Geschichte des Solidaritätszuschlags
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um den Aufbau Ost zu finanzieren. Er sollte ursprünglich nur für ein Jahr gelten, wurde jedoch mehrfach verlängert.
Seit 1995 ist der Soli dauerhaft eingeführt und beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.
Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag fließen in den Bundeshaushalt und dienen dort zur Deckung verschiedener Ausgaben.
Wer muss den Solidaritätszuschlag zahlen?
Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft. Dies betrifft insbesondere Singles mit einem zu versteuernden Einkommen bis 61.717 € und verheiratete Paare bis 123.434 €.
Ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 € für Singles und 192.818 € für Verheiratete fällt der Soli voll an.
Unternehmen zahlen weiterhin den Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer.
Berechnung des Solidaritätszuschlags
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. Dies bedeutet, dass er zusätzlich zur Steuer erhoben wird.
Bei einer Einkommensteuer von 10.000 € würde der Solidaritätszuschlag also 550 € betragen, sofern keine Befreiungen vorliegen.
Es gibt allerdings eine Freigrenze, bis zu der kein Soli gezahlt werden muss. Diese liegt für Singles bei 16.956 € und für Verheiratete bei 33.912 € zu versteuerndem Einkommen.
Solidaritätszuschlag in der Steuererklärung
Der Solidaritätszuschlag wird automatisch durch das Finanzamt berechnet und in deinem Steuerbescheid ausgewiesen.
Um den Soli musst du dich nicht selbst kümmern – das Finanzamt berechnet ihn automatisch und weist ihn im Steuerbescheid aus. In der Steuererklärung trägst du dazu nichts gesondert ein.
Bei der Abgabe der Steuererklärung über ELSTER musst du dich um den Soli nicht gesondert kümmern. Er wird im Rahmen der festgesetzten Steuer ermittelt.
Solltest du dennoch Fragen haben, steht dir dein zuständiges Finanzamt für Auskünfte zur Verfügung.
Befreiungen und Ermäßigungen
Wie bereits erwähnt, sind viele Steuerzahler seit 2021 vom Solidaritätszuschlag befreit. Dies gilt jedoch nicht für alle.
Geringverdiener und mittelständische Einkommen profitieren von der Abschaffung des Solis, während Besserverdienende weiterhin zahlen müssen.
Es gibt keine speziellen Anträge, die du stellen musst, um von der Befreiung zu profitieren. Die Berechnung erfolgt automatisch.
Häufige Fehler beim Solidaritätszuschlag
Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Steuerzahler den Solidaritätszuschlag in der Steuererklärung selbst eintragen. Dies ist nicht nötig, da er automatisch berechnet wird.
Ein weiterer Irrtum ist die Annahme, dass der Soli komplett abgeschafft wurde. Dies trifft nur auf bestimmte Einkommensgruppen zu.
Der Soli ist nicht für alle abgeschafft: Ab den genannten Einkommensgrenzen fällt er weiterhin an, und Unternehmen zahlen ihn nach wie vor auf die Körperschaftsteuer.
Unternehmen vergessen manchmal, dass der Soli weiterhin auf die Körperschaftsteuer erhoben wird.
Zukunft des Solidaritätszuschlags
Obwohl der Solidaritätszuschlag für viele abgeschafft wurde, bleibt seine Zukunft ein politisches Thema.
Diskussionen über die vollständige Abschaffung für alle Steuerzahler sind weiterhin im Gange.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung in den kommenden Jahren entwickeln wird.
Berechnung des Solidaritätszuschlags für eine Einkommensteuer von 10.000 €
| Einkommensteuer | 10.000 € |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 550 € |
| Gesamtbetrag | 10.550 € |
vereinfacht
TippWenn du dir unsicher bist, ob du den Soli zahlen musst, wirf einen Blick auf deinen Steuerbescheid. Dort ist vermerkt, ob und in welcher Höhe der Zuschlag erhoben wird.
Häufige Fragen
Muss ich den Solidaritätszuschlag selbst berechnen?
Nein, das Finanzamt berechnet den Soli automatisch und weist ihn in deinem Steuerbescheid aus.
Warum zahle ich noch den Solidaritätszuschlag?
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen über den Freigrenzen liegt, musst du weiterhin den Soli zahlen.
Gibt es den Solidaritätszuschlag noch für Unternehmen?
Ja, Unternehmen zahlen den Solidaritätszuschlag weiterhin auf die Körperschaftsteuer.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Er beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.
Kann ich den Solidaritätszuschlag in der Steuererklärung absetzen?
Nein, der Soli ist eine Steuer und kann nicht abgesetzt werden.