Anlage Außergewöhnliche Belastungen: So machst du sie geltend

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die dir zwangsläufig und in erheblichem Maße entstehen und nicht durch Versicherungen gedeckt sind. Diese können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu senken.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die über das normale Maß hinausgehen und dich finanziell stark belasten. Sie müssen zwangsläufig entstehen, das heißt, du kannst ihnen nicht ausweichen. Typische Beispiele sind Krankheitskosten, Beerdigungskosten oder Aufwendungen für Behinderungen.

Um als außergewöhnliche Belastung anerkannt zu werden, müssen die Kosten notwendig und angemessen sein. Die Finanzämter prüfen dies im Einzelfall, was bedeutet, dass du entsprechende Belege aufbewahren und einreichen musst.

  • Krankheitskosten
  • Beerdigungskosten
  • Kosten aufgrund von Behinderungen

Die Anlage 'Außergewöhnliche Belastungen' in der Steuererklärung

Um außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, musst du die Anlage 'Außergewöhnliche Belastungen' in deiner Steuererklärung ausfüllen. Diese Anlage ist Teil der Einkommensteuererklärung und wird beim Finanzamt eingereicht.

In der Anlage gibst du die Art und Höhe der außergewöhnlichen Kosten an. Es ist wichtig, dass du die Ausgaben klar aufschlüsselst und belegst, warum sie als außergewöhnlich gelten. Auf der Grundlage dieser Angaben entscheidet das Finanzamt über die Anerkennung.

Zumutbare Belastung: Was du wissen musst

Bevor das Finanzamt die außergewöhnlichen Belastungen anerkennt, zieht es eine zumutbare Belastung ab. Diese richtet sich nach deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder. Die zumutbare Belastung ist der Teil, den du selbst tragen musst.

Die Höhe der zumutbaren Belastung liegt zwischen 1 % und 7 % deines Einkommens. Je höher dein Einkommen, desto höher ist der Betrag, den du selbst tragen musst, bevor die außergewöhnlichen Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

Das Finanzamt zieht zuerst deine zumutbare Belastung ab – je nach Einkommen zwischen 1 und 7 Prozent. Erst die Kosten oberhalb dieser Grenze wirken sich steuerlich aus.

  • Einkommen
  • Familienstand
  • Anzahl der Kinder

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen

Ein klassisches Beispiel für außergewöhnliche Belastungen sind Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören etwa Zuzahlungen für Medikamente, die Kosten für Zahnersatz oder Brillen.

Auch die Kosten für die Pflege eines Angehörigen oder die Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen.

  • Zuzahlungen für Medikamente
  • Kosten für Zahnersatz
  • Beerdigungskosten

Wie du die Anlage in ELSTER ausfüllst

Die Steuererklärung kannst du elektronisch über das ELSTER-Portal abgeben. Auch die Anlage 'Außergewöhnliche Belastungen' ist über ELSTER auszufüllen und einzureichen.

In ELSTER findest du ein eigenes Formular für die außergewöhnlichen Belastungen, das du mit den entsprechenden Daten befüllen musst. Achte darauf, dass du alle notwendigen Belege digital hinterlegst oder bereit hältst, falls das Finanzamt sie anfordert.

Fehler vermeiden: Darauf solltest du achten

Sammle alle Quittungen und Nachweise für deine außergewöhnlichen Belastungen und bewahre sie auf. Ohne Belege kann das Finanzamt die Kosten im Zweifel nicht anerkennen.

Ein häufiger Fehler ist, dass Ausgaben nicht ausreichend belegt werden. Es ist wichtig, alle Quittungen und Nachweise aufzubewahren, um sie bei Bedarf einreichen zu können.

Ein weiterer Fehler ist, die zumutbare Belastung nicht korrekt zu berechnen. Hierbei kann ein Steuerberater helfen, um sicherzustellen, dass du alle möglichen Kosten geltend machst.

  • Quittungen aufbewahren
  • Zumutbare Belastung berechnen

Fristen zur Einreichung beachten

Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Für die Abgabe über ELSTER gilt dieselbe Frist.

Falls du die Frist nicht einhalten kannst, solltest du rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. So vermeidest du mögliche Verspätungszuschläge.

  • 31. Juli als reguläre Frist
  • Fristverlängerung beantragen

TippBewahre alle Belege für außergewöhnliche Belastungen sorgfältig auf und reiche sie gegebenenfalls beim Finanzamt ein, um eine Anerkennung zu erleichtern.

Häufige Fragen

Welche Kosten zählen als außergewöhnliche Belastungen?

Kosten, die zwangsläufig und in außergewöhnlichem Maße entstehen, wie Krankheitskosten oder Beerdigungskosten.

Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?

Sie richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl und beträgt zwischen 1 % und 7 % des Einkommens.

Muss ich Belege einreichen?

Ja, alle Ausgaben sollten durch Belege nachgewiesen werden, die bei Bedarf eingereicht werden müssen.

Kann ich die Anlage über ELSTER einreichen?

Ja, die Anlage 'Außergewöhnliche Belastungen' kann über das ELSTER-Portal elektronisch eingereicht werden.

Gibt es eine Frist zur Einreichung?

Ja, die Steuererklärung inklusive der Anlage muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 5. Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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