Was die drei Begriffe arbeitsrechtlich bedeuten
Im Arbeitsrecht gibt es feine Unterschiede. Ein Telearbeitsplatz ist ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in deiner Wohnung, den dein Arbeitgeber ausstattet und für den die Arbeitsstättenverordnung gilt. Mobiles Arbeiten ist freier: Du arbeitest, wo du willst – am Küchentisch, im Zug oder im Café –, ohne festen eingerichteten Platz. Homeoffice ist der Sammelbegriff, den die meisten Menschen für beides verwenden.
Diese Abgrenzung entscheidet, wer für Ausstattung, Datenschutz und Arbeitsschutz verantwortlich ist. Für deinen Arbeitsvertrag ist sie also durchaus wichtig – für das Finanzamt dagegen kaum.
Warum das Steuerrecht die Begriffe gar nicht kennt
Im Einkommensteuergesetz tauchen die Wörter "Homeoffice", "Telearbeit" oder "mobiles Arbeiten" nicht auf. Das Steuerrecht fragt nur eine Sache: Hast du zuhause gearbeitet und entstehen dir dadurch Kosten? Daraus ergeben sich zwei Wege, deine Kosten geltend zu machen – die Tagespauschale (umgangssprachlich Homeoffice-Pauschale) und das häusliche Arbeitszimmer. Welchen Begriff du für deine Arbeit benutzt, spielt dabei keine Rolle.
Die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag
Die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG beträgt 6 Euro für jeden Kalendertag, an dem du deine Arbeit überwiegend von zuhause erledigst. Pro Jahr kannst du höchstens 1.260 Euro ansetzen – das entspricht 210 Arbeitstagen im Homeoffice.
Das Schöne daran: Du brauchst keinen eigenen Raum. Ob du am Esstisch, in einer Arbeitsecke oder im Schlafzimmer sitzt, ist egal. Genau deshalb ist die Pauschale die richtige Lösung für mobiles Arbeiten und für alle, die kein separates Zimmer haben.
Das häusliche Arbeitszimmer: 1.260 Euro oder mehr
Hast du einen echten, abgeschlossenen Raum, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird, kommt das häusliche Arbeitszimmer infrage. Voraussetzung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG: Das Zimmer bildet den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit. Dann kannst du entweder die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete, Strom, Heizung) oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro absetzen.
Liegt der Mittelpunkt deiner Arbeit nicht zuhause, etwa weil du die meiste Zeit beim Arbeitgeber bist, scheidet der volle Kostenabzug aus – dann bleibt dir die Tagespauschale.
Telearbeitsplatz: steuerlich wie jedes Homeoffice
Auch wenn dein Arbeitgeber dir einen festen Telearbeitsplatz einrichtet, gelten für dich dieselben Steuerregeln. Stellt dir der Arbeitgeber Möbel und Technik, hast du dadurch keine eigenen Kosten und setzt einfach die Tagespauschale an. Den eingerichteten Raum kannst du nur dann als Arbeitszimmer absetzen, wenn er die genannten strengen Voraussetzungen erfüllt.
Mobiles Arbeiten: Café, Zug und Ferienwohnung
Beim mobilen Arbeiten gibt es nie ein Arbeitszimmer – also bleibt die Tagespauschale dein Weg. Wichtig ist nur, dass du an dem Tag überwiegend zuhause oder mobil und nicht im Büro gearbeitet hast. Arbeitest du vormittags daheim und fährst nachmittags ins Büro, ist das ein gemischter Tag mit eigenen Regeln.
Pauschale oder Arbeitszimmer? So entscheidest du
Als Faustregel gilt: Ohne eigenen Raum nimmst du immer die Pauschale. Mit eigenem Raum lohnt sich das Arbeitszimmer nur, wenn deine tatsächlichen Kosten deutlich über 1.260 Euro liegen oder dein Zuhause der Mittelpunkt deiner Arbeit ist. In allen anderen Fällen ist die Pauschale einfacher und oft genauso gut.
Ohne eigenen Arbeitsraum nimmst du immer die Tagespauschale. Das Arbeitszimmer lohnt sich nur, wenn deine tatsächlichen Kosten deutlich über 1.260 Euro liegen oder dein Zuhause der Mittelpunkt deiner Arbeit ist.
- Kein eigener Raum → Tagespauschale, 6 Euro pro Tag
- Eigener Raum, Mittelpunkt zuhause → tatsächliche Kosten oder 1.260 Euro
- Eigener Raum, aber meist im Büro → Tagespauschale
Was du nicht gleichzeitig absetzen kannst
Für denselben Tag darfst du nicht zweimal kassieren. Die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeit schließen sich an einem Tag aus. Wer im Homeoffice sitzt, fährt schließlich nicht ins Büro. Auch Tagespauschale und Arbeitszimmer-Kosten kannst du nicht für dieselbe Zeit kombinieren.
An einem Homeoffice-Tag kannst du nicht gleichzeitig die Tagespauschale und die Entfernungspauschale für die Fahrt ins Büro ansetzen. Beides zusammen für denselben Tag ist ausgeschlossen.
Arbeitsmittel zählen immer extra
Unabhängig vom gewählten Weg kannst du Arbeitsmittel zusätzlich absetzen: Laptop, Schreibtisch, Bürostuhl, Fachbücher oder das anteilige Internet. Diese Kosten stecken nicht in der Tagespauschale und gehören separat in deine Werbungskosten.
So trägst du alles in die Steuererklärung ein
Die Pauschalen und Kosten landen in der Anlage N deiner Steuererklärung. Notiere dir am besten laufend deine Homeoffice-Tage, denn ab 2026 schauen die Finanzämter genauer hin. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du schnell über unsere Suche – praktisch, wenn du Rückfragen klären willst.
Du arbeitest 180 Tage im Jahr im Homeoffice, ohne eigenes Arbeitszimmer.
| Homeoffice-Tage | 180 Tage |
| Pauschale pro Tag | 6 € |
| Absetzbar über die Tagespauschale | 1.080 € |
vereinfacht; Höchstbetrag 1.260 € (210 Tage)
TippFühre einen einfachen Homeoffice-Kalender: Datum und ein Stichwort zur Tätigkeit reichen. Damit weist du im Zweifel jeden der bis zu 210 Tage gegenüber dem Finanzamt sauber nach – das spart dir bei Rückfragen viel Ärger.
Häufige Fragen
Ist Homeoffice steuerlich etwas anderes als mobiles Arbeiten?
Arbeitsrechtlich ja, steuerlich nein. Für beide nutzt du in der Regel die Tagespauschale von 6 Euro pro Tag, weil das Steuerrecht die Begriffe gar nicht unterscheidet.
Wie viel kann ich mit der Homeoffice-Pauschale absetzen?
6 Euro pro Arbeitstag zuhause, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Das entspricht 210 anerkannten Homeoffice-Tagen.
Brauche ich für die Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?
Nein. Die Tagespauschale gilt auch, wenn du am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke arbeitest. Ein eigener Raum ist nur für das häusliche Arbeitszimmer nötig.
Kann ich Pauschale und Fahrtkosten am selben Tag absetzen?
Nein. An einem Tag gilt entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale für die Fahrt ins Büro – beides zusammen ist ausgeschlossen.
Was lohnt sich mehr: Pauschale oder Arbeitszimmer?
Das Arbeitszimmer lohnt sich nur mit eigenem Raum und tatsächlichen Kosten über 1.260 Euro oder wenn dein Zuhause der Mittelpunkt deiner Arbeit ist. Sonst ist die Pauschale einfacher.