Pflegekräfte: Schichtdienst, Kleidung & Fahrtkosten absetzen

Als Pflegekraft arbeitest du im Schichtdienst, fährst zu unregelmäßigen Zeiten zur Arbeit und trägst Kasack oder Kittel. Genau diese Besonderheiten kannst du steuerlich nutzen. Wir zeigen dir, welche Werbungskosten du 2026 als Pflegekraft absetzt und wie du dabei am besten vorgehst.

Warum sich die Steuererklärung für Pflegekräfte lohnt

Pflegekräfte haben oft mehr Werbungskosten, als sie denken: Fahrten zur Klinik oder ins Heim, spezielle Arbeitskleidung, Fortbildungen und Beiträge zu Berufsverbänden summieren sich schnell. Wer diese Ausgaben in der Steuererklärung angibt, bekommt häufig mehrere Hundert Euro zurück. Wenn du wissen willst, welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du es über unsere Finanzamt-Suche.

Wichtig ist vor allem, dass du Belege sammelst und die richtigen Posten kennst. Der Schichtdienst macht das nicht komplizierter, sondern eröffnet dir sogar zusätzliche Vorteile gegenüber Kolleginnen und Kollegen im klassischen Tagdienst.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Grenze

Das Finanzamt zieht automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab, ohne dass du etwas nachweisen musst. Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt sich der Einzelnachweis. Gerade als Pendlerin oder Pendler im Schichtdienst überschreitest du diese Grenze oft schon allein durch die Fahrtkosten – jeder weitere Beleg senkt dann zusätzlich deine Steuerlast.

Fahrtkosten: die neue Entfernungspauschale ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher galten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und erst danach 0,38 €. Diese Änderung aus dem Steueränderungsgesetz 2025 ist in § 9 EStG verankert und bringt dir als Pendlerin bares Geld.

Du rechnest pro Arbeitstag nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ob du Bus, Bahn oder das eigene Auto nutzt, spielt für die Pauschale keine Rolle. Maximal kannst du 4.500 € im Jahr ansetzen – diese Grenze gilt aber nicht, wenn du mit dem eigenen Pkw fährst und das nachweist.

Schichtdienst und Fahrten – was du beachten musst

Pflegekräfte fahren häufig öfter zur Arbeit als der Durchschnitt, etwa bei geteilten Diensten oder kurzfristigem Einspringen. Jede tatsächlich gefahrene Strecke zählt. Bei einer Sechs-Tage-Woche erkennt das Finanzamt bis zu rund 280 Arbeitstage an. Führe deshalb am besten eine Liste deiner Arbeitstage oder hebe deine Dienstpläne auf, falls Rückfragen kommen.

Hebe deine Dienstpläne auf oder führe eine Liste deiner Arbeitstage. Gerade im Schichtdienst zählt jede gefahrene Strecke, und bei Rückfragen bist du sofort gerüstet.

Fährst du an einem Tag wegen eines geteilten Dienstes zweimal zur Arbeit, kann unter Umständen die zweite Fahrt zusätzlich zählen. Hier lohnt sich genaues Aufschreiben besonders.

Berufskleidung: Kasack, Kittel und Co. absetzen

Typische Berufskleidung wie Kasack, Kittel oder Sicherheitsschuhe gilt als Arbeitsmittel, weil du sie ausschließlich beruflich trägst. Die Anschaffungskosten kannst du voll absetzen. Normale Straßenkleidung – etwa ein Pullover, den du auch privat anziehen könntest – erkennt das Finanzamt dagegen nicht an.

Absetzbar ist nur echte Berufskleidung wie Kasack, Kittel oder rutschfeste Pflegeschuhe. Normale Straßenkleidung, die du auch privat tragen könntest, erkennt das Finanzamt nicht an.

  • Kasacks und Kittel in voller Höhe
  • Berufsspezifische Schuhe wie rutschfeste Pflegeschuhe
  • Namensschilder, Diensttaschen und ähnliches Zubehör

Reinigung der Arbeitskleidung

Auch das Waschen deiner Berufskleidung zählt zu den Werbungskosten – selbst wenn du sie zu Hause in der eigenen Maschine wäschst. Viele Finanzämter erkennen dafür pauschal rund 110 € pro Jahr ohne Einzelnachweis an. Wer höhere Kosten geltend machen will, kann die anteiligen Kosten pro Waschgang berechnen und nachweisen.

Weitere typische Werbungskosten für Pflegekräfte

Neben Fahrt und Kleidung gibt es viele kleinere Posten, die sich lohnen:

  • Fortbildungen und Fachliteratur rund um Pflege und Medizin
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
  • Arbeitsmittel wie Pflegeschere, Fachbücher oder ein dienstlich genutztes Handy
  • Bewerbungskosten, wenn du den Arbeitgeber gewechselt hast

Weitere berufsbezogene Steuertipps findest du in unserem Ratgeber für Berufsgruppen.

Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

Ein echter Vorteil im Schichtdienst: Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG steuerfrei. Steuerfrei sind je nach Arbeitszeit zum Beispiel 25 % für Nachtarbeit, 50 % für Sonntagsarbeit und 125 % für gesetzliche Feiertage – jeweils berechnet auf den Grundlohn von höchstens 50 € pro Stunde. Diese Beträge tauchen meist schon steuerfrei auf deiner Lohnabrechnung auf, du musst sie also nicht extra eintragen.

Verpflegungsmehraufwand bei wechselnden Einsätzen

Arbeitest du in der ambulanten Pflege und bist an wechselnden Einsatzorten unterwegs, kannst du unter Umständen Verpflegungsmehraufwand ansetzen: 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 € bei voller Abwesenheit von 24 Stunden. Bei einer festen Arbeitsstätte im Heim oder Krankenhaus gilt das in der Regel nicht.

So gibst du alles in der Steuererklärung an

Alle genannten Posten trägst du in der Anlage N deiner Steuererklärung ein. Fahrtkosten kommen in die Zeilen zur Entfernungspauschale, Arbeitskleidung und Arbeitsmittel in die entsprechenden Felder für Werbungskosten. Sammle übers Jahr alle Belege in einem Ordner – das macht die Erklärung schnell und spart bares Geld.

Rechenbeispiel

Pflegekraft, 25 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage im Jahr 2026

Entfernung (einfach)25 km
Arbeitstage220
Pauschale pro km (2026)0,38 €
Absetzbare Fahrtkosten2.090 €

vereinfacht; nur einfache Strecke angesetzt

TippNotiere dir parallel zum Dienstplan deine tatsächlichen Arbeitstage und Fahrten. So kannst du jede Fahrt belegen, wenn das Finanzamt nachfragt – gerade bei Schichtdienst und Einspringen zählt jeder einzelne Tag.

Häufige Fragen

Wie viel bekomme ich als Pflegekraft pro Kilometer?

Seit 2026 gelten einheitlich 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer.

Kann ich meinen Kasack auch ohne Quittung absetzen?

Die Anschaffung solltest du mit Beleg nachweisen. Für die Reinigung erkennen viele Finanzämter rund 110 € pro Jahr ohne Einzelnachweis an.

Sind meine Nacht- und Sonntagszuschläge steuerpflichtig?

Nein. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Prozentsätzen steuerfrei und erscheinen meist schon steuerfrei auf der Lohnabrechnung.

Lohnt sich die Steuererklärung trotz Pauschbetrag?

Ja, sobald deine Werbungskosten über 1.230 € liegen. Durch Fahrtkosten im Schichtdienst und Berufskleidung ist das bei Pflegekräften schnell erreicht.

Wo trage ich die Kosten ein?

Alle Werbungskosten als Pflegekraft kommen in die Anlage N deiner Einkommensteuererklärung – getrennt nach Fahrtkosten, Arbeitsmitteln und Arbeitskleidung.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 19. März 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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