Was ist das Realsplitting überhaupt?
Das Realsplitting ist eine Steuerregel für getrennte und geschiedene Ehepaare. Solange ihr verheiratet wart und zusammengelebt habt, konntet ihr euch über die gemeinsame Veranlagung (das echte Ehegattensplitting) Steuervorteile sichern. Nach der Trennung fällt dieser Vorteil weg – das Realsplitting ist eine Art Ersatz dafür. Du darfst den Unterhalt, den du an deinen Ex-Partner zahlst, als Sonderausgaben von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Rechtlich steht das in § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG. Der Clou: Der Betrag, den du absetzt, mindert dein Einkommen – und damit deine Steuerlast. Im Gegenzug muss dein Ex-Partner genau diesen Betrag als Einkommen versteuern. Genau deshalb funktioniert das Realsplitting nur, wenn beide Seiten mitziehen.
Wer kann das Realsplitting nutzen?
Das Realsplitting ist ausschließlich für Unterhalt an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner gedacht. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften fallen darunter. Beide Partner müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein. Lebt dein Ex-Partner in einem EU- oder EWR-Staat, ist der Abzug unter zusätzlichen Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Wichtig zur Abgrenzung: Unterhalt an einen Partner, mit dem du nie verheiratet warst, kannst du nicht über das Realsplitting absetzen. Auch Kindesunterhalt zählt hier nicht – dafür gibt es Kinderfreibetrag und Kindergeld. Es geht ausschließlich um den Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt).
Kindesunterhalt ist über das Realsplitting nicht absetzbar. Wer Unterhalt sowohl für den Ex-Partner als auch für die Kinder zahlt, muss in der Steuererklärung sauber trennen – sonst lehnt das Finanzamt den Abzug teilweise ab.
Wie hoch ist der Höchstbetrag?
Du kannst Unterhaltsleistungen bis zu 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Dieser Höchstbetrag gilt seit Jahren unverändert und ist nicht an die Inflation gekoppelt. Zahlst du mehr als 13.805 €, bleibt der übersteigende Teil steuerlich unberücksichtigt.
Zusätzlich zum Höchstbetrag darfst du die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung deines Ex-Partners absetzen, sofern du sie übernimmst. Diese Beiträge erhöhen den Höchstbetrag also über die 13.805 € hinaus. Das ist gerade bei höheren Unterhaltszahlungen ein spürbarer Hebel.
Die Anlage U: Hier gibst du den Unterhalt an
Den abzugsfähigen Unterhalt trägst du in der Anlage U deiner Einkommensteuererklärung ein. Auf diesem Formular bestätigst du die Höhe der Zahlungen – und dein Ex-Partner unterschreibt seine Zustimmung. Ohne diese Unterschrift erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an. Die Anlage U findest du in der ELSTER-Steuererklärung oder als amtliches Formular.
Seit einigen Jahren musst du außerdem die Steuer-Identifikationsnummer deines Ex-Partners angeben. Ohne diese Nummer ist der Sonderausgabenabzug ausgeschlossen. Frag sie also rechtzeitig ab, falls du sie nicht ohnehin kennst.
Hol dir die Zustimmung auf der Anlage U am besten schon dann, wenn die Stimmung zwischen euch noch sachlich ist. Nach einem zerstrittenen Trennungsjahr ist eine Unterschrift oft schwerer zu bekommen – und ohne sie verschenkst du die Steuerersparnis.
Warum dein Ex-Partner zustimmen muss
Das Realsplitting ist ein Geben und Nehmen: Was du als Sonderausgaben abziehst, muss dein Ex-Partner als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1a EStG versteuern. Für ihn kann das zu einer höheren Steuer, dem Verlust von Sozialleistungen oder Nachteilen bei anderen einkommensabhängigen Vorteilen führen. Verständlich, dass nicht jeder freiwillig unterschreibt.
Deshalb hat die Rechtsprechung den sogenannten Nachteilsausgleich entwickelt: Du bist verpflichtet, deinem Ex-Partner die steuerlichen Mehrbelastungen zu erstatten, die ihm durch das Realsplitting entstehen. Unter dem Strich bleibt das Realsplitting für dich trotzdem fast immer lohnend – denn deine Ersparnis ist in der Regel deutlich größer als der Nachteil deines Ex-Partners, weil du meist das höhere Einkommen hast.
Bindungswirkung und Fristen
Der Antrag auf Realsplitting gilt jeweils für ein Kalenderjahr und ist nicht widerrufbar, sobald er gestellt ist. Du entscheidest also jedes Jahr neu, ob du das Realsplitting nutzt. Die Zustimmung deines Ex-Partners wirkt dagegen so lange fort, bis er sie ausdrücklich widerruft – und ein Widerruf muss vor Beginn des Kalenderjahres erklärt werden, für das er gelten soll.
Praktisch heißt das: Hat dein Ex-Partner einmal zugestimmt, gilt die Zustimmung auch für die Folgejahre weiter, solange er nicht aktiv widerspricht. Du musst die Anlage U trotzdem in jeder Steuererklärung erneut beifügen.
Achte auf die korrekte Zuordnung zum Jahr der Zahlung. Unterhalt, den du im Januar für das Vorjahr nachzahlst, gehört steuerlich in das Jahr der tatsächlichen Zahlung – nicht in das Jahr, für das er gedacht war.
Realsplitting oder außergewöhnliche Belastung?
Es gibt eine Alternative zum Realsplitting: den Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG. Dabei kannst du Unterhalt bis zum Grundfreibetrag absetzen – 2026 sind das 12.348 €. Der große Vorteil: Dein Ex-Partner muss nicht zustimmen und den Betrag auch nicht versteuern.
Der Haken: Bei der außergewöhnlichen Belastung werden eigene Einkünfte deines Ex-Partners angerechnet, und ab einem bestimmten Vermögen entfällt der Abzug ganz. Hat dein Ex-Partner nennenswerte eigene Einkünfte, schmilzt der absetzbare Betrag schnell zusammen. Das Realsplitting ist mit seinem höheren Höchstbetrag dann meist die bessere Wahl – verlangt aber eben die Mitwirkung des Ex-Partners.
Welche Voraussetzung du seit 2025 beachten musst
Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 erkennt das Finanzamt Geldunterhalt nur noch an, wenn er per Überweisung auf das Konto des Empfängers fließt. Barzahlungen werden nicht mehr akzeptiert. Diese Regel betrifft vor allem den Abzug als außergewöhnliche Belastung, aber auch beim Realsplitting solltest du jede Zahlung über das Konto laufen lassen – so hast du im Zweifel einen lückenlosen Nachweis.
Bewahre Kontoauszüge, die Anlage U und gegebenenfalls die Unterhaltsvereinbarung sorgfältig auf. Das Finanzamt darf Nachweise anfordern, und wer hier sauber dokumentiert hat, vermeidet Rückfragen und Verzögerungen bei der Steuererstattung.
Schritt für Schritt zum Abzug
Der Weg zum Realsplitting ist überschaubar, wenn du strukturiert vorgehst:
- Unterhaltszahlungen das ganze Jahr über per Überweisung leisten und Belege sammeln.
- Steuer-Identifikationsnummer des Ex-Partners besorgen.
- Anlage U ausfüllen und vom Ex-Partner unterschreiben lassen.
- Anlage U zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
- Eventuelle steuerliche Nachteile des Ex-Partners ausgleichen (Nachteilsausgleich).
Welches Finanzamt für dich zuständig ist, hängt von deinem Wohnort ab. Über unsere Finanzamt-Suche findest du in wenigen Sekunden die richtige Behörde mit allen Kontaktdaten. Weitere Steuerthemen rund um Trennung und Familie haben wir im Bereich Familie & Kinder für dich gebündelt.
Häufige Fehler beim Realsplitting
Der häufigste Fehler ist, Kindesunterhalt mit in den abzugsfähigen Betrag zu rechnen – das ist nicht zulässig. Ebenfalls oft übersehen: die fehlende Steuer-Identifikationsnummer oder eine nicht unterschriebene Anlage U. Beides führt dazu, dass das Finanzamt den kompletten Abzug streicht.
Ein weiterer Stolperstein ist der vergessene Nachteilsausgleich. Wenn du deinem Ex-Partner die Mehrsteuer nicht erstattest, kann er die Zustimmung für die Zukunft verweigern – und dann ist es mit deiner Ersparnis vorbei. Sprecht den Nachteilsausgleich also am besten schriftlich ab.
Du zahlst 12.000 € Ehegattenunterhalt im Jahr und nutzt das Realsplitting
| Gezahlter Ehegattenunterhalt | 12.000 € |
| Davon absetzbar (Höchstbetrag 13.805 €) | 12.000 € |
| Dein persönlicher Grenzsteuersatz (Beispiel) | 40 % |
| Mögliche Steuerersparnis (vor Nachteilsausgleich) | ca. 4.800 € |
stark vereinfacht; tatsächliche Ersparnis hängt von Steuersatz und Nachteilsausgleich ab
TippRechne vor dem Antrag grob durch, ob deine Steuerersparnis größer ist als der Nachteilsausgleich, den du deinem Ex-Partner zahlen musst. In den allermeisten Fällen lohnt sich das Realsplitting deutlich – aber nur, wenn ihr die Zahlung und den Ausgleich klar und am besten schriftlich geregelt habt.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe kann ich Unterhalt über das Realsplitting absetzen?
Maximal 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben. Übernimmst du zusätzlich die Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge deines Ex-Partners, erhöht sich dieser Betrag entsprechend.
Muss mein Ex-Partner dem Realsplitting zustimmen?
Ja. Ohne die Unterschrift auf der Anlage U erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an, weil dein Ex-Partner den Betrag im Gegenzug als Einkommen versteuern muss.
Kann ich auch Kindesunterhalt über das Realsplitting absetzen?
Nein. Das Realsplitting gilt nur für Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Für Kinder gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Was ist der Nachteilsausgleich?
Du musst deinem Ex-Partner die steuerlichen Mehrbelastungen erstatten, die ihm durch die Versteuerung des Unterhalts entstehen. Diese Pflicht hat die Rechtsprechung als Gegenleistung für die Zustimmung entwickelt.
Realsplitting oder außergewöhnliche Belastung – was ist besser?
Das Realsplitting erlaubt mit 13.805 € einen höheren Abzug, verlangt aber die Zustimmung des Ex-Partners. Die außergewöhnliche Belastung (bis 12.348 € im Jahr 2026) kommt ohne Zustimmung aus, rechnet aber eigene Einkünfte des Empfängers an.