Warum Elternzeit steuerlich überhaupt ein Thema ist
Elternzeit ist erst einmal eine reine Auszeit vom Job: Dein Arbeitsverhältnis ruht, du bekommst keinen Lohn, sondern in der Regel Elterngeld. Genau dieses Elterngeld macht die Steuererklärung später interessant – und für die meisten Eltern sogar zur Pflicht.
Der Grund ist eine Regel, die viele unterschätzen: der sogenannte Progressionsvorbehalt. Er sorgt dafür, dass dein eigentlich steuerfreies Elterngeld trotzdem Einfluss auf deine Steuer hat. Wer das früh weiß, kann gegensteuern und unangenehme Überraschungen vermeiden.
Elterngeld ist steuerfrei – aber nicht folgenlos
Das Elterngeld selbst musst du nicht versteuern. Es zählt zu den steuerfreien Lohnersatzleistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Trotzdem taucht es in deiner Steuererklärung auf, denn es unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.
Vereinfacht bedeutet das: Das Finanzamt rechnet dein Elterngeld fiktiv zu deinem zu versteuernden Einkommen hinzu, ermittelt daraus einen höheren Steuersatz und wendet diesen dann nur auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an. Das Elterngeld wird also nicht besteuert, hebt aber den Steuersatz für deinen übrigen Verdienst an.
Warum du oft eine Steuererklärung abgeben musst
Sobald du im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt bekommen hast, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagung). Elterngeld zählt dazu – und die 410-Euro-Grenze ist schon nach wenigen Tagen Bezug überschritten.
Praktisch heißt das: Fast jeder, der Elterngeld bezogen hat, muss für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das gilt auch dann, wenn du sonst als Arbeitnehmer nie eine abgeben müsstest. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du bei Bedarf über unsere Finanzamt-Suche.
Die Pflicht greift schon ab 410 Euro Elterngeld im Kalenderjahr – das überschreitest du quasi immer. Reichst du nichts ein, kann das Finanzamt schätzen und einen Verspätungszuschlag festsetzen. Plane die Erklärung also fest ein.
So wirkt sich der Progressionsvorbehalt konkret aus
Ein Beispiel macht es greifbar: Verdienst du im Jahr 50.000 Euro und bekommst zusätzlich 10.000 Euro Elterngeld, ermittelt das Finanzamt den Steuersatz so, als hättest du 60.000 Euro verdient. Dieser höhere Satz wird dann auf die 50.000 Euro angewendet.
Das Ergebnis ist eine etwas höhere Steuer auf dein normales Einkommen – auch wenn das Elterngeld selbst steuerfrei bleibt. Je höher dein übriges Einkommen im selben Jahr ist, desto stärker schlägt der Effekt durch. Deshalb landen viele frischgebackene Eltern in einer Nachzahlung.
Wo du das Elterngeld in der Erklärung einträgst
Das Elterngeld trägst du als Einkommensersatzleistung im Hauptvordruck (Mantelbogen) der Einkommensteuererklärung ein. Die genaue Zeile kann je nach Jahr leicht abweichen, aber die Werte sind klar auf deiner Bescheinigung der Elterngeldstelle ausgewiesen.
Gut zu wissen: Die Elterngeldstelle übermittelt die Beträge in der Regel ohnehin elektronisch ans Finanzamt. Trotzdem solltest du sie selbst korrekt eintragen, damit die Erklärung vollständig ist und keine Rückfragen kommen. Bewahre die Bescheinigung deshalb gut auf.
Steuerklassenwechsel vor der Elternzeit
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt. Über deine Steuerklasse steuerst du dieses Netto – und damit indirekt die Höhe des späteren Elterngeldes. Wer plant, kann hier bares Geld herausholen.
Wechselt der Elternteil, der später das Elterngeld bezieht, rechtzeitig in eine günstigere Steuerklasse (häufig III statt V), steigt das maßgebliche Netto und damit das Elterngeld. Wichtig ist nur, den Wechsel früh genug zu beantragen, denn es kommt auf die Steuerklasse in den Monaten vor der Geburt an.
Plane den Steuerklassenwechsel am besten schon früh in der Schwangerschaft – grob sieben Monate vor dem Geburtsmonat, damit er sich voll auf die Elterngeldberechnung auswirkt. Sprich das frühzeitig mit deinem Partner durch.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
Rund um die Geburt bekommen viele zusätzlich Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers. Auch diese Leistungen sind steuerfrei, unterliegen aber ebenfalls dem Progressionsvorbehalt und erhöhen so deinen Steuersatz.
Das Mutterschaftsgeld wird zudem auf das Elterngeld angerechnet. Steuerlich landen beide Leistungen in derselben Logik: steuerfrei, aber progressionswirksam. Achte darauf, alle Bescheinigungen vollständig in der Erklärung zu berücksichtigen.
Werbungskosten auch in der Elternzeit absetzen
Nur weil du nicht arbeitest, heißt das nicht, dass du keine Kosten geltend machen kannst. Hattest du im selben Jahr vor oder nach der Elternzeit Arbeitslohn, kannst du dafür ganz normal Werbungskosten ansetzen – etwa Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen.
Auch Ausgaben, die mit deiner künftigen Rückkehr in den Job zusammenhängen, können absetzbar sein, zum Beispiel berufliche Weiterbildungen während der Elternzeit. Solche Kosten senken dein steuerpflichtiges Einkommen und können den Progressionseffekt teilweise ausgleichen.
Sammle Belege für Weiterbildung, Fachliteratur oder beruflich genutzte Technik auch während der Elternzeit. Sie wirken als Werbungskosten gegen die durch den Progressionsvorbehalt erhöhte Steuer.
Zusammenveranlagung lohnt sich für Paare oft
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Gerade wenn ein Partner durch die Elternzeit deutlich weniger verdient, ist die Zusammenveranlagung mit dem Ehegattensplitting meist günstiger.
Der Grund: Das Splitting verteilt das gemeinsame Einkommen rechnerisch gleichmäßig auf beide. Bei großen Einkommensunterschieden – typisch in der Elternzeit – ergibt sich daraus oft eine spürbare Ersparnis. Prüfe in der Steuersoftware ruhig beide Varianten gegeneinander.
Wenn du in der Elternzeit nebenbei arbeitest
In der Elternzeit darfst du in Teilzeit arbeiten. Dieser Verdienst ist ganz normal steuerpflichtig und kommt zusätzlich zum Progressionseffekt des Elterngeldes hinzu. Plane das ein, damit dich die Steuererklärung später nicht überrascht.
Bei der Kombination aus Teilzeitlohn und Elterngeld kann die Nachzahlung höher ausfallen, weil beide Effekte zusammenkommen. Lege dir am besten von Anfang an eine kleine Rücklage zurück, statt erst beim Steuerbescheid zu erschrecken.
Fristen, Nachzahlung und Bescheid
Die Steuererklärung für ein Jahr musst du als Pflichtfall grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Lässt du sie von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen, verlängert sich diese Frist deutlich.
Weitere Infos zu Elterngeld und Veranlagung findest du auch direkt bei der Finanzverwaltung, etwa beim Finanzamt NRW. In unserem Themenbereich Familie & Kinder haben wir weitere Ratgeber rund um Kinder und Steuern für dich gesammelt.
Rechne fest mit einer möglichen Nachzahlung – beim Elterngeld ist sie eher die Regel als die Ausnahme. Wer keine Rücklage bildet, gerät schnell unter Druck. Lege also monatlich einen kleinen Betrag beiseite.
Häufige Fehler, die du vermeiden solltest
Der größte Fehler ist, die Erklärung gar nicht abzugeben, weil man denkt, steuerfreies Elterngeld sei kein Thema fürs Finanzamt. Das Gegenteil ist der Fall – die Abgabepflicht besteht fast immer. Ignorierst du sie, drohen Schätzung und Zuschläge.
Ebenfalls häufig: Der Steuerklassenwechsel wird zu spät beantragt, sodass er sich nicht mehr auf das Elterngeld auswirkt. Und schließlich vergessen viele, ihre Werbungskosten und mögliche Sonderausgaben anzusetzen, die den Progressionseffekt mildern könnten.
TippEröffne mit dem ersten Elterngeld-Bescheid gedanklich ein eigenes Steuerkonto: Überschlag grob, wie viel der Progressionsvorbehalt zusätzlich kostet, und parke diesen Betrag auf einem Tagesgeldkonto. So liegt das Geld für die Nachzahlung schon bereit, wenn der Bescheid kommt – und du kassierst nebenbei ein paar Zinsen.
Häufige Fragen
Muss ich in der Elternzeit eine Steuererklärung abgeben?
In der Regel ja. Sobald du mehr als 410 Euro Elterngeld im Kalenderjahr bekommen hast, besteht eine Pflicht zur Abgabe (Pflichtveranlagung). Diese Grenze überschreitest du praktisch immer.
Muss ich das Elterngeld versteuern?
Nein, das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch den Steuersatz, der auf dein übriges steuerpflichtiges Einkommen angewendet wird.
Warum muss ich wegen des Elterngeldes nachzahlen?
Durch den Progressionsvorbehalt steigt dein persönlicher Steuersatz. Auf deinen normalen Lohn wurde unterjährig aber zu wenig Lohnsteuer einbehalten, sodass am Jahresende eine Differenz als Nachzahlung übrig bleibt.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Elternzeit?
Oft ja. Da sich das Elterngeld am Netto vor der Geburt orientiert, kann ein rechtzeitiger Wechsel in eine günstigere Steuerklasse das Elterngeld erhöhen. Der Wechsel sollte rund sieben Monate vor dem Geburtsmonat beantragt werden.
Wo trage ich das Elterngeld in der Steuererklärung ein?
Das Elterngeld gibst du als Einkommensersatzleistung im Hauptvordruck (Mantelbogen) der Einkommensteuererklärung an. Die genauen Beträge stehen auf der Bescheinigung der Elterngeldstelle.