Erststudium oder Zweitstudium – der entscheidende Unterschied
Ob und wie du deine Studienkosten absetzen kannst, hängt vor allem an einer Frage: Ist es deine erste Ausbildung oder hast du vorher schon eine abgeschlossen? Das Finanzamt behandelt beide Fälle völlig unterschiedlich. Beim Erststudium zählen deine Ausgaben nur als Sonderausgaben, beim Zweitstudium dagegen als Werbungskosten – und nur Werbungskosten lassen sich über den Verlustvortrag in die Zukunft mitnehmen.
Die entscheidende Frage ist, ob es dein Erst- oder Zweitstudium ist: Nur Werbungskosten beim Zweitstudium lassen sich über den Verlustvortrag in die Zukunft mitnehmen – beim Erststudium zählen die Ausgaben nur als Sonderausgaben.
Ein Erststudium liegt vor, wenn du direkt nach dem Abitur studierst und vorher keine abgeschlossene Berufsausbildung hattest. Hast du dagegen vor dem Studium eine Lehre beendet oder bereits einen Bachelor in der Tasche, gilt dein aktuelles Studium als Zweitausbildung – steuerlich ein riesiger Unterschied.
Erststudium: Sonderausgaben bis 6.000 Euro
Aufwendungen für ein Erststudium darfst du nur als Sonderausgaben geltend machen, und das bis maximal 6.000 Euro im Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Haken: Sonderausgaben wirken sich ausschließlich in dem Jahr aus, in dem sie entstehen. Wenn du als Student aber ohnehin keine Steuern zahlst, verpuffen sie wirkungslos. Ein Verlustvortrag ist beim Erststudium leider nicht möglich.
Zweitstudium: Werbungskosten ganz ohne Limit
Anders sieht es beim Zweitstudium aus: Hier zählen deine Kosten als Werbungskosten – in unbegrenzter Höhe und ohne 6.000-Euro-Deckel. Laut § 9 Abs. 6 EStG ist das immer dann der Fall, wenn du bereits eine Erstausbildung von mindestens zwölf Monaten mit Abschlussprüfung abgeschlossen hast oder deine Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, etwa beim dualen Studium.
Was ist der Verlustvortrag überhaupt?
Übersteigen deine Werbungskosten deine Einnahmen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Diesen Verlust kannst du nach § 10d EStG ins nächste Jahr „vortragen". Das Finanzamt merkt sich den Betrag per Bescheid und verrechnet ihn, sobald du das erste Mal echtes Einkommen versteuerst – meist mit deinem Berufseinstieg.
Ein Beispiel: Sammelst du im Studium 6.000 Euro Verlust an und verdienst im ersten Berufsjahr 35.000 Euro, wird dein zu versteuerndes Einkommen um diese 6.000 Euro gemindert. Das kann je nach Steuersatz schnell eine vierstellige Erstattung bedeuten.
Warum sich die Steuererklärung trotz kleinem Einkommen lohnt
Die meisten Studenten liegen mit ihrem Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026) und zahlen deshalb keine Steuer. Genau deshalb glauben viele, eine Steuererklärung bringe nichts. Das Gegenteil ist richtig: Nur wer den Verlustvortrag aktiv beantragt, sichert sich die spätere Erstattung. Wenn du dafür deinen zuständigen Ansprechpartner suchst, findest du dein Finanzamt über unsere Suche in wenigen Sekunden.
Diese Studienkosten kannst du absetzen
Als Werbungskosten oder Sonderausgaben kommen viele typische Studienausgaben in Frage:
- Semesterbeiträge und Studiengebühren
- Fachliteratur, Skripte und Büromaterial
- Laptop, Drucker und Software (ggf. über mehrere Jahre abgeschrieben)
- Fahrtkosten zur Uni über die Entfernungspauschale
- Kosten für ein Auslandssemester oder Pflichtpraktikum
- Zinsen für einen Studienkredit
- Arbeitsmittel und Kosten fürs häusliche Arbeitszimmer
Wichtig ist immer der berufliche Bezug: Ausgaben, die du privat ohnehin gehabt hättest, erkennt das Finanzamt nicht an.
So beantragst du den Verlustvortrag bei ELSTER
Du gibst eine ganz normale Einkommensteuererklärung ab – kostenlos über ELSTER, das Portal der Finanzverwaltung. Trage deine Werbungskosten in die Anlage N ein. Den eigentlichen Verlustvortrag musst du im Hauptvordruck aktiv ankreuzen („Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"). Das Finanzamt stellt den Verlust dann gesondert per Bescheid fest.
Bis zu sieben Jahre rückwirkend nachholen
Für den Verlustvortrag hast du bis zu sieben Jahre Zeit – du kannst Erklärungen für zurückliegende Studienjahre also noch nachreichen. Sammle deshalb von Anfang an alle Belege.
Das Beste: Für den Verlustvortrag hast du bis zu sieben Jahre Zeit. Du kannst also auch jetzt noch Erklärungen für zurückliegende Studienjahre nachreichen, solange für das jeweilige Jahr noch kein Verlust festgestellt wurde. Sammle deshalb von Anfang an alle Belege – jeder gesammelte Euro Werbungskosten ist später bares Geld.
Duales Studium und Master: meist Werbungskosten
Beim dualen Studium bist du in ein Dienstverhältnis eingebunden – deine Kosten sind damit Werbungskosten, unabhängig davon, ob es deine erste Ausbildung ist. Auch der Master gilt regelmäßig als Zweitstudium, weil ihm der Bachelor als Erstausbildung vorausgeht. In beiden Fällen ist der Verlustvortrag dein Hebel zur späteren Erstattung.
Häufige Fehler vermeiden
Der teuerste Fehler ist, gar keine Erklärung abzugeben. Daneben verschenken viele Studenten Geld, weil sie Belege nicht sammeln oder die Kosten fälschlich nur als Sonderausgaben eintragen. Prüfe deshalb genau, ob dein Studium als Erst- oder Zweitausbildung gilt – diese Einordnung entscheidet über mehrere Tausend Euro. Mehr Tipps für deine Situation findest du im Cluster Berufsgruppen.
TippHebe vom ersten Semester an alle Belege auf – auch Kassenbons für Bücher und Arbeitsmittel. Selbst wenn du erst Jahre später Steuern zahlst, ist jeder gesammelte Euro Werbungskosten bares Geld bei deiner ersten Steuererstattung. Lege dir am besten eine Jahresliste mit Datum, Betrag und Anlass an.
Häufige Fragen
Lohnt sich der Verlustvortrag, obwohl ich keine Steuern zahle?
Ja, gerade dann. Du sammelst deine Verluste an und verrechnest sie später mit deinem ersten Berufseinkommen. Das kann beim Berufseinstieg eine vierstellige Steuererstattung bringen.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium?
Beim Erststudium zählen Kosten nur als Sonderausgaben (max. 6.000 Euro im Jahr, kein Vortrag). Beim Zweitstudium sind es unbegrenzte Werbungskosten, die du über den Verlustvortrag in die Zukunft mitnehmen kannst.
Wie weit kann ich den Verlustvortrag rückwirkend beantragen?
Für die Feststellung des Verlustvortrags hast du bis zu sieben Jahre Zeit. Du kannst also Erklärungen für zurückliegende Studienjahre noch nachreichen, solange für das Jahr kein Verlust festgestellt wurde.
Gilt mein Master als Zweitstudium?
In der Regel ja, weil der Bachelor als abgeschlossene Erstausbildung vorausgeht. Deine Masterkosten zählen damit als Werbungskosten und sind über den Verlustvortrag nutzbar.
Welche Anlage brauche ich für den Verlustvortrag?
Du trägst deine Werbungskosten in die Anlage N ein und kreuzt im Hauptvordruck die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags an – am einfachsten online über ELSTER.