud-Dienste, Code-Repositories oder KI-Assistenten sind absetzbar, soweit du sie beruflich nutzt. Monatliche Abos gibst du einfach mit der Summe des Jahres an. Sammle dafür die Rechnungs-Mails der Anbieter – die meisten stellen sie im Kundenkonto als PDF bereit.
Sonstige Arbeitsmittel und die 800-Euro-Grenze
Für Arbeitsmittel, die keine Computerhardware sind – etwa Schreibtisch, Bürostuhl oder Regal – gilt weiterhin die GWG-Grenze: Bis 800 € netto (rund 952 € brutto) setzt du den vollen Betrag sofort ab. Liegt der Preis darüber, verteilst du die Kosten über die Nutzungsdauer (beim Bürostuhl meist 13 Jahre). Ein ergonomischer Stuhl für 600 € wandert also komplett in die nächste Steuererklärung.
Fortbildungen, Zertifikate und Fachliteratur
Die IT lebt vom Dazulernen – und das Finanzamt zieht mit. Fortbildungskosten sind in voller Höhe absetzbar, wenn du bereits im Beruf stehst. Dazu gehören Cloud-Zertifizierungen (AWS, Azure, Google Cloud), Scrum- oder Security-Kurse, Online-Schulungen, Konferenztickets sowie Fachbücher und Abos von Lernplattformen. Auch Reisekosten zu Präsenzschulungen – Fahrt, Übernachtung und Verpflegungspauschale – kannst du zusätzlich ansetzen.
Internet und Telefon nicht vergessen
Für beruflich genutzte Internet- und Telefonkosten erkennt das Finanzamt ohne Einzelnachweis pauschal 20 % der Kosten, höchstens 20 € im Monat an – also bis zu 240 € im Jahr. Wer mehr ansetzen will, weist die berufliche Nutzung über drei Monate nach und überträgt den Anteil aufs ganze Jahr.
Für beruflich genutztes Internet und Telefon erkennt das Finanzamt ohne Einzelnachweis pauschal 20 Prozent an, höchstens 20 Euro im Monat. Mehr geht nur mit Nachweis über drei Monate.
So trägst du alles in die Steuererklärung ein
Alle genannten Posten gehören in die Anlage N. Hardware, Software und Arbeitsmittel kommen in die Zeilen für Arbeitsmittel, Fortbildungen in die entsprechenden Werbungskosten-Zeilen, die Homeoffice-Pauschale hat ein eigenes Feld. Am einfachsten geht das digital über ELSTER. Hebe alle Belege mindestens bis zum Abschluss der Veranlagung auf – das Finanzamt fragt stichprobenartig nach. Die rechtliche Grundlage findest du in § 9 EStG.
IT-Entwickler, 3 Homeoffice-Tage pro Woche, neuer Laptop und eine Cloud-Zertifizierung im Jahr 2026
| Homeoffice-Pauschale (140 Tage × 6 €) | 840 € |
| Laptop (sofort voll absetzbar) | 1.400 € |
| AWS-Zertifizierung inkl. Kurs | 600 € |
| Internet-/Telefonpauschale | 240 € |
| Werbungskosten gesamt | 3.080 € |
vereinfacht; tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab
TippLege dir einen digitalen Ordner an und fotografiere jede berufliche Rechnung sofort beim Kauf. Notiere kurz den beruflichen Zweck (z. B. "Monitor fürs Homeoffice"). So hast du am Jahresende alle Belege beisammen und kannst bei Rückfragen des Finanzamts sofort liefern.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Gaming-PC absetzen, wenn ich damit auch arbeite?
Ja, aber nur den beruflichen Anteil. Nutzt du den Rechner gemischt, teilst du die Kosten auf – bei klarer beruflicher Nutzung erkennt das Finanzamt oft 50 % oder mehr an. Bei reiner Arbeitsnutzung sind 100 % möglich.
Wie viel bringt die Homeoffice-Pauschale konkret?
6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage im Jahr, also bis zu 1.260 €. Nachweise über einzelne Kosten brauchst du nicht, nur eine Aufstellung deiner Homeoffice-Tage.
Muss ich Hardware über mehrere Jahre abschreiben?
Nein. Computerhardware und Software darfst du seit 2021 im Jahr der Anschaffung komplett absetzen – unabhängig vom Preis. Nur Nicht-IT-Möbel über 800 € netto werden über die Nutzungsdauer verteilt.
Sind Online-Zertifizierungen wie AWS absetzbar?
Ja. Berufliche Fortbildungen sind in voller Höhe Werbungskosten, wenn du bereits im Beruf stehst. Das gilt für Prüfungsgebühren, Kurse, Fachliteratur und auch die Reisekosten zu Präsenzschulungen.
Lohnt sich die Steuererklärung überhaupt für mich?
Sobald deine Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen, sparst du Steuern. Für IT-Fachkräfte ist diese Grenze mit Hardware und Homeoffice meist schnell erreicht.