Was ein Minijob steuerlich bedeutet
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer festen Verdienstgrenze. Im Jahr 2026 darfst du bis zu 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr verdienen. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt – steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze. Steuerlich ist der Minijob ein Sonderfall, weil der Lohn pauschal versteuert werden kann und dann für dich in der Regel komplett steuerfrei bleibt.
Pauschsteuer oder individuelle Versteuerung
Für deinen Minijob-Lohn gibt es zwei Wege der Versteuerung. Beim ersten zahlt dein Arbeitgeber eine einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent. Damit sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgegolten – du bekommst dein Gehalt brutto wie netto und musst nichts in der Steuererklärung angeben. Beim zweiten Weg wird der Lohn individuell nach deiner Lohnsteuerklasse versteuert. Das lohnt sich vor allem dann, wenn du sonst kaum Einkommen hast und ohnehin keine Steuern zahlst.
Wann du nichts angeben musst
Übernimmt dein Arbeitgeber die 2-Prozent-Pauschsteuer, taucht dein Minijob in deiner Steuererklärung gar nicht auf. Der Verdienst erhöht dein zu versteuerndes Einkommen nicht und wirkt sich auch nicht auf den Steuersatz deiner übrigen Einkünfte aus. Das ist der häufigste Fall und der Grund, warum Minijobs als so unkompliziert gelten. Frag im Zweifel deinen Arbeitgeber, welches Verfahren er anwendet – das steht meist schon im Arbeitsvertrag oder auf deiner Lohnabrechnung.
Wann eine Steuererklärung sinnvoll ist
Interessant wird es, wenn dein Minijob individuell versteuert wird und dein gesamtes Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dieser beträgt 2026 voraussichtlich 12.348 Euro. Liegst du darunter, fällt gar keine Einkommensteuer an. Hat dein Arbeitgeber dennoch Lohnsteuer einbehalten, holst du sie dir über die Steuererklärung vollständig zurück. Auch wenn du mehrere kleine Jobs hattest oder unterjährig die Steuerklasse gewechselt hast, kann sich die Abgabe rechnen.
Minijob neben dem Hauptjob
Hast du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, darfst du einen Minijob steuer- und abgabenfrei nebenher ausüben – vorausgesetzt, der Arbeitgeber nutzt die Pauschsteuer. Ein zweiter Minijob wird dagegen mit dem Hauptjob zusammengerechnet und nach deiner Steuerklasse (meist Klasse VI) versteuert. Dann steigt die Steuerlast deutlich, und eine Steuererklärung wird in vielen Fällen sogar zur Pflicht.
Welche Werbungskosten du absetzen kannst
Wird dein Minijob individuell versteuert, kannst du echte Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen Fahrtkosten zur Arbeit über die Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Berufskleidung oder Fortbildungen. Pauschal berücksichtigt das Finanzamt ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Erst wenn deine tatsächlichen Kosten darüber liegen, lohnt sich das einzelne Aufschreiben und Belegesammeln. Bei pauschal versteuertem Lohn ist ein Werbungskostenabzug dagegen ausgeschlossen.
Rentenversicherung: Eigenanteil oder Befreiung
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dein Eigenanteil von 3,6 Prozent wird vom Lohn abgezogen, bei 603 Euro sind das rund 22 Euro im Monat. Dafür sammelst du vollwertige Rentenanwartschaften und Ansprüche auf Reha-Leistungen. Du kannst dich von dieser Pflicht befreien lassen und bekommst dann dein volles Gehalt – verzichtest aber auf diese Rentenvorteile. Eine einmal erklärte Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs.
So gibst du den Minijob in der Steuererklärung an
Wird dein Minijob individuell versteuert, trägst du den Bruttolohn und die einbehaltene Lohnsteuer in die Anlage N ein. Die Werte findest du auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die dein Arbeitgeber dem Finanzamt meldet. Pauschal versteuerten Minijob-Lohn lässt du dagegen komplett weg. Am einfachsten erledigst du die Erklärung digital über ELSTER, das offizielle Portal der Finanzverwaltung.
Häufige Fehler vermeiden
Ein klassischer Fehler ist, den pauschal versteuerten Minijob trotzdem in der Steuererklärung anzugeben – das ist falsch und kann zu unnötigen Rückfragen führen. Ebenso ärgerlich: Wer nicht prüft, ob Lohnsteuer einbehalten wurde, verschenkt unter Umständen eine Erstattung. Mehr Hintergründe zu deiner Berufsgruppe findest du in unserem Cluster Berufsgruppen. Bist du dir unsicher, welches Finanzamt für dich zuständig ist, hilft dir unsere Finanzamt-Suche weiter.
Studentin mit individuell versteuertem Minijob, Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag
| Minijob-Lohn (12 × 603 €) | 7.236 € |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € |
| Einbehaltene Lohnsteuer (individuell, Beispiel) | 420 € |
| Mögliche Steuererstattung | 420 € |
vereinfacht; die tatsächliche Erstattung hängt von Steuerklasse und Gesamteinkommen ab
TippFrag deinen Arbeitgeber konkret, ob er deinen Minijob pauschal (2 %) oder individuell nach Steuerklasse versteuert. Nur bei individueller Versteuerung kannst du dir über die Steuererklärung womöglich Lohnsteuer zurückholen – und genau diese Info entscheidet, ob sich die Abgabe für dich lohnt.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?
Nur wenn der Lohn individuell nach deiner Steuerklasse versteuert wird. Zahlt dein Arbeitgeber die pauschale 2-Prozent-Steuer, bleibt der Minijob in der Steuererklärung außen vor und erhöht dein übriges Einkommen nicht.
Wie hoch darf ich 2026 im Minijob verdienen?
Bis zu 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Die Grenze ist an den Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt und steigt mit ihm.
Bekomme ich als Minijobber Lohnsteuer zurück?
Ja, wenn dein Lohn individuell versteuert wurde und dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro liegt. Dann erstattet dir das Finanzamt die einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung.
Darf ich neben dem Hauptjob einen Minijob haben?
Einen Minijob darfst du steuer- und abgabenfrei neben deinem Hauptjob ausüben, sofern er pauschal versteuert wird. Ein zweiter Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll versteuert.
Kann ich als Minijobber Werbungskosten absetzen?
Nur bei individueller Versteuerung. Dann kannst du Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen geltend machen, sobald sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.