Nachzahlungszinsen: Höhe, Berechnung und Einspruch

Wenn dein Steuerbescheid spät kommt und du nachzahlen musst, verlangt das Finanzamt manchmal zusätzlich Zinsen. Diese Nachzahlungszinsen überraschen viele – dabei folgen sie klaren Regeln. Hier erfährst du, wie hoch sie sind, wie sie berechnet werden und wann sich ein Einspruch wirklich lohnt.

Was sind Nachzahlungszinsen?

Nachzahlungszinsen sind Zinsen, die das Finanzamt auf eine Steuernachzahlung erhebt, wenn dein Steuerbescheid erst längere Zeit nach dem Steuerjahr ergeht. Die rechtliche Grundlage ist § 233a der Abgabenordnung (AO). Der Gedanke dahinter: Hättest du deine Steuer früher gezahlt, hätte der Staat das Geld früher gehabt – und du hättest es nicht mehr auf deinem Konto verzinsen können. Dieser Liquiditätsvorteil wird mit den Zinsen ausgeglichen.

Die sogenannte Vollverzinsung gilt für die wichtigsten Steuerarten: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Vorauszahlungen werden dagegen nicht verzinst. Wichtig ist außerdem: Die Zinsen entstehen automatisch kraft Gesetzes – es kommt nicht darauf an, ob dich oder das Finanzamt ein Verschulden an der späten Bearbeitung trifft.

Nachzahlungszinsen sind keine Strafe und kein Säumniszuschlag. Sie fallen auch dann an, wenn du deine Steuererklärung pünktlich abgegeben hast und allein das Finanzamt lange für die Bearbeitung gebraucht hat.

Wann fallen Nachzahlungszinsen überhaupt an?

Entscheidend ist die sogenannte Karenzzeit. Erst wenn zwischen dem Ende des Steuerjahres und der Festsetzung deiner Steuer mehr als 15 Monate liegen, beginnt überhaupt ein Zinslauf. Innerhalb dieser 15 Monate bist du also auf der sicheren Seite – egal, wann genau der Bescheid kommt.

Die Steuer entsteht jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres. Für die Einkommensteuer 2024 startet die Karenzzeit damit am 1. Januar 2025 und läuft bis Ende März 2026. Erst ab dem 1. April 2026 würden für eine Nachzahlung 2024 Zinsen berechnet. Wird dein Bescheid vorher fertig, zahlst du keinen Cent Zinsen.

Die 15-monatige Karenzzeit im Detail

Die Karenzzeit von 15 Monaten ist der zentrale Hebel, um Zinsen zu vermeiden. In der Praxis betrifft die Vollverzinsung daher vor allem Fälle, in denen sich die Veranlagung stark verzögert – etwa weil Unterlagen fehlen, eine Betriebsprüfung läuft oder die Steuererklärung sehr spät eingereicht wurde.

Für Land- und Forstwirte mit überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gilt eine verlängerte Karenzzeit von 23 Monaten. Außerdem wurden die Karenzzeiten in den Corona-Jahren teils verlängert. Für die meisten Steuerzahler bleibt es aber bei den klassischen 15 Monaten.

Gibst du deine Erklärung früh ab und ist der Bescheid binnen 15 Monaten da, entstehen gar keine Nachzahlungszinsen – das ist der einfachste und sicherste Weg, sie komplett zu vermeiden.

Wie hoch ist der Zinssatz 2026?

Der Zinssatz für Nachzahlungszinsen beträgt seit 2019 0,15 % pro Monat, das entspricht 1,8 % pro Jahr (geregelt in § 238 Abs. 1a AO). Dieser Satz gilt einheitlich für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Das Bundesfinanzministerium muss die Höhe mindestens alle drei Jahre überprüfen. Die erste turnusmäßige Evaluierung zum 1. Januar 2026 hat ergeben, dass es bei 1,8 % pro Jahr bleibt.

Damit ist der Zinssatz deutlich niedriger als früher: Bis Ende 2018 verlangte das Finanzamt 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr. Dieser hohe Satz wurde gesenkt – warum, das erklärt der nächste Abschnitt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der alte Zinssatz von 6 % pro Jahr für Verzinsungszeiträume ab 2014 verfassungswidrig hoch ist. In einer langanhaltenden Niedrigzinsphase sei ein so hoher Satz nicht mehr durch den tatsächlichen Liquiditätsvorteil gedeckt. Der Gesetzgeber musste nachbessern und senkte den Satz rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 auf die heutigen 0,15 % pro Monat.

Für dich bedeutet das: Alle Zinszeiträume ab 2019 werden mit dem niedrigeren Satz gerechnet. Die Senkung wirkt in beide Richtungen – auch Erstattungszinsen, die das Finanzamt dir zahlt, fallen entsprechend geringer aus.

Der niedrige Satz von 1,8 % gilt nur für Nachzahlungszinsen nach § 233a AO. Andere steuerliche Zinsen wie Stundungs-, Hinterziehungs- oder Aussetzungszinsen werden weiterhin mit 6 % pro Jahr berechnet.

So wird der zu verzinsende Betrag ermittelt

Verzinst wird nicht zwangsläufig deine gesamte Nachzahlung, sondern der sogenannte Unterschiedsbetrag: die festgesetzte Steuer abzüglich bereits geleisteter Vorauszahlungen und einbehaltener Abzugsbeträge. Anschließend wird dieser Betrag auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.

Gezählt werden außerdem nur volle Monate – angefangene Monate bleiben außer Acht. Und es gibt eine Bagatellgrenze: Zinsen werden erst festgesetzt, wenn sie mindestens 10 Euro betragen. Bei kleinen Nachzahlungen bleibst du also oft ganz verschont.

Beispiel: So rechnest du Nachzahlungszinsen aus

Angenommen, dein Einkommensteuerbescheid 2023 weist 500 Euro Nachzahlung aus und der Zinslauf umfasst 15 volle Monate. Dann rechnest du: 500 € × 0,15 % × 15 Monate = 11,25 €. Auf volle Euro abgerundet ergibt das eine Zinsfestsetzung von 11 Euro, die du zusätzlich zahlst.

Du musst das nicht selbst nachrechnen: Mit unserem Rechner für Nachzahlungszinsen gibst du Betrag und Zeitraum ein und siehst sofort, was auf dich zukommt. So kannst du auch die Angaben auf deinem Bescheid schnell überprüfen.

Wann beginnt und endet der Zinslauf?

Der Zinslauf beginnt nach Ablauf der 15-monatigen Karenzzeit. Er endet mit Ablauf des Tages, an dem deine Steuerfestsetzung wirksam wird – also in der Regel mit dem Datum des Steuerbescheids. Je länger sich die Bearbeitung zieht, desto mehr Monate werden verzinst.

Wird dein Bescheid später geändert, etwa nach einem Einspruch oder einer Betriebsprüfung, passt das Finanzamt die Zinsen entsprechend an. Eine höhere Nachforderung führt dann zu zusätzlichen Zinsen, eine Herabsetzung zu einer Zinsgutschrift.

Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen

Das System funktioniert symmetrisch: Bekommst du nach Ablauf der Karenzzeit eine Steuererstattung, zahlt dir das Finanzamt Erstattungszinsen – mit demselben Satz von 1,8 % pro Jahr. Beide Zinsarten beruhen auf § 233a AO.

Steuerlich werden sie allerdings unterschiedlich behandelt. Erstattungszinsen, die du erhältst, gelten als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte. Nachzahlungszinsen, die du zahlst, sind im privaten Bereich dagegen nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar.

Hast du in einem Jahr sowohl Nachzahlungs- als auch Erstattungszinsen, prüfe deinen Bescheid genau: Manchmal werden Beträge saldiert, sodass unterm Strich weniger oder gar nichts übrig bleibt.

Einspruch gegen die Zinsfestsetzung

Die Zinsfestsetzung ist ein eigener Verwaltungsakt und kann mit dem Einspruch angefochten werden. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Ein Einspruch lohnt sich vor allem, wenn die Zinsberechnung fehlerhaft ist – etwa wenn ein falscher Zeitraum, ein falscher Betrag oder eine bereits geleistete Zahlung nicht berücksichtigt wurde. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber rund um Einspruch und Finanzamt-Verfahren.

Neben dem Einspruch gibt es den Erlass aus Billigkeitsgründen nach § 227 AO. Hast du etwa eine Nachzahlung freiwillig vorab geleistet und das Finanzamt verzinst trotzdem weiter, kann ein Teil der Zinsen erlassen werden. Solche Anträge prüft das Finanzamt aber im Einzelfall.

Wie du Nachzahlungszinsen vermeidest oder reduzierst

Der wirksamste Schutz ist Tempo: Reichst du deine Erklärung früh ein, ist der Bescheid meist lange vor Ablauf der Karenzzeit da. Wenn du ahnst, dass eine hohe Nachzahlung auf dich zukommt, kannst du außerdem eine freiwillige Vorauszahlung leisten oder beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.

Such dir bei Bedarf das für dich zuständige Finanzamt über unsere Finanzamt-Suche heraus und kläre offene Fragen direkt. Eine gut vorbereitete, vollständige Steuererklärung beschleunigt die Bearbeitung – und das ist am Ende der beste Zinsschutz.

Was du nach einer Zinsfestsetzung tun solltest

Bekommst du einen Bescheid mit Nachzahlungszinsen, prüfe zuerst die drei entscheidenden Punkte: den zugrunde gelegten Betrag, den Zinszeitraum in vollen Monaten und den angewandten Satz von 0,15 % pro Monat. Stimmen alle Werte, ist die Festsetzung in aller Regel korrekt und du solltest fristgerecht zahlen, um zusätzliche Säumniszuschläge zu vermeiden.

Hast du Zweifel, lege innerhalb der Monatsfrist Einspruch ein und schildere konkret, welche Position du für falsch hältst. Bewahre alle Zahlungsnachweise auf – sie sind oft der entscheidende Beleg, wenn das Finanzamt einen Betrag oder Zeitpunkt anders einordnet als du.

Rechenbeispiel

Einkommensteuer 2023, Nachzahlung 500 €, Zinslauf 15 volle Monate

Zu verzinsender Betrag (auf 50 € abgerundet)500 €
Zinssatz pro Monat0,15 %
Anzahl voller Monate15
Zinsen rechnerisch (500 € × 0,15 % × 15)11,25 €
Festgesetzte Nachzahlungszinsen (auf volle Euro abgerundet)11 €

vereinfacht

TippNotiere dir nach Abgabe deiner Steuererklärung den Stichtag „15 Monate nach Jahresende". Ist der Bescheid bis dahin nicht da und du erwartest eine Nachzahlung, leiste eine freiwillige Vorauszahlung – dann läuft die Verzinsung gar nicht erst an.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich Nachzahlungszinsen zahlen?

Erst wenn zwischen dem Ende des Steuerjahres und der Steuerfestsetzung mehr als 15 Monate liegen. Innerhalb dieser Karenzzeit fallen keine Zinsen an, egal wann der Bescheid kommt.

Wie hoch ist der Zinssatz für Nachzahlungszinsen 2026?

Der Zinssatz beträgt 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr. Er gilt seit 2019 und wurde bei der Evaluierung zum 1. Januar 2026 nicht erhöht.

Fallen auch dann Zinsen an, wenn das Finanzamt schuld an der Verzögerung ist?

Ja. Nachzahlungszinsen entstehen kraft Gesetzes und unabhängig von einem Verschulden. Auch wenn allein das Finanzamt lange gebraucht hat, werden sie berechnet.

Kann ich Nachzahlungszinsen von der Steuer absetzen?

Im privaten Bereich nein. Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehbar. Erstattungszinsen, die du erhältst, sind dagegen steuerpflichtig.

Lohnt sich ein Einspruch gegen die Zinsfestsetzung?

Vor allem dann, wenn die Berechnung fehlerhaft ist – etwa bei falschem Zeitraum, falschem Betrag oder nicht berücksichtigter Zahlung. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 20. März 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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