Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld bekommst du grundsätzlich für jedes Kind, das in deinem Haushalt lebt und für das du sorgst. Voraussetzung ist, dass du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast oder hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist. Auch Eltern aus EU- und EWR-Staaten sowie aus einigen weiteren Ländern wie der Schweiz können unter bestimmten Bedingungen Kindergeld erhalten.
Anspruchsberechtigt sind in erster Linie die leiblichen Eltern, aber auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie Großeltern, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. Pro Kind wird das Kindergeld immer nur an eine Person gezahlt – lebt das Kind bei beiden Elternteilen, müsst ihr euch einigen, wer den Antrag stellt und das Geld bekommt.
Ohne Antrag fließt kein Geld. Das Kindergeld wird nicht automatisch nach der Geburt überwiesen – du musst aktiv werden und den Antrag bei der Familienkasse stellen.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind und Monat. Anders als früher gibt es keine Staffelung mehr nach der Zahl der Kinder – für das erste wie für das vierte Kind erhältst du denselben Betrag. Aufs Jahr gerechnet sind das 3.108 € pro Kind.
Der Betrag ist eine steuerfreie Leistung und mindert nicht andere Sozialleistungen, auf die du einen Anspruch hast. Wichtig zu wissen: Das Kindergeld ist eine Form, mit der der Staat das steuerliche Existenzminimum deines Kindes freistellt. Bei höherem Einkommen prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist – dazu weiter unten mehr.
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag deines Kindes gezahlt. Danach kann der Anspruch verlängert werden: Befindet sich dein Kind in einer Schul-, Berufsausbildung oder im Studium, bekommst du Kindergeld bis längstens zum 25. Geburtstag. Auch eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von bis zu vier Monaten oder die Suche nach einem Ausbildungsplatz zählen dazu.
Für Kinder ohne Ausbildungsplatz, die als arbeitsuchend gemeldet sind, gibt es Kindergeld bis zum 21. Geburtstag. Bei Kindern mit einer Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können und deren Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, kann das Kindergeld sogar ohne Altersgrenze weitergezahlt werden.
Wird dein Kind volljährig, musst du den Anspruch aktiv nachweisen – etwa mit einer Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung. Reiche die Nachweise früh ein, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird.
Wer ist zuständig – die Familienkasse
Zuständig für das Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sie nimmt den Antrag entgegen, prüft den Anspruch und zahlt das Geld aus. Beschäftigte im öffentlichen Dienst stellen ihren Antrag dagegen häufig bei der Familienkasse ihres Dienstherrn.
Welche Familienkasse für dich konkret zuständig ist, richtet sich nach deinem Wohnort. Den Weg zum richtigen Finanzamt für deine weiteren Steuerfragen findest du übrigens über unsere Finanzamt-Suche. Weitere Ratgeber rund um Familienleistungen sammeln wir im Cluster Familie & Kinder.
Welche Unterlagen du für den Antrag brauchst
Für den Kindergeldantrag benötigst du vor allem zwei Steuer-Identifikationsnummern: deine eigene und die deines Kindes. Die Steuer-ID deines Kindes erhältst du nach der Geburt automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Ohne diese Nummern kann die Familienkasse das Kindergeld nicht auszahlen.
Je nach Situation kommen weitere Nachweise hinzu, zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes (bzw. die Bescheinigung für Kindergeld, die viele Standesämter ausstellen), bei volljährigen Kindern eine Ausbildungs- oder Studienbescheinigung und bei ausländischen Eltern entsprechende Aufenthaltsnachweise.
Liegt die Steuer-ID deines Neugeborenen noch nicht vor, kannst du den Antrag trotzdem schon stellen und die Nummer nachreichen. So vermeidest du, dass dir wegen der 6-Monats-Frist Geld verloren geht.
Kindergeld online beantragen – Schritt für Schritt
Der schnellste Weg führt über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit. Mit einer BundID kannst du den Antrag vollständig digital und sogar ohne Unterschrift einreichen – du musst nichts ausdrucken oder per Post schicken. Die Online-Anträge führen dich Frage für Frage durch alle nötigen Angaben.
So gehst du vor: Rufe das Kindergeld-Portal der Familienkasse auf, wähle den passenden Antrag (Erstantrag oder Antrag ab 18), fülle die Angaben zu dir und deinem Kind aus, trage die beiden Steuer-IDs ein und lade – falls nötig – Nachweise als Datei hoch. Anschließend übermittelst du den Antrag direkt elektronisch.
Antrag per Post oder persönlich
Du kannst den Antrag auch klassisch auf Papier stellen. Die Formulare und Merkblätter findest du im Download-Bereich der Bundesagentur für Arbeit. Du füllst sie aus, unterschreibst sie und schickst sie zusammen mit den Nachweisen an deine zuständige Familienkasse oder gibst sie dort persönlich ab.
Für volljährige Kinder gibt es eigene Vordrucke aus dem Bereich „Kindergeld ab 18“, die du zusätzlich zum Hauptantrag einreichst. Bewahre dir Kopien aller eingereichten Unterlagen auf – das hilft bei Rückfragen der Familienkasse.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld wird monatlich auf dein Konto überwiesen. Der genaue Termin hängt von der Endziffer deiner Kindergeldnummer ab, die dir die Familienkasse bei der Bewilligung mitteilt. Endet sie auf 0 oder 1, kommt das Geld zu Beginn des Monats; bei 2 bis 7 etwa zur Monatsmitte und bei 8 oder 9 gegen Monatsende.
Deine Kindergeldnummer findest du auf jedem Schreiben der Familienkasse. Mit ihr lässt sich der voraussichtliche Auszahlungstag jeden Monat zuverlässig abschätzen – praktisch, wenn du dein Familienbudget planst.
Notiere dir die letzte Ziffer deiner Kindergeldnummer. Daran erkennst du, ob das Geld am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Monats kommt – ganz ohne Nachfrage bei der Familienkasse.
Rückwirkende Auszahlung – nur 6 Monate
Hier ist Tempo gefragt: Kindergeld wird seit einigen Jahren nur noch für die letzten sechs Monate vor dem Antragsmonat rückwirkend gezahlt. Selbst wenn ein Anspruch eigentlich länger bestand, geht alles darüber hinaus unwiderruflich verloren.
Stelle den Antrag deshalb so früh wie möglich – am besten direkt nach der Geburt oder sobald sich der Anspruch (etwa durch Ausbildungsbeginn) ergibt. Jeder Monat, den du wartest, kann am Ende bares Geld kosten.
Bearbeitungsdauer und was du bei Verzögerung tun kannst
Die Bearbeitung eines Kindergeldantrags dauert in der Regel einige Wochen. Hast du nach sechs Wochen noch keine Rückmeldung erhalten, kannst du dich kostenlos beim Service der Familienkasse unter 0800 4 555530 melden und den Stand erfragen.
Das nachgezahlte Kindergeld für die Monate seit Antragstellung erhältst du nach der Bewilligung in einer Summe. Die laufende monatliche Zahlung beginnt anschließend automatisch.
Kindergeld bei volljährigen Kindern
Wird dein Kind 18, prüft die Familienkasse den Anspruch neu. Du musst nachweisen, dass sich dein Kind in Ausbildung, Studium oder einer anerkannten Übergangs- bzw. Wartezeit befindet. Reichst du keinen Nachweis ein, stellt die Familienkasse die Zahlung ein.
Eine Einkommensgrenze für das Kind gibt es seit 2012 grundsätzlich nicht mehr. Erst nach einer abgeschlossenen Erstausbildung kann eine umfangreiche Erwerbstätigkeit (mehr als 20 Wochenstunden) den Anspruch ausschließen – ein Minijob oder eine weitere Ausbildung sind dabei unschädlich.
Änderungen melden – deine Mitwirkungspflichten
Du bist verpflichtet, der Familienkasse alle Änderungen mitzuteilen, die sich auf den Anspruch auswirken – etwa der Abbruch einer Ausbildung, ein Umzug, ein Kontowechsel oder wenn das Kind den Haushalt verlässt. Meldest du Änderungen nicht, kann es zu Überzahlungen kommen, die du zurückzahlen musst.
Im schlimmsten Fall droht sogar ein Bußgeld. Es lohnt sich also, Änderungen zeitnah und schriftlich zu melden und den Schriftverkehr aufzubewahren.
Kindergeld und Steuer: die Günstigerprüfung
Neben dem Kindergeld gibt es den steuerlichen Kinderfreibetrag. Beides zusammen bekommst du nicht – das Finanzamt führt im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch und wendet die für dich vorteilhaftere Variante an.
Für die meisten Familien ist das Kindergeld die bessere Wahl; erst ab einem höheren Einkommen wirkt sich der Kinderfreibetrag stärker aus. Du musst dafür nichts tun – wichtig ist nur, dass du die Kinder in der ELSTER-Steuererklärung in der Anlage Kind angibst.
TippStelle den Kindergeldantrag direkt nach der Geburt und reiche die Steuer-ID deines Kindes notfalls nach. Wegen der 6-Monats-Frist verfällt jeder Monat, den du zu lange wartest – und das sind 259 € pro verlorenem Monat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Das sind 3.108 € pro Kind im Jahr.
Wo beantrage ich das Kindergeld?
Den Antrag stellst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – online (am bequemsten mit BundID), per Post oder persönlich. Beschäftigte im öffentlichen Dienst beantragen es bei der Familienkasse ihres Dienstherrn.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Du benötigst die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes und deine eigene. Je nach Fall kommen Geburtsurkunde, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung und Aufenthaltsnachweise hinzu.
Kann ich Kindergeld rückwirkend bekommen?
Ja, aber nur für die letzten sechs Monate vor dem Antragsmonat. Alles, was darüber hinaus bestanden hätte, verfällt – stelle den Antrag deshalb möglichst früh.
Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis längstens zum 25. Geburtstag. Bei einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung kann es ohne Altersgrenze weitergezahlt werden.