Homeoffice oder Pendlerpauschale: Was ist günstiger?

Du arbeitest mal zu Hause, mal im Büro – und fragst dich, was du steuerlich besser absetzt? Pro Arbeitstag darfst du nur eine der beiden Pauschalen nutzen, und welche günstiger ist, hängt vor allem von deiner Entfernung zur Arbeit ab. Wir zeigen dir die Werte für 2026, die einfache Faustregel und wie du beides übers Jahr clever kombinierst.

Homeoffice oder Pendlerpauschale – die kurze Antwort

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf den einzelnen Arbeitstag an. Für jeden Tag darfst du entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale ansetzen – niemals beides gleichzeitig. Günstiger ist deshalb die Variante mit dem höheren Tagesbetrag. Wer eine kurze Strecke zur Arbeit hat, fährt mit der Homeoffice-Pauschale oft besser; wer weit pendelt, holt mit der Fahrt mehr heraus.

Das Gute: Du musst dich nicht für das ganze Jahr festlegen. Du sammelst beide Tagesarten getrennt und gibst am Jahresende einfach jede in der passenden Zeile deiner Steuererklärung an. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du über unsere Finanzamt-Suche.

Die Homeoffice-Pauschale 2026

Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, bekommst du 6 € pro Tag. Das ist begrenzt auf 210 Tage im Jahr, also höchstens 1.260 € jährlich. Diese Werte gelten 2026 unverändert.

  • Du brauchst kein abgetrenntes Arbeitszimmer – der Küchentisch reicht.
  • Die Pauschale gilt pro Person; lebt ihr zu zweit im Homeoffice, zählt jede:r die eigenen Tage.
  • An reinen Homeoffice-Tagen kannst du in der Regel keine Fahrtkosten ansetzen.

Die Pendlerpauschale 2026

Für Tage, an denen du zur ersten Tätigkeitsstätte fährst, gilt die Entfernungspauschale. Seit dem 1. Januar 2026 sind es einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Das frühere Stufenmodell (30 Cent für die ersten 20 km, erst danach 38 Cent) ist entfallen. Gezählt wird nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg.

Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig: Ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß – du bekommst denselben Satz. Die rechtliche Grundlage steht in § 9 EStG.

Warum du beides nie am selben Tag absetzt

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass du an einem Arbeitstag entweder pendelst oder zu Hause arbeitest. Deshalb schließen sich beide Pauschalen tagesgenau aus. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn dir für deine Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – dann darfst du die Homeoffice-Pauschale auch an Tagen ansetzen, an denen du zusätzlich auswärts tätig warst.

Die Faustregel: ab wann sich die Fahrt lohnt

Rechne einfach den Tageswert gegeneinander: 6 € Homeoffice-Pauschale entsprechen genau 0,38 € × rund 15,8 km. Daraus ergibt sich eine simple Grenze:

  • Unter 16 km einfache Entfernung: Die Homeoffice-Pauschale bringt pro Tag mehr.
  • Ab 16 km: Die Fahrt ins Büro bringt pro Tag mehr als 6 €.

Faustregel: Unter 16 Kilometer einfache Entfernung bringt dir die Homeoffice-Pauschale pro Tag mehr, ab 16 Kilometern lohnt sich der Bürotag. Du musst dich nicht fürs ganze Jahr festlegen, sondern sammelst beide Tagesarten getrennt.

Ein Beispiel: Bei 25 km Entfernung sind es 25 × 0,38 € = 9,50 € pro Fahrt-Tag – deutlich mehr als 6 €. Bei 8 km wären es nur 3,04 €, hier gewinnt klar das Homeoffice.

Rechenbeispiel: 12 km Entfernung übers Jahr

Angenommen, du wohnst 12 km von der Arbeit entfernt und hast 210 Arbeitstage. Verbringst du alle Tage im Büro, kommst du auf 210 × 12 × 0,38 € = 957,60 €. Im reinen Homeoffice wären es 210 × 6 € = 1.260,00 €. Bei dieser kurzen Strecke ist Homeoffice also gut 300 € mehr wert. Bei 30 km drehte sich das Bild: Dann brächte jeder Bürotag 11,40 € statt 6 €.

So kombinierst du beide übers Jahr clever

In der Praxis mischt du ohnehin. Plane deine Tage grob so: Wenn du nah wohnst und die Wahl hast, lohnt das Homeoffice steuerlich; bei langer Strecke nimm lieber den Bürotag mit. Wichtig ist nur die saubere Aufzeichnung – führe eine einfache Liste mit Datum und Art des Tages.

Beachte die Deckel: Die Homeoffice-Pauschale endet bei 210 Tagen, mehr Homeoffice-Tage bringen steuerlich nichts mehr. Bei den Fahrt-Tagen gibt es dagegen keine feste Obergrenze. Weitere Themen rund ums Arbeiten zu Hause findest du im Cluster Homeoffice & Arbeitszimmer.

Diese Hürde solltest du kennen: der Pauschbetrag

Beide Pauschalen sind Werbungskosten. Das Finanzamt zieht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Steuerlich wirkt sich deine Pauschale also erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Mit Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmitteln und Beiträgen ist diese Grenze aber oft schnell erreicht.

Was du zusätzlich absetzen kannst

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Sind deine tatsächlichen Ticketkosten höher als die Entfernungspauschale, setzt du die höheren Kosten an.
  • Arbeitsmittel: Laptop, Schreibtisch oder Bürostuhl fürs Homeoffice zählen extra – zusätzlich zur 6-€-Pauschale.
  • Unfallkosten auf dem Arbeitsweg sind neben der Pauschale absetzbar.

So trägst du alles in die Steuererklärung ein

Beide Pauschalen gehören in die Anlage N. Die Fahrt-Tage erfasst du bei den Entfernungspauschalen mit Adresse, Entfernung und Anzahl der Tage; die Homeoffice-Tage trägst du in der eigenen Zeile zur Tagespauschale ein. In ELSTER oder einer Steuersoftware rechnet das Programm die Beträge automatisch aus. Die offiziellen Änderungen für 2026 findest du beim Bundesfinanzministerium.

Häufige Fehler vermeiden

Setze nie beide Pauschalen für denselben Tag an – das streicht das Finanzamt. Und denk daran: Die Homeoffice-Pauschale ist bei 210 Tagen gedeckelt, und es zählt immer nur die einfache Entfernung.

Der häufigste Fehler: beide Pauschalen für denselben Tag anzusetzen – das streicht das Finanzamt. Ebenfalls oft falsch gemacht wird die doppelte Entfernung; es zählt nur der einfache Weg. Und denk daran, dass die Homeoffice-Pauschale bei 210 Tagen gedeckelt ist.

Rechenbeispiel

12 km Entfernung, 210 Arbeitstage – ganzes Jahr Büro vs. ganzes Jahr Homeoffice

Büro: 210 Tage × 12 km × 0,38 €957,60 €
Homeoffice: 210 Tage × 6 €1.260,00 €
Vorteil Homeoffice bei 12 km302,40 €

vereinfacht; pro Tag gilt nur eine Pauschale

TippFühre das ganze Jahr über eine einfache Tabelle mit zwei Spalten – „Homeoffice-Tage“ und „Bürotage mit km“. Am Jahresende überträgst du nur die Summen und holst so aus jedem Tag die günstigere Pauschale heraus.

Häufige Fragen

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag absetzen?

Nein. Pro Arbeitstag gilt nur eine der beiden Pauschalen. Du wählst je Tag die günstigere Variante und addierst beide Tagesarten getrennt übers Jahr.

Ab welcher Entfernung lohnt sich die Fahrt mehr als das Homeoffice?

Ab rund 16 km einfacher Entfernung. Dann liegt der Fahrt-Tag über 6 € (0,38 € × 16 km = 6,08 €). Darunter bringt die Homeoffice-Pauschale pro Tag mehr.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Sie beträgt 6 € pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr, also höchstens 1.260 € jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig.

Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?

Nein. Die Tagespauschale gibt es unabhängig davon, wo in der Wohnung du arbeitest. Ein abgetrenntes Arbeitszimmer ist nur für den höheren Arbeitszimmer-Abzug relevant.

Was gilt, wenn ich mit Bahn oder Ticket zur Arbeit fahre?

Du setzt die Entfernungspauschale an. Sind deine tatsächlichen Ticketkosten höher, darfst du stattdessen diese höheren Kosten geltend machen.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 23. Januar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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