Schulgeld absetzen: So holst du dir bis zu 5.000 € zurück

Besucht dein Kind eine Privatschule, kannst du einen Teil des Schulgelds über die Steuererklärung zurückholen. Wir zeigen dir, wie viel absetzbar ist, welche Schulen begünstigt sind und wo du die Kosten einträgst.

Was heißt „Schulgeld absetzen“ überhaupt?

Wenn dein Kind eine Privatschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besucht, zahlst du in der Regel ein monatliches Schulgeld. Einen Teil davon holst du dir über die Steuererklärung zurück: Das Schulgeld zählt zu den Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz. Das bedeutet, dass das Finanzamt einen festgelegten Anteil deiner Zahlungen vom zu versteuernden Einkommen abzieht – und du dadurch weniger Steuern zahlst.

Anders als beim Kindergeld bekommst du das Geld nicht direkt überwiesen. Stattdessen sinkt deine Steuerlast, sobald das Finanzamt deinen Bescheid berechnet. Ob und wie stark sich der Abzug lohnt, hängt von der Höhe des Schulgelds und deinem persönlichen Steuersatz ab.

Wie viel Schulgeld kannst du absetzen?

Du darfst 30 Prozent des gezahlten Schulgelds als Sonderausgaben geltend machen – maximal aber 5.000 € pro Kind und Jahr. Den Höchstbetrag von 5.000 € erreichst du rechnerisch erst bei einem jährlichen Schulgeld von rund 16.667 €. Die meisten Eltern bleiben deutlich darunter, sodass für sie vor allem die 30-Prozent-Grenze zählt.

Wichtig: Die 5.000 € sind der absetzbare Betrag, nicht deine tatsächliche Steuerersparnis. Wie stark sich der Abzug auswirkt, richtet sich nach deinem Grenzsteuersatz. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent spart ein Abzug von 1.800 € rund 630 € Steuern. Über die Finanzamt-Suche findest du schnell das für dich zuständige Finanzamt, falls du Rückfragen zur Anlage Kind hast.

Welche Schulen sind begünstigt?

Begünstigt sind Schulen in freier Trägerschaft oder überwiegend privat finanzierte Ersatz- und Ergänzungsschulen, die zu einem anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führen. Dazu zählen viele Privatschulen, konfessionelle Schulen, Waldorfschulen und internationale Schulen.

Die Schule muss in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen. Auch Deutsche Schulen im Ausland sind begünstigt. Entscheidend ist immer, dass der angestrebte Abschluss staatlich anerkannt ist – eine private Nachhilfeeinrichtung oder ein reines Internat ohne Schulabschluss fällt nicht darunter.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Du kannst das Schulgeld nur absetzen, wenn du für das Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst. Außerdem musst du das Schulgeld tatsächlich selbst gezahlt haben. Zahlt zum Beispiel ein Großelternteil direkt an die Schule, ist der Abzug nicht ohne Weiteres möglich.

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht ausdrücklich – sie ergibt sich indirekt über den Kindergeldanspruch. Solange dein Kind steuerlich berücksichtigt wird, bleibt der Schulgeldabzug möglich. Mehr zu kindbezogenen Steuervorteilen findest du in unserem Ratgeber Familie & Kinder.

Was zählt nicht zum absetzbaren Schulgeld?

Nicht jeder Euro, den du an die Schule zahlst, ist absetzbar. Ausdrücklich ausgenommen sind die Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Bei einem Internat musst du diese Anteile also herausrechnen, bevor du das reine Schulgeld ansetzt.

Kosten fuer Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind nicht absetzbar. Bei einem Internat musst du diese Anteile herausrechnen und nur das reine Schulgeld ansetzen.

Ebenfalls nicht abziehbar sind Aufwendungen für Schulkleidung, Schulbücher, Nachhilfe, Klassenfahrten oder freiwillige Zusatzkurse. Die Schule weist den reinen Schulgeldanteil in der Regel gesondert aus – darauf solltest du bei der Jahresbescheinigung achten.

Rechenbeispiel: So wirkt sich der Abzug aus

Angenommen, du zahlst im Jahr 6.000 € Schulgeld für dein Kind. Davon sind 30 Prozent absetzbar, also 1.800 €. Diesen Betrag setzt du als Sonderausgabe an. Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent reduziert sich deine Steuer dadurch um rund 630 €. Bleibt dein Schulgeld unter dem Höchstbetrag, profitierst du also Jahr für Jahr von dieser Entlastung.

So trägst du das Schulgeld in die Steuererklärung ein

Das Schulgeld gehört in die Anlage Kind – für jedes Kind füllst du eine eigene Anlage aus. Dort gibt es ein eigenes Feld für das Schulgeld, in das du den vollen gezahlten Betrag einträgst. Den 30-Prozent-Abzug und den Höchstbetrag berechnet das Finanzamt anschließend automatisch.

Trag in der Anlage Kind das gesamte gezahlte Schulgeld ein, nicht nur die 30 Prozent. Den absetzbaren Anteil und den Hoechstbetrag berechnet das Finanzamt automatisch.

Du gibst also das gesamte Schulgeld an, nicht nur die 30 Prozent. Über ELSTER kannst du die Anlage Kind bequem elektronisch an dein Finanzamt übermitteln.

Schulgeld bei getrennten oder unverheirateten Eltern

Der Höchstbetrag von 5.000 € steht je Kind nur einmal zur Verfügung – auch wenn beide Elternteile zahlen. Bei verheirateten, zusammen veranlagten Eltern spielt die Aufteilung keine Rolle, weil beide gemeinsam veranlagt werden.

Sind die Eltern getrennt oder nicht verheiratet, wird der Betrag grundsätzlich hälftig aufgeteilt, sofern ihr keine andere Aufteilung beantragt. Jeder Elternteil setzt dann seinen Anteil in der eigenen Steuererklärung an.

Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?

Du musst die Zahlungen belegen können. In der Praxis genügt meist eine Jahresbescheinigung der Schule, aus der das reine Schulgeld ohne Verpflegung und Betreuung hervorgeht. Bewahre außerdem deine Kontoauszüge oder Überweisungsbelege auf.

Seit Einführung der Belegvorhaltepflicht reichst du die Nachweise nicht mehr automatisch mit ein, musst sie aber auf Nachfrage vorlegen können. Hebe die Unterlagen daher mindestens bis zur Bestandskraft deines Steuerbescheids auf.

Rechenbeispiel

Eltern zahlen 6.000 € Schulgeld im Jahr für ihr Kind, persönlicher Steuersatz 35 %.

Gezahltes Schulgeld pro Jahr6.000 €
Davon absetzbar (30 %)1.800 €
Persönlicher Steuersatz35 %
Ungefähre Steuerersparnis630 €

vereinfacht

TippLass dir von der Schule jedes Jahr eine Bescheinigung ausstellen, die ausschließlich den reinen Schulgeldanteil ausweist – also ohne Betreuung, Verpflegung und Unterbringung. So vermeidest du Rückfragen vom Finanzamt und setzt garantiert den korrekten Betrag an.

Häufige Fragen

Wie viel Schulgeld kann ich absetzen?

Du kannst 30 Prozent des gezahlten Schulgelds als Sonderausgaben absetzen, höchstens jedoch 5.000 € pro Kind und Jahr. Den Höchstbetrag erreichst du erst bei rund 16.667 € Schulgeld im Jahr.

Ist Schulgeld für eine Waldorfschule absetzbar?

Ja. Waldorfschulen sind in der Regel Schulen in freier Trägerschaft, die zu einem anerkannten Abschluss führen. Damit ist das Schulgeld nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG absetzbar.

Kann ich Verpflegung und Unterbringung im Internat absetzen?

Nein. Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind ausdrücklich vom Abzug ausgenommen. Du darfst nur den reinen Schulgeldanteil ansetzen.

Wo trage ich das Schulgeld in der Steuererklärung ein?

Das Schulgeld trägst du in der Anlage Kind ein – für jedes Kind eine eigene Anlage. Du gibst den vollen Betrag an, den 30-Prozent-Abzug berechnet das Finanzamt automatisch.

Gilt der Abzug auch für Schulen im Ausland?

Ja, sofern die Schule in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegt und zu einem anerkannten Abschluss führt. Auch Deutsche Schulen im Ausland sind begünstigt.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 4. Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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