Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Ein Überblick

Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ist ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung für viele Haus- und Wohnungseigentümer. Sie ermöglicht es, bestimmte Kosten, die im Haushalt anfallen, steuerlich geltend zu machen.

Was sind haushaltsnahe Aufwendungen?

Haushaltsnahe Aufwendungen sind Kosten, die durch Dienstleistungen im eigenen Haushalt entstehen. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Reinigungskräfte, Gärtner oder Handwerker. Solche Dienstleistungen müssen in deiner privaten Wohnung oder deinem Haus erbracht werden.

Diese Aufwendungen können in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dadurch reduziert sich die steuerliche Belastung. Wichtig ist, dass die Bezahlung unbar erfolgt, also per Überweisung, um die Kosten beim Finanzamt nachzuweisen.

  • Reinigungsarbeiten
  • Gartenpflege
  • Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

Wer kann die Anlage nutzen?

Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige, der in Deutschland lebt und haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, diese Kosten geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Eigentümer oder Mieter bist.

Mieter können zum Beispiel die Kosten für den Hausmeister oder die Treppenhausreinigung absetzen, wenn diese im Mietvertrag oder in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Um haushaltsnahe Aufwendungen abzusetzen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die Dienstleistungen im Haushalt ausgeführt und unbar bezahlt werden.

Zudem muss eine Rechnung vorliegen, die die erbrachte Leistung detailliert auflistet. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Zahle haushaltsnahe Leistungen immer unbar per Überweisung und lass dir eine detaillierte Rechnung geben. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Wie trage ich die Aufwendungen in die Steuererklärung ein?

Die Angabe der haushaltsnahen Aufwendungen erfolgt in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Steuererklärung. Bei der Nutzung von ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, findest du die entsprechenden Felder unter dem Punkt 'Haushaltsnahe Dienstleistungen'.

Es ist wichtig, alle erforderlichen Belege bereitzuhalten, da das Finanzamt diese im Rahmen der Veranlagung prüfen kann. Achte darauf, alle Angaben korrekt und vollständig einzutragen, um Nachfragen zu vermeiden.

Welche Beträge können abgesetzt werden?

Der Gesetzgeber erlaubt es, 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr, von der Steuer abzusetzen. Bei Handwerkerleistungen ist der maximale Abzugsbetrag auf 1.200 € pro Jahr begrenzt.

Du kannst 20 % der Kosten absetzen – bis zu 4.000 € im Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen und bis zu 1.200 € für Handwerkerleistungen. Sammle die Belege, um diese Höchstbeträge auszuschöpfen.

Es ist wichtig, die Höchstbeträge im Blick zu behalten und die Belege entsprechend zu sammeln. Nur so kannst du sicherstellen, dass du den maximalen Steuervorteil erreichst.

Häufige Fehler vermeiden

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der unbaren Zahlung. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert und können nicht abgesetzt werden.

Auch die fehlende oder unvollständige Rechnung kann dazu führen, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt. Achte darauf, dass die Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

TippFühre ein Haushaltsbuch, in dem du alle haushaltsnahen Dienstleistungen und deren Belege sammelst. So behältst du den Überblick und vermeidest Nachfragen vom Finanzamt.

Häufige Fragen

Welche Dienstleistungen sind absetzbar?

Absetzbar sind Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege und Reparaturen, die im Haushalt erbracht werden.

Wie hoch ist die steuerliche Ersparnis?

Du kannst 20 % der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 € für Dienstleistungen und 1.200 € für Handwerkerarbeiten absetzen.

Müssen die Rechnungen aufbewahrt werden?

Ja, die Rechnungen sollten für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.

Kann ich auch bar bezahlte Dienstleistungen absetzen?

Nein, das Finanzamt akzeptiert nur unbare Zahlungen, also Überweisungen oder Lastschriften.

Gibt es Besonderheiten bei der Nutzung von ELSTER?

Bei ELSTER musst du die entsprechenden Felder in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen und mögliche Belege auf Anforderung einreichen.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 4. März 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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