Homeoffice-Pauschale 2026: Höhe, Tage und Grenzen

Du arbeitest regelmäßig von zu Hause und fragst dich, was du dafür von der Steuer absetzen kannst? Die Homeoffice-Pauschale macht es 2026 unkompliziert: ein fester Betrag pro Tag, ganz ohne separates Arbeitszimmer und ohne Belegsammlung. Hier erfährst du, wie hoch die Pauschale ist, wie viele Tage zählen und wo die Grenzen liegen.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale – im Gesetz „Tagespauschale" genannt – ist ein pauschaler Betrag, den du für jeden Tag ansetzen kannst, an dem du überwiegend von zu Hause aus gearbeitet hast. Sie gehört zu den Werbungskosten und ist seit 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Der große Vorteil: Du brauchst kein abgeschlossenes Arbeitszimmer und musst keine einzelnen Kosten für Strom, Heizung oder Miete nachweisen.

Notiere deine Homeoffice-Tage fortlaufend in einem einfachen Kalender. Das Finanzamt erkennt die Tagespauschale meist ohne Einzelnachweis an – eine saubere Aufstellung erspart dir aber Rückfragen.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Die Tagespauschale beträgt 2026 unverändert 6 Euro pro Tag. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Eine Erhöhung gibt es 2026 nicht – wer auf eine Anpassung gehofft hat, rechnet weiter mit den 6 Euro je Homeoffice-Tag.

Höchstbetrag und maximale Tage

Pro Kalenderjahr kannst du höchstens 210 Tage ansetzen. Daraus ergibt sich ein jährlicher Höchstbetrag von 1.260 Euro (210 × 6 Euro). Auch wenn du an mehr als 210 Tagen zu Hause arbeitest, ist bei diesem Betrag Schluss. Die Pauschale gilt zudem pro Person und nicht pro Wohnung – arbeiten beide Partner im Homeoffice, kann jeder seine eigenen Tage geltend machen.

Für ein und denselben Tag kannst du nicht gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale ansetzen. Und bei 1.260 Euro im Jahr ist Schluss – mehr als 210 Tage wirken sich nicht aus.

Welche Tage zählen überhaupt?

Ein Tag zählt, wenn du mehr als die Hälfte deiner täglichen Arbeitszeit zu Hause verbracht hast. Fährst du morgens ins Büro und arbeitest abends noch ein paar Stunden daheim weiter, zählt dieser Tag in der Regel nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht: Dann darfst du die Pauschale auch für Tage ansetzen, an denen du zusätzlich auswärts tätig warst.

Homeoffice-Pauschale ohne eigenes Arbeitszimmer

Genau hier liegt der Charme der Regelung: Du musst kein abgetrenntes, ausschließlich beruflich genutztes Zimmer haben. Auch wer am Küchentisch, in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer arbeitet, kann die Pauschale nutzen. Damit ist sie für die allermeisten Beschäftigten die einfachste Lösung, ihre Homeoffice-Tage steuerlich zu berücksichtigen.

Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer?

Hast du ein echtes häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, kannst du alternativ die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro für das Arbeitszimmer ansetzen. Beides gleichzeitig – Arbeitszimmer und Tagespauschale für dieselben Tage – ist aber nicht möglich. Du solltest also rechnen, welche Variante für dich günstiger ist. In den meisten Fällen ohne klassisches Arbeitszimmer ist die Tagespauschale der richtige Weg.

Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag

Für einen Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, gibt es die Tagespauschale – an einem Tag mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte greift dagegen die Entfernungspauschale. Beides für denselben Tag geht grundsätzlich nicht. Plane deine Aufzeichnungen also so, dass du klar zwischen Büro- und Homeoffice-Tagen unterscheiden kannst.

Wirkung auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Wichtig zu wissen: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Deine Homeoffice-Pauschale wirkt sich steuerlich nur dann zusätzlich aus, wenn deine gesamten Werbungskosten – inklusive Fahrtkosten, Arbeitsmitteln und Fortbildung – diesen Pauschbetrag übersteigen. Es lohnt sich daher, alle Werbungskosten zusammen zu betrachten und vollständig einzutragen.

Wer kann die Pauschale nutzen?

Die Tagespauschale steht Arbeitnehmern ebenso offen wie Selbstständigen und Freelancern. Selbstständige setzen sie als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung an – mit denselben Werten: 6 Euro pro Tag, höchstens 210 Tage, maximal 1.260 Euro im Jahr.

So trägst du sie in der Steuererklärung ein

Als Arbeitnehmer trägst du die Homeoffice-Tage in der Anlage N ein. Am bequemsten erledigst du das digital über ELSTER, das offizielle Steuerportal der Finanzverwaltung. Wenn du wissen willst, welches Finanzamt für dich zuständig ist, hilft dir unsere Finanzamt-Suche in wenigen Sekunden weiter. Mehr rund ums Thema findest du im Ratgeber-Bereich Homeoffice & Arbeitszimmer.

Nachweise und Aufzeichnungen

Belege für einzelne Kosten brauchst du nicht, aber das Finanzamt kann verlangen, dass du die Anzahl deiner Homeoffice-Tage glaubhaft machst. Führe deshalb eine einfache Liste oder einen Kalender, in dem du deine Homeoffice-Tage festhältst. Die gesetzliche Grundlage steht in § 4 Abs. 5 EStG und gilt über § 9 EStG auch für Arbeitnehmer.

Rechenbeispiel

Du arbeitest 2026 an 180 Tagen überwiegend im Homeoffice.

Homeoffice-Tage180 Tage
Tagespauschale6 €
Absetzbar1.080 €

vereinfacht; maximal 210 Tage bzw. 1.260 € pro Jahr

TippNotiere deine Homeoffice-Tage laufend in einem Kalender – am Jahresende hast du die genaue Zahl sofort parat und kannst sie dem Finanzamt bei Rückfragen mühelos belegen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Sie beträgt 6 Euro pro Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest. Pro Jahr sind maximal 210 Tage und damit höchstens 1.260 Euro möglich. Die Beträge gelten 2026 unverändert.

Brauche ich für die Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?

Nein. Die Tagespauschale gilt auch dann, wenn du am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke arbeitest. Ein abgetrenntes Arbeitszimmer ist nicht nötig.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag absetzen?

In der Regel nein. Für einen Tag gibt es entweder die Tagespauschale fürs Homeoffice oder die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeit – nicht beides.

Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?

Ja. Selbstständige und Freelancer setzen die Tagespauschale als Betriebsausgabe an – mit denselben 6 Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr.

Muss ich meine Homeoffice-Tage nachweisen?

Einzelne Kostenbelege sind nicht nötig, aber du solltest die Anzahl deiner Homeoffice-Tage glaubhaft machen können, etwa über einen Kalender oder eine einfache Liste.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 9. Januar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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