Zwei Wege, ein Ziel: das Existenzminimum deines Kindes
Der Staat stellt einen Teil deines Einkommens steuerfrei, damit das Existenzminimum deines Kindes nicht besteuert wird. Dafür gibt es zwei Instrumente: das Kindergeld, das monatlich ausgezahlt wird, und den Kinderfreibetrag, der dein zu versteuerndes Einkommen senkt. Du bekommst aber nicht beides zusätzlich – die Beträge werden gegeneinander verrechnet. Welcher Weg für dich besser ist, hängt allein von deinem Einkommen ab.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 erhältst du einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat – unabhängig davon, ob es dein erstes oder viertes Kind ist. Über das ganze Jahr sind das 3.108 Euro pro Kind. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse aus und ist steuerfrei. Du musst es einmalig beantragen, danach läuft die Zahlung automatisch weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen. Der eigentliche Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum beträgt 2026 6.828 Euro (3.414 Euro pro Elternteil). Dazu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) mit 2.928 Euro (1.464 Euro pro Elternteil). Zusammen wirken sich also 9.756 Euro steuermindernd aus. Bei gemeinsam veranlagten Eltern wird der volle Betrag berücksichtigt, bei Einzelveranlagung jeweils die Hälfte.
Die Günstigerprüfung: Das Finanzamt rechnet für dich
Du musst dich nicht zwischen Kindergeld und Freibetrag entscheiden. Das Finanzamt führt im Steuerbescheid automatisch die sogenannte Günstigerprüfung nach § 31 EStG durch. Es vergleicht, wie viel Steuer du durch den Kinderfreibetrag sparst, mit dem Kindergeld, das dir zusteht. Ist der Freibetrag günstiger, wird er angesetzt – und das bereits erhaltene Kindergeld wieder zur Steuer hinzugerechnet. So bekommst du immer die für dich bessere Variante. Unsere Finanzamt-Suche hilft dir, das für dich zuständige Finanzamt schnell zu finden.
Ab wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Der Freibetrag bringt dir umso mehr, je höher dein persönlicher Steuersatz ist. Grob gilt: Bei gemeinsam veranlagten Paaren wird der Kinderfreibetrag etwa ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 84.000 Euro günstiger als das Kindergeld. Bei Alleinerziehenden liegt die Schwelle bei ungefähr der Hälfte. Das sind nur Orientierungswerte – die genaue Grenze hängt von deinem individuellen Steuersatz und der Kinderzahl ab.
Kindergeld trotzdem zuerst beantragen
Auch wenn am Ende der Freibetrag günstiger ist, solltest du immer zuerst Kindergeld beantragen. Bei der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt nämlich den Anspruch auf Kindergeld an – egal, ob du es tatsächlich abgerufen hast. Wer das Kindergeld vergisst, verliert also bares Geld. Den Antrag stellst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Beantrage immer zuerst Kindergeld – auch wenn am Ende der Freibetrag günstiger ist. Das Finanzamt rechnet den Kindergeldanspruch nämlich an, egal ob du das Geld abgerufen hast. Wer es vergisst, verliert bares Geld.
Soli und Kirchensteuer: Hier zählt immer der Freibetrag
Eine Besonderheit: Für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag nach § 51a EStG immer abgezogen – auch dann, wenn bei der Einkommensteuer das Kindergeld günstiger war. Dadurch sinken Soli und Kirchensteuer in vielen Fällen, selbst wenn du das Kindergeld behältst. Dieser Effekt fällt oft unter den Tisch, bringt aber zusätzliche Entlastung.
Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag immer abgezogen – auch wenn bei der Einkommensteuer das Kindergeld günstiger war. Das bringt dir oft zusätzliche Entlastung.
Was du in der Steuererklärung tun musst
Für jedes Kind füllst du die Anlage Kind aus. Dort trägst du Name, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls Ausbildungs- oder Studienzeiten ein. Die Freibeträge selbst musst du nicht berechnen – das übernimmt das Finanzamt. Über ELSTER kannst du die Steuererklärung kostenlos elektronisch übermitteln. Weitere Themen rund um Familie und Steuern findest du in unserem Ratgeber Familie & Kinder.
Sonderfälle: getrennt lebende oder geschiedene Eltern
Leben die Eltern getrennt, steht jedem Elternteil grundsätzlich der halbe Kinderfreibetrag zu. Auf Antrag kann ein Elternteil den vollen Freibetrag erhalten, etwa wenn der andere seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder mangels Einkommen nicht unterhaltspflichtig ist. Den BEA-Freibetrag kann sich der Elternteil übertragen lassen, bei dem das Kind gemeldet ist. Hier lohnt sich im Zweifel eine genaue Prüfung.
Häufige Irrtümer
- „Ich bekomme Kindergeld und Freibetrag." Nein – beide Leistungen werden verrechnet, nicht addiert.
- „Ich muss mich entscheiden." Nein – das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.
- „Ohne Kindergeldantrag spare ich nichts." Falsch – ohne Antrag wird der Anspruch trotzdem angerechnet, du verlierst also Geld.
Elternpaar mit einem Kind und hohem Einkommen (Steuersatz rund 42 %)
| Kinderfreibetrag 2026 gesamt | 9.756 € |
| Steuerersparnis durch Freibetrag (ca. 42 %) | 4.097 € |
| Kindergeld 2026 (259 € × 12) | 3.108 € |
| Mehrvorteil durch Kinderfreibetrag | 989 € |
vereinfacht
TippBeantrage das Kindergeld immer, auch wenn du ein hohes Einkommen hast und vermutest, dass der Freibetrag günstiger ist. Das Finanzamt rechnet bei der Günstigerprüfung ohnehin den Kindergeld-Anspruch an – holst du das Geld nicht ab, verschenkst du bis zu 3.108 Euro pro Kind und Jahr.
Häufige Fragen
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?
Nein. Du erhältst entweder das monatliche Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Freibetrag. Das Finanzamt verrechnet beides bei der Günstigerprüfung und gewährt dir automatisch die günstigere Variante.
Wie hoch sind Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag liegt inklusive BEA-Freibetrag bei 9.756 Euro pro Kind und Jahr (6.828 Euro plus 2.928 Euro).
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Als grobe Faustregel wird der Freibetrag bei gemeinsam veranlagten Paaren ab etwa 84.000 Euro zu versteuerndem Einkommen günstiger als das Kindergeld, bei Alleinerziehenden ab rund der Hälfte. Die genaue Grenze hängt von deinem Steuersatz ab.
Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?
Nein. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung nach § 31 EStG automatisch im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung durch, sobald du die Anlage Kind ausfüllst.
Lohnt sich Kindergeld beantragen, wenn der Freibetrag günstiger ist?
Ja, unbedingt. Bei der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt den Kindergeld-Anspruch an, egal ob du ihn genutzt hast. Ohne Antrag verlierst du daher den Kindergeldbetrag.