Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € sichern

Wenn du dein Kind allein erziehst, trägst du die Kosten des Haushalts oft komplett selbst. Der Staat gleicht das mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aus – einem festen Freibetrag, der dein zu versteuerndes Einkommen senkt. Wir zeigen dir, wie hoch er 2026 ist, welche Voraussetzungen gelten und wie du ihn dir holst.

Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein steuerlicher Freibetrag nach § 24b Einkommensteuergesetz. Er soll den höheren Lebensaufwand ausgleichen, den du als alleinerziehende Person hast, weil du den Haushalt nicht mit einer zweiten erwachsenen Person teilst. Der Betrag wird direkt von deinen Einkünften abgezogen – du zahlst also auf einen Teil deines Einkommens gar keine Steuer.

Wichtig: Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Auszahlung. Wie viel du am Ende sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Je höher dein Einkommen, desto stärker wirkt der Freibetrag bei dir aus.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Für das erste Kind beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 € pro Jahr. Für jedes weitere Kind in deinem Haushalt kommen 240 € jährlich obendrauf. Diese Beträge gelten unverändert seit 2023 und ebenso im Jahr 2026.

  • 1 Kind: 4.260 € pro Jahr
  • 2 Kinder: 4.260 € + 240 € = 4.500 € pro Jahr
  • 3 Kinder: 4.260 € + 480 € = 4.740 € pro Jahr

Wer gilt als alleinstehend?

Du musst „alleinstehend" im Sinne des Gesetzes sein. Das bedeutet: Du erfüllst nicht die Voraussetzungen für das Ehegatten-Splitting (du bist also nicht verheiratet oder verpartnert und lebst nicht dauernd getrennt zusammen) und bildest mit keiner anderen volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft.

Eine Ausnahme gibt es, wenn die andere erwachsene Person selbst Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat – etwa ein volljähriges Kind in Ausbildung, das noch bei dir wohnt. Lebt dagegen ein neuer Partner oder eine Mitbewohnerin mit im Haushalt, entfällt der Entlastungsbetrag in der Regel.

Welche Voraussetzungen muss das Kind erfüllen?

Zu deinem Haushalt muss mindestens ein Kind gehören, für das dir Kindergeld oder ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG zusteht. Das Kind muss in deiner Wohnung gemeldet sein. Zusätzlich brauchst du die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes, damit das Finanzamt den Anspruch zuordnen kann. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag grundsätzlich dem Elternteil zu, das das Kindergeld erhält.

Steuerklasse II – dein Schlüssel zum monatlichen Vorteil

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer wird der Entlastungsbetrag über die Steuerklasse II berücksichtigt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird laut § 38b EStG in die Steuerklasse II eingeordnet. Der Vorteil: Du bekommst den Freibetrag bereits monatlich über die Lohnabrechnung und nicht erst nach der Steuererklärung im Folgejahr. So bleibt dir jeden Monat netto mehr übrig.

Lass dich als Alleinerziehende in die Steuerklasse II einstufen. Dann bekommst du den Freibetrag schon monatlich über die Lohnabrechnung statt erst nach der Steuererklärung.

So beantragst du die Steuerklasse II

Den Wechsel in die Steuerklasse II beantragst du mit dem Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" bei deinem zuständigen Finanzamt. Welches Amt für dich zuständig ist, findest du in Sekunden über unsere Finanzamt-Suche. Den Antrag kannst du auch bequem online über ELSTER stellen. Wichtig: Die Steuerklasse II wirkt erst ab dem Monat, in dem du sie beantragst.

Was passiert, wenn sich deine Situation ändert?

Der Anspruch wird monatsweise geprüft. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorlagen, kürzt das Finanzamt den Jahresbetrag um ein Zwölftel – beim ersten Kind sind das rund 355 € pro Monat. Ziehst du also mitten im Jahr mit einem neuen Partner zusammen oder zieht das letzte Kind aus, sinkt dein Entlastungsbetrag anteilig.

Der Anspruch wird monatsweise geprüft. Ziehst du mit einem neuen Partner zusammen oder zieht das letzte Kind aus, kürzt das Finanzamt den Betrag für jeden vollen Monat um ein Zwölftel.

Entlastungsbetrag in der Steuererklärung

Hast du keine Steuerklasse II oder bist selbstständig, trägst du den Entlastungsbetrag in der Anlage Kind deiner Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt berücksichtigt ihn dann bei der Veranlagung, sobald alle Angaben zum Kind und zur Haushaltssituation vorliegen. Weitere Themen rund um Kinder und Steuern findest du in unserem Ratgeber-Bereich Familie & Kinder.

Häufige Fehler, die dich Geld kosten

Viele Alleinerziehende verschenken bares Geld, weil sie den Antrag auf Steuerklasse II nie stellen und in Steuerklasse I bleiben. Auch das verspätete Melden einer geänderten Wohnsituation kann zu Rückforderungen führen. Prüfe deshalb einmal im Jahr, ob deine Steuerklasse noch passt – und hole fehlende Beträge notfalls über die Steuererklärung zurück.

Rechenbeispiel

Alleinerziehend mit zwei Kindern im Haushalt

Entlastungsbetrag 1. Kind4.260 €
Erhöhung für 2. Kind240 €
Entlastungsbetrag pro Jahr4.500 €

vereinfacht; mindert das zu versteuernde Einkommen

TippBeantrage die Steuerklasse II sofort nach Trennung oder Geburt – sie wirkt nur ab dem Monat des Antrags. Den Restbetrag der zurückliegenden Monate holst du dir später über die Steuererklärung zurück.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2026?

Er beträgt 4.260 € jährlich für das erste Kind. Für jedes weitere Kind im Haushalt kommen 240 € pro Jahr hinzu.

Welche Steuerklasse haben Alleinerziehende?

Wer den Entlastungsbetrag erhält, wird in Steuerklasse II eingeordnet. So wird der Freibetrag bereits monatlich über die Lohnabrechnung berücksichtigt.

Verliere ich den Entlastungsbetrag, wenn ein neuer Partner einzieht?

In der Regel ja. Sobald eine andere volljährige Person ohne eigenen Kindergeldanspruch mit im Haushalt lebt, entfällt der Entlastungsbetrag – ab dem Monat des Einzugs anteilig.

Brauche ich für den Antrag die Identifikationsnummer des Kindes?

Ja. Das Kind muss über seine steuerliche Identifikationsnummer nachgewiesen werden, damit das Finanzamt den Anspruch zuordnen kann.

Wo trage ich den Entlastungsbetrag in der Steuererklärung ein?

In der Anlage Kind. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag dann bei der Veranlagung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 5. Februar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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