Anlage KAP in der Steuererklärung: Wichtige Infos

Die Anlage KAP ist ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung, wenn du Kapitaleinkünfte erzielst. Sie ermöglicht es dir, Einkünfte aus Kapitalvermögen korrekt gegenüber dem Finanzamt anzugeben.

Was ist die Anlage KAP?

Die Anlage KAP ist ein Formular, das Teil der Einkommensteuererklärung ist. Es wird verwendet, um Einkünfte aus Kapitalvermögen anzugeben, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen.

Kapitaleinkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer. In der Regel werden 25 % Abgeltungsteuer direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Anlage KAP auszufüllen, um mögliche Steuererstattungen zu erhalten.

Wann musst du die Anlage KAP ausfüllen?

Du musst die Anlage KAP ausfüllen, wenn du Kapitaleinkünfte hast, für die keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde, oder wenn du die einbehaltene Steuer überprüfen lassen möchtest.

Auch wenn du den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (1.602 € bei Verheirateten) überschreitest, ist es notwendig, die Anlage KAP auszufüllen, um die korrekte Besteuerung sicherzustellen.

  • Keine Abgeltungsteuer einbehalten
  • Sparer-Pauschbetrag überschritten

Wie füllst du die Anlage KAP aus?

Beim Ausfüllen der Anlage KAP gibst du alle relevanten Kapitaleinkünfte an. Hierzu gehören unter anderem Zinsen, Dividenden und Erträge aus Fonds.

Wichtig ist, dass du die einbehaltene Abgeltungsteuer sowie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer angibst. Diese Angaben findest du meist auf der Steuerbescheinigung deiner Bank.

Die einbehaltene Abgeltungsteuer, den Soli und die Kirchensteuer findest du auf der Steuerbescheinigung deiner Bank. Halte sie beim Ausfüllen der Anlage KAP bereit.

Anlage KAP in ELSTER einreichen

Du kannst die Anlage KAP auch elektronisch über das ELSTER-Portal einreichen. Das ELSTER-Formular führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess.

Achte darauf, dass du alle notwendigen Unterlagen digital parat hast, um die Eingaben korrekt vornehmen zu können.

Häufige Fehler beim Ausfüllen der Anlage KAP

Ein häufiger Fehler ist das Nicht-Angaben von ausländischen Kapitaleinkünften. Diese müssen ebenfalls in der Anlage KAP angegeben werden.

Vergiss deine ausländischen Kapitaleinkünfte nicht. Auch sie gehören in die Anlage KAP, sonst drohen Nachfragen oder eine fehlerhafte Besteuerung.

Viele vergessen, den Sparer-Pauschbetrag richtig zu berücksichtigen, was zu einer fehlerhaften Steuerberechnung führen kann.

  • Ausländische Kapitaleinkünfte vergessen
  • Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt

Beispiele für Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP

Typische Kapitaleinkünfte, die in der Anlage KAP angegeben werden müssen, sind Zinsen aus Sparbüchern, Tagesgeldkonten oder Festgeldanlagen.

Auch Dividenden von Aktien oder Erträge aus Investmentfonds gehören hier dazu. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren sind ebenfalls relevant.

Fristen für die Einreichung der Anlage KAP

Die Einreichung der Steuererklärung, inklusive der Anlage KAP, muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres erfolgen.

Solltest du die Steuererklärung durch einen Steuerberater anfertigen lassen, verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.

TippÜberprüfe die Steuerbescheinigungen deiner Bank genau. So stellst du sicher, dass alle einbehaltenen Steuern korrekt erfasst sind und vermeidest Nachfragen vom Finanzamt.

Häufige Fragen

Muss ich die Anlage KAP immer einreichen?

Nein, nur wenn du Kapitaleinkünfte hast, die die Abgeltungsteuer betreffen oder du eine Überprüfung wünschst.

Kann ich die Anlage KAP online ausfüllen?

Ja, das ist über das ELSTER-Portal möglich.

Was passiert, wenn ich die Anlage KAP nicht einreiche?

Dann könnten Kapitaleinkünfte unberücksichtigt bleiben, was zu einer unvollständigen Steuererklärung führt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anlage KAP?

Du benötigst unter anderem die Steuerbescheinigungen deiner Bank.

Gibt es Freibeträge bei der Anlage KAP?

Ja, der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 € für Singles und 1.602 € für Verheiratete.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 21. Mai 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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