Wer macht bei der Grundsteuer eigentlich was?
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer sind überrascht: An der Grundsteuer sind zwei verschiedene Behörden beteiligt. Das Finanzamt ermittelt die rechnerischen Grundlagen, die Gemeinde setzt die Steuer am Ende fest und kassiert sie auch. Deshalb bekommst du Post von beiden Stellen – und deshalb landest du mit einer Frage zum Betrag mal beim Finanzamt und mal beim Rathaus. Wenn du wissen willst, welches Finanzamt für dich zuständig ist, hilft dir unsere Finanzamt-Suche weiter.
Das dreistufige Verfahren kurz erklärt
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den Regeln der Grundsteuerreform berechnet. Das geschieht in drei Stufen: Zuerst stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert fest. Daraus errechnet es den Grundsteuermessbetrag. Erst danach kommt die Gemeinde ins Spiel und wendet ihren Hebesatz an. Jede Stufe ist ein eigener Bescheid – und nur gegen den jeweils richtigen Bescheid kannst du auch Einspruch einlegen.
Welches Finanzamt ist für deine Grundsteuer zuständig?
Zuständig ist das sogenannte Lagefinanzamt – also das Finanzamt, in dessen Bezirk dein Grundstück liegt. Das ist wichtig, wenn dein Wohnort und deine Immobilie auseinanderfallen: Wohnst du in Köln, besitzt aber eine Eigentumswohnung in Leipzig, ist das Finanzamt in Leipzig für die Grundsteuer zuständig, nicht dein Wohnsitzfinanzamt. Besitzt du mehrere Grundstücke in verschiedenen Orten, hast du es entsprechend mit mehreren Finanzämtern zu tun.
Das Aktenzeichen: deine 16-stellige Grundstücksnummer
Jedes Grundstück wird beim Finanzamt unter einem eigenen Aktenzeichen geführt. Es ist in der Regel 16-stellig und hieß früher oft „Einheitswert-Aktenzeichen" oder kurz „EW-Az.". Dieses Aktenzeichen ist nicht dasselbe wie deine persönliche Steuernummer oder deine Steuer-Identifikationsnummer – es bezieht sich ausschließlich auf das jeweilige Grundstück. Hast du mehrere Grundstücke, hat jedes sein eigenes Aktenzeichen.
Wo findest du dein Aktenzeichen?
Das Aktenzeichen steht auf mehreren Dokumenten, die du vermutlich schon im Haus hast:
- auf dem Informationsschreiben deines Finanzamts zur Grundsteuerreform,
- auf dem Bescheid über den Grundsteuerwert,
- auf dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag,
- häufig auch auf dem Grundsteuerbescheid deiner Gemeinde.
Bewahre das Aktenzeichen gut auf: Ohne diese Nummer kann das Finanzamt deinen Fall nur schwer zuordnen, und bei einem Einspruch solltest du sie immer angeben.
Bewahre dein 16-stelliges Aktenzeichen gut auf und notiere dir das zuständige Finanzamt. Ohne diese Nummer kann das Amt deinen Fall nur schwer zuordnen, und bei einem Einspruch musst du sie immer angeben.
Die drei Bescheide – und von wem sie kommen
Vom Finanzamt kommen zwei Bescheide: der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid. Von der Gemeinde kommt der eigentliche Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag und den Fälligkeitsterminen. Ein häufiges Missverständnis: Findest du den Endbetrag zu hoch, ist dafür oft gar nicht die Gemeinde der richtige Ansprechpartner, sondern das Finanzamt – nämlich dann, wenn schon der Wert oder der Messbetrag falsch ist.
Grundsteuerwert und Steuermesszahl
Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt unter anderem aus dem Bodenrichtwert und – beim Bundesmodell – aus statistischen Mietdaten. Diesen Wert multipliziert es mit der Steuermesszahl. Im Bundesmodell beträgt sie für Wohngrundstücke 0,031 Prozent und für Nichtwohngrundstücke 0,034 Prozent. Heraus kommt der Grundsteuermessbetrag, der für die spätere Höhe der Steuer entscheidend ist.
Der Hebesatz der Gemeinde
Den letzten Schritt macht deine Gemeinde: Sie multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Diesen Hebesatz legt jede Kommune selbst fest, weshalb die Grundsteuer von Ort zu Ort stark schwanken kann. Das Finanzamt hat darauf keinen Einfluss – Fragen zum Hebesatz gehören also ins Rathaus.
Einspruch: an wen und bis wann?
Gegen die Bescheide des Finanzamts (Wert und Messbetrag) kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde legst du dagegen Widerspruch bei der Gemeinde ein. Gib im Schreiben immer dein Aktenzeichen an. Den Einspruch kannst du bequem über ELSTER einreichen.
Achte darauf, an wen du dich wendest: Gegen Wert- und Messbescheid legst du innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt ein, gegen den Grundsteuerbescheid dagegen Widerspruch bei der Gemeinde.
Bundesmodell oder eigenes Landesmodell?
Nicht alle Bundesländer rechnen gleich. Die meisten nutzen das Bundesmodell, aber zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle mit abweichenden Berechnungen. Welche Steuermesszahlen und Faktoren bei dir gelten, hängt also vom Bundesland deines Grundstücks ab. Mehr rund um Haus und Wohnung findest du in unserem Themenbereich Immobilien & Wohnen.
Was du jetzt tun solltest
Prüfe deine Bescheide auf offensichtliche Fehler: Stimmen Grundstücksgröße, Wohnfläche und Gebäudeart? Schon kleine Tippfehler können den Wert verzerren. Notiere dir dein Aktenzeichen und das zuständige Finanzamt – beides brauchst du für jede Rückfrage. Bist du unsicher, welches Amt das ist, findest du es über die Finanzamt-Suche in Sekunden.
Wohngrundstück im Bundesmodell mit einem Grundsteuerwert von 200.000 € und einem Gemeinde-Hebesatz von 470 %
| Grundsteuerwert (Finanzamt) | 200.000 € |
| Steuermesszahl Wohngrundstück | 0,031 % |
| Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) | 62,00 € |
| Hebesatz der Gemeinde | 470 % |
| Jährliche Grundsteuer | 291,40 € |
vereinfacht
TippLege dir pro Grundstück eine eigene Mappe an und hefte alle drei Bescheide samt Aktenzeichen zusammen ab. So hast du bei einer Rückfrage oder einem Einspruch sofort alle Nummern und Werte griffbereit.
Häufige Fragen
Welches Finanzamt ist für meine Grundsteuer zuständig?
Zuständig ist das Lagefinanzamt, also das Finanzamt im Bezirk deines Grundstücks – nicht zwingend dein Wohnsitzfinanzamt. Bei mehreren Grundstücken können mehrere Finanzämter zuständig sein.
Wo finde ich mein Grundsteuer-Aktenzeichen?
Das 16-stellige Aktenzeichen steht auf dem Informationsschreiben des Finanzamts, auf dem Grundsteuerwert- und dem Messbescheid sowie meist auf dem Bescheid der Gemeinde.
Ist das Aktenzeichen dasselbe wie meine Steuernummer?
Nein. Das Aktenzeichen bezieht sich nur auf das Grundstück, während Steuernummer und Steuer-ID an deine Person gebunden sind.
An wen richte ich einen Einspruch?
Gegen Wert- und Messbescheid legst du innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt ein, gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch bei der Gemeinde.
Warum ist meine Grundsteuer höher als beim Nachbarort?
Den Endbetrag bestimmt der Hebesatz der Gemeinde, den jede Kommune selbst festlegt. Deshalb kann die Grundsteuer trotz gleichem Messbetrag von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ausfallen.