Abgeltungsteuer legal reduzieren: die besten Möglichkeiten

Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zahlst du 25 % Abgeltungsteuer plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Komplett umgehen lässt sich das nicht – aber mit ein paar legalen Stellschrauben holst du dir bares Geld zurück. Wir zeigen dir die wichtigsten Wege, ganz ohne Tricksereien.

Was die Abgeltungsteuer überhaupt ist

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden in Deutschland pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer belastet. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und – falls du kirchensteuerpflichtig bist – 8 oder 9 % Kirchensteuer. Geregelt ist das in § 32d EStG. Deine Bank zieht die Steuer in der Regel automatisch ab und führt sie ans Finanzamt ab.

Weil der Abzug automatisch passiert, verschenken viele Anleger Geld. Mit den folgenden Möglichkeiten reduzierst du deine Steuerlast völlig legal – teils direkt bei der Bank, teils über deine Steuererklärung.

Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen

Pro Jahr bleiben deine Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare und Lebenspartner. Erst was darüber liegt, wird besteuert. Das ist der einfachste Hebel überhaupt – aber er greift nur, wenn die Bank davon weiß. Liegen deine jährlichen Erträge dauerhaft unter diesem Betrag, zahlst du auf deine Kapitalanlagen also gar keine Steuer. Gerade bei breit gestreuten ETF-Sparplänen lohnt es sich, die voraussichtlichen Ausschüttungen einmal jährlich grob zu überschlagen.

Freistellungsauftrag richtig stellen

Damit deine Bank den Sparerpauschbetrag berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Bis zur eingetragenen Höhe schreibt sie dir Erträge dann ohne Steuerabzug gut. Ohne Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab – du müsstest sie dir später über die Steuererklärung zurückholen. Stelle den Auftrag also frühzeitig und überprüfe ihn jährlich.

Ohne Freistellungsauftrag zieht deine Bank schon ab dem ersten Euro Steuern ab. Stelle den Auftrag also frühzeitig und überprüfe ihn jedes Jahr, damit dein Sparerpauschbetrag wirklich greift.

Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen

Hast du Depots oder Konten bei mehreren Instituten, kannst du den Freibetrag aufteilen und bei jeder Bank einen eigenen Freistellungsauftrag erteilen. Wichtig: Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten. Verteile die Beträge dorthin, wo die höchsten Erträge anfallen, dann bleibt möglichst viel steuerfrei.

Günstigerprüfung bei niedrigem Steuersatz

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet dann, ob die Veranlagung zum persönlichen Tarif günstiger ist als die Abgeltungsteuer, und wendet automatisch die bessere Variante an. Du zahlst nie mehr als die 25 % – ein Antrag kann sich also nur lohnen. Mehr dazu findest du auch in unserem Cluster Kapitalanlagen & Vermögen.

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, beantrage in der Anlage KAP die Günstigerprüfung. Mehr als die 25 Prozent zahlst du nie – der Antrag kann sich also nur lohnen.

NV-Bescheinigung bei geringem Einkommen

Bleibt dein zu versteuerndes Gesamteinkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Legst du sie deiner Bank vor, behält diese gar keine Steuer ein – die Erträge fließen dir komplett zu. Das ist besonders für Studierende, Rentner und Kinder interessant.

Verlusttopf und Verlustverrechnung nutzen

Realisierte Verluste sammelt deine Bank automatisch im sogenannten Verlusttopf und verrechnet sie mit Gewinnen desselben Jahres. So zahlst du nur auf den Nettogewinn Steuern. Nicht genutzte Verluste werden ins Folgejahr vorgetragen. Für Aktienverluste gibt es einen eigenen Topf – sie lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen. Behalte deine Verlustverrechnungstöpfe im Blick, denn ein gut gefüllter Topf senkt deine Steuerlast, sobald du wieder Gewinne realisierst. Viele Anleger nutzen das gezielt, indem sie Verluste und Gewinne bewusst im selben Jahr realisieren.

Verluste bankenübergreifend verrechnen

Hast du bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Gewinne, kannst du das ausgleichen. Beantrage dafür bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und trage die Werte in der Anlage KAP ein. Das Finanzamt verrechnet dann über die Institute hinweg und erstattet dir zu viel gezahlte Steuer.

Freibeträge in der Familie nutzen

Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag. Überträgst du Vermögen rechtssicher auf den Nachwuchs, können dessen Kapitalerträge oft steuerfrei bleiben – solange das Geld wirklich dem Kind gehört und du es nicht für eigene Zwecke nutzt. Bei Ehepaaren lohnt ein gemeinsamer Freistellungsauftrag, der den vollen Betrag von 2.000 € flexibel verteilt.

Was nicht funktioniert

Lass die Finger von Scheinkonstruktionen, verschwiegenen Auslandsdepots oder Vermögensübertragungen nur auf dem Papier. Das ist keine Steuergestaltung mehr, sondern Steuerhinterziehung. Die hier genannten Wege sind dagegen alle vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Wenn du wissen willst, welches Finanzamt für dich zuständig ist, hilft dir unsere Finanzamt-Suche weiter.

TippPrüfe jeden Januar deine Freistellungsaufträge: Verschiebst du den Freibetrag dorthin, wo die höchsten Erträge anfallen, bleibt automatisch mehr steuerfrei – ganz ohne Steuererklärung.

Häufige Fragen

Kann ich die Abgeltungsteuer komplett umgehen?

Komplett umgehen geht legal nur, wenn deine Erträge unter dem Sparerpauschbetrag bleiben oder du eine NV-Bescheinigung hast. Ansonsten kannst du die Steuer nur reduzieren, etwa über die Günstigerprüfung oder die Verlustverrechnung.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Er beträgt 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare und Lebenspartner. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Immer dann, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Du beantragst sie in der Anlage KAP, und das Finanzamt wendet automatisch die für dich günstigere Variante an.

Was ist eine NV-Bescheinigung?

Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung bekommst du beim Finanzamt, wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Deine Bank behält dann gar keine Abgeltungsteuer ein.

Wie verrechne ich Verluste von verschiedenen Banken?

Beantrage bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank mit den Verlusten und trage sie in der Anlage KAP ein. Das Finanzamt verrechnet dann bankenübergreifend.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 16. April 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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