Ist Elterngeld steuerfrei oder nicht?
Die gute Nachricht zuerst: Auf dein Elterngeld zahlst du keine direkte Einkommensteuer. Es gehört zu den steuerfreien Leistungen, genauso wie Arbeitslosengeld, Kranken- oder Mutterschaftsgeld. Der Betrag, den du monatlich auf dein Konto bekommst, wird also nicht noch einmal um Steuern gekürzt.
Die weniger gute Nachricht: Steuerfrei heißt nicht „spielt für das Finanzamt keine Rolle". Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuergesetz. Das bedeutet, es wird zwar selbst nicht besteuert, hebt aber den Steuersatz an, mit dem dein übriges Einkommen belastet wird. Genau dieser Mechanismus führt am Ende oft zu einer Nachzahlung – auch wenn das auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt.
Lass dich vom Wort „steuerfrei" nicht in Sicherheit wiegen. Elterngeld erhöht deinen persönlichen Steuersatz auf alle anderen Einkünfte – plane deshalb von Anfang an mit einer möglichen Nachzahlung.
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Das deutsche Steuersystem ist progressiv aufgebaut: Je höher dein zu versteuerndes Einkommen, desto höher der Steuersatz auf jeden weiteren Euro. Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass steuerfreie Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld bei der Bestimmung dieses Satzes mitgerechnet werden – obwohl sie selbst steuerfrei bleiben.
Konkret rechnet das Finanzamt so: Es addiert dein steuerpflichtiges Einkommen und das Elterngeld zu einer Summe und ermittelt dafür einen fiktiven Steuersatz. Diesen erhöhten Satz wendet es dann aber nur auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an. Du zahlst also keine Steuer auf das Elterngeld selbst, aber einen höheren Prozentsatz auf deinen normalen Lohn.
So wird der besondere Steuersatz berechnet
Der Ablauf ist in § 32b EStG festgelegt. Zunächst wird dein zu versteuerndes Einkommen um das Elterngeld erhöht – abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, sofern dieser nicht schon anderweitig verbraucht ist. Für diese erhöhte Summe berechnet das Finanzamt den durchschnittlichen Steuersatz.
Dieser besondere Steuersatz wird anschließend auf dein echtes, steuerpflichtiges Einkommen angewendet. Den genauen Gesetzeswortlaut kannst du bei gesetze-im-internet.de nachlesen. Wichtig zu verstehen: Der Effekt ist umso größer, je mehr Elterngeld du bezogen hast und je höher dein sonstiges Einkommen im selben Jahr war.
Besonders stark wirkt der Progressionsvorbehalt, wenn ein Partner das ganze Jahr voll arbeitet und der andere mehrere Monate Elterngeld bezieht. Bei gemeinsamer Veranlagung zählt das Elterngeld dann zum gemeinsamen Topf – und hebt den Satz für beide an.
Warum entsteht durch das Elterngeld eine Nachzahlung?
Während des Jahres zieht dein Arbeitgeber die Lohnsteuer so ab, als gäbe es kein Elterngeld. Der erhöhte Steuersatz aus dem Progressionsvorbehalt ist beim monatlichen Lohnsteuerabzug nämlich gar nicht berücksichtigt. Erst wenn du die Steuererklärung abgibst, rechnet das Finanzamt mit dem höheren Satz – und stellt fest, dass über das Jahr zu wenig Steuer einbehalten wurde.
Die Differenz forderst du nicht etwa zurück, sondern musst sie nachzahlen. Wie hoch die Nachzahlung ausfällt, hängt von der Höhe des Elterngeldes, der Bezugsdauer und deinem übrigen Einkommen ab. Bei mehreren Monaten Bezug und solidem Gehalt können schnell einige hundert bis über tausend Euro zusammenkommen.
Wann bist du zur Steuererklärung verpflichtet?
Sobald du in einem Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Leistungen mit Progressionsvorbehalt erhalten hast, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das ergibt sich aus § 46 EStG und ist beim Elterngeld praktisch immer der Fall – schon ein einziger Monat liegt deutlich über dieser Grenze.
Die Pflichtveranlagung gilt unabhängig davon, ob am Ende eine Nachzahlung oder eine Erstattung herauskommt. Du kannst dich ihr also nicht entziehen, indem du einfach keine Erklärung abgibst – das Finanzamt erfährt vom Elterngeld ohnehin, weil die Elterngeldstelle die Daten meldet. Die rechtlichen Details findest du im § 46 EStG.
Mehr als 410 Euro Elterngeld im Jahr bedeuten Abgabepflicht. Für ein Steuerjahr läuft die Frist regulär bis zum 31. Juli des Folgejahres – mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sie sich automatisch.
Welche Leistungen lösen den Progressionsvorbehalt noch aus?
Das Elterngeld ist nur eine von vielen Leistungen, die deinen Steuersatz nach oben ziehen. Dem Progressionsvorbehalt unterliegen unter anderem auch Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld und Verletztengeld.
Wenn du im selben Jahr neben dem Elterngeld noch eine weitere dieser Leistungen bezogen hast – etwa Mutterschaftsgeld direkt vor dem Elterngeld – addieren sich die Beträge. Der Progressionseffekt verstärkt sich dann entsprechend. Behalte deshalb alle Bescheinigungen des Jahres im Blick, nicht nur den Elterngeldbescheid.
Wo trägst du das Elterngeld in der Steuererklärung ein?
Das Elterngeld gehört in die Anlage N der Steuererklärung, in den Bereich für Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt. Den genauen Jahresbetrag findest du in der Bescheinigung deiner Elterngeldstelle, die du in der Regel zu Jahresbeginn erhältst. Trage exakt diesen Betrag ein.
Am bequemsten geht die Abgabe elektronisch über ELSTER, das kostenlose Portal der Finanzverwaltung. Dort werden die Felder erklärt und viele Angaben sind schon vorausgefüllt. Falls du Fragen zur Zuständigkeit hast, findest du dein richtiges Finanzamt über unsere Suche mit nur wenigen Klicks.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – ein Steuerunterschied?
Für den Progressionsvorbehalt selbst ist es egal, ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehst – beide Varianten sind steuerfrei und erhöhen den Steuersatz. Entscheidend ist allein der ausgezahlte Gesamtbetrag im jeweiligen Kalenderjahr.
Weil ElterngeldPlus den Betrag auf einen längeren Zeitraum streckt, verteilt sich der Progressionseffekt oft auf zwei Steuerjahre statt nur auf eines. Das kann die jährliche Nachzahlung abmildern, weil der Steuersatz in jedem einzelnen Jahr weniger stark steigt. Eine pauschale Empfehlung gibt es aber nicht – das hängt von deiner Einkommenssituation ab.
So vermeidest oder verkleinerst du die Nachzahlung
Ganz verhindern lässt sich der Progressionsvorbehalt nicht, denn er ist gesetzlich vorgeschrieben. Du kannst aber vorsorgen: Lege am besten von jeder Elterngeldzahlung einen kleinen Teil zurück, damit dich die spätere Nachforderung nicht kalt erwischt. Als grobe Faustregel sind 10 bis 15 Prozent des Elterngeldes eine sinnvolle Rücklage.
Zusätzlich lohnt es sich, die Steuerklassenwahl rechtzeitig zu prüfen. Wer absehbar in Elternzeit geht, kann durch einen Steuerklassenwechsel das Netto-Elterngeld erhöhen, da sich dieses am vorherigen Nettoeinkommen orientiert. Verteilst du Sonderausgaben oder Werbungskosten geschickt auf das Bezugsjahr, kannst du den Effekt ebenfalls etwas dämpfen.
Richte ein separates Unterkonto ein und überweise dorthin automatisch einen festen Anteil jeder Elterngeldzahlung. So liegt das Geld für die Nachzahlung schon bereit, wenn der Steuerbescheid kommt – ganz ohne schmerzhaften Griff ins laufende Budget.
Ehegattensplitting und gemeinsame Veranlagung
Bist du verheiratet oder verpartnert, lohnt sich fast immer die Zusammenveranlagung mit dem Ehegattensplitting. Das Elterngeld fließt dabei zwar in die gemeinsame Berechnung ein und hebt den Satz für beide Einkommen, doch der Splittingvorteil gleicht diesen Nachteil in den meisten Fällen mehr als aus.
Das Finanzamt prüft bei der Veranlagung automatisch, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung für euch günstiger ist – zumindest die meisten Steuerprogramme tun das. Verlass dich aber nicht blind darauf und rechne im Zweifel beide Varianten durch oder lass dich beraten. Weitere Themen rund um Familie und Steuern findest du in unserem Ratgeber-Bereich Familie & Kinder.
Vereinfachtes Beispiel: zu versteuerndes Einkommen 30.000 € plus 8.000 € Elterngeld im selben Jahr.
| Zu versteuerndes Einkommen | 30.000 € |
| Elterngeld (steuerfrei, Progressionsvorbehalt) | 8.000 € |
| Fiktive Bemessung für den Steuersatz | 38.000 € |
| Steuersatz wird vom höheren Wert abgeleitet und auf 30.000 € angewendet | höhere Steuer |
stark vereinfacht, ersetzt keine genaue Berechnung
TippBilde von Anfang an eine Rücklage von rund 10–15 % deines Elterngeldes auf einem separaten Konto. Dann kannst du eine spätere Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt entspannt begleichen, ohne dass dein laufendes Budget leidet.
Häufige Fragen
Muss ich auf das Elterngeld Steuern zahlen?
Nein, auf das Elterngeld selbst zahlst du keine Einkommensteuer. Es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz auf dein übriges Einkommen – dadurch kann eine Nachzahlung entstehen.
Ab welchem Betrag muss ich wegen Elterngeld eine Steuererklärung abgeben?
Sobald du mehr als 410 Euro an Leistungen mit Progressionsvorbehalt – also auch Elterngeld – im Jahr erhalten hast, bist du nach § 46 EStG zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das ist beim Elterngeld praktisch immer der Fall.
Warum bekomme ich eine Nachzahlung, obwohl Elterngeld steuerfrei ist?
Während des Jahres wird die Lohnsteuer ohne den erhöhten Progressionssatz abgezogen. Erst in der Steuererklärung rechnet das Finanzamt mit dem höheren Satz – die Differenz musst du nachzahlen.
Wo trage ich das Elterngeld in der Steuererklärung ein?
Das Elterngeld gehört in die Anlage N im Bereich der Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt. Den Jahresbetrag entnimmst du der Bescheinigung deiner Elterngeldstelle.
Senkt ElterngeldPlus meine Steuernachzahlung?
Möglicherweise. Weil ElterngeldPlus den Betrag über einen längeren Zeitraum streckt, verteilt sich der Progressionseffekt oft auf zwei Steuerjahre. Dadurch steigt der Steuersatz pro Jahr weniger stark, was die jährliche Nachzahlung abmildern kann.