Wie wird ein Freibetrag in ELStAM eingetragen?

Ein Freibetrag kann dir helfen, Steuern zu sparen, indem er direkt bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird. Doch wie wird ein solcher Freibetrag eigentlich in das elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) eingetragen? Hier erfährst du alles Wichtige dazu.

Was ist ein Freibetrag und warum ist er wichtig?

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, bevor die Lohnsteuer berechnet wird. Er kann für bestimmte Aufwendungen wie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Kinderfreibeträge gewährt werden.

Der Vorteil eines Freibetrags besteht darin, dass du monatlich weniger Lohnsteuer zahlst. Das bedeutet, mehr Netto vom Brutto in deinem Geldbeutel. Der Freibetrag wird direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Um einen Freibetrag zu nutzen, musst du ihn beim Finanzamt beantragen. Danach wird er in das elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) eingetragen und automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Wie beantragst du einen Freibetrag?

Um einen Freibetrag zu beantragen, musst du beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Hierfür gibt es spezielle Formulare, die du ausfüllen und einreichen musst.

In diesem Antrag gibst du an, für welche Aufwendungen du einen Freibetrag beantragen möchtest. Dazu gehören zum Beispiel hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen.

Der Antrag sollte möglichst früh im Jahr gestellt werden, damit der Freibetrag das ganze Jahr über berücksichtigt wird. Du kannst den Antrag auch über das ELSTER-Portal online einreichen.

Stell den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung möglichst früh im Jahr - so wird der Freibetrag über alle Monate verteilt und du hast jeden Monat mehr Netto.

  • Formular für Lohnsteuer-Ermäßigung
  • ELSTER-Portal nutzen

Was passiert nach dem Antrag?

Nachdem du den Antrag beim Finanzamt eingereicht hast, prüft dieses deine Angaben und bearbeitet den Antrag. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Sobald der Antrag genehmigt ist, wird der Freibetrag in dein ELStAM eingetragen. Dein Arbeitgeber erhält automatisch die aktualisierten Daten und kann den Freibetrag in der Lohnabrechnung berücksichtigen.

Sollte dein Antrag abgelehnt werden, erhältst du eine Begründung und kannst gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Welche Freibeträge gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Freibeträgen, die du beantragen kannst. Der bekannteste ist der Kinderfreibetrag, der die steuerliche Entlastung für Eltern erhöht.

Weiterhin gibt es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten, der automatisch berücksichtigt wird, sowie individuelle Werbungskosten, die den Pauschbetrag übersteigen.

Außerdem kannst du für außergewöhnliche Belastungen, wie hohe Krankheitskosten oder Unterhaltszahlungen, Freibeträge geltend machen.

Wie lange gilt ein Freibetrag?

Ein eingetragener Freibetrag gilt in der Regel für ein Kalenderjahr. Danach muss er neu beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin bestehen.

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu erneuern, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten und weiterhin von der Steuerentlastung zu profitieren.

Ein Freibetrag gilt meist nur für ein Kalenderjahr. Denk daran, ihn rechtzeitig neu zu beantragen, sonst wird deine Lohnsteuer wieder ohne Ermäßigung berechnet.

Sollten sich deine Verhältnisse ändern, beispielsweise durch eine Gehaltserhöhung oder eine Änderung der familiären Situation, muss der Freibetrag angepasst oder neu beantragt werden.

Was sind häufige Fehler beim Antrag?

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Ohne gültigen Freibetrag wird die Lohnsteuer ohne Berücksichtigung von Ermäßigungen berechnet.

Auch unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Antrag können zu Verzögerungen führen. Achte darauf, alle relevanten Informationen korrekt anzugeben.

Veränderungen, die die Höhe des Freibetrags beeinflussen, müssen dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden, um Nachzahlungen oder Rückforderungen zu vermeiden.

Die Rolle von ELSTER bei der Antragstellung

ELSTER ist das Online-Portal der Finanzverwaltung und ermöglicht es dir, Steuererklärungen und Anträge elektronisch einzureichen. Auch der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann darüber gestellt werden.

Die Nutzung von ELSTER bietet den Vorteil, dass du Formulare digital ausfüllen und direkt an das Finanzamt übermitteln kannst, was den Prozess beschleunigen kann.

Um ELSTER zu nutzen, benötigst du ein Benutzerkonto, das du kostenlos auf der ELSTER-Website anlegen kannst. Achte darauf, deine Zugangsdaten sicher zu verwahren.

TippStelle deinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung möglichst früh im Jahr, um den Freibetrag das ganze Jahr über zu nutzen. Nutze das ELSTER-Portal für eine schnellere Bearbeitung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung?

Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Bearbeitungszeiten variieren je nach Finanzamt.

Kann ich den Freibetrag auch rückwirkend beantragen?

Nein, ein Freibetrag kann nur für zukünftige Gehaltsabrechnungen eingetragen werden.

Muss ich jedes Jahr einen neuen Antrag stellen?

Ja, der Freibetrag gilt nur für ein Jahr und muss jährlich neu beantragt werden.

Was passiert, wenn sich meine Verhältnisse ändern?

Änderungen musst du dem Finanzamt mitteilen, damit der Freibetrag angepasst werden kann.

Kann ich den Antrag auch ohne ELSTER stellen?

Ja, du kannst den Antrag auch in Papierform beim Finanzamt einreichen.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 15. Februar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

← Zurück zu Finanzamt-FAQ