Wie ETFs in Deutschland besteuert werden
Erträge aus ETFs zählen steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dazu gehören Ausschüttungen, also Dividenden, die der Fonds an dich auszahlt, sowie Kursgewinne, die beim Verkauf deiner Anteile entstehen. Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für alle Fondsarten ein einheitliches System – egal, ob dein ETF in Deutschland oder im Ausland aufgelegt ist.
Den größten Teil der Arbeit übernimmt deine Bank: Bei einem deutschen Depot wird die Steuer automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Hast du dagegen ein ausländisches Depot, musst du die Erträge selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du über unsere Finanzamt-Suche in wenigen Sekunden.
Abgeltungsteuer: 25 Prozent plus Zuschläge
Auf deine Kapitalerträge fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und – falls du Kirchenmitglied bist – die Kirchensteuer. Unterm Strich landest du bei rund 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer, mit Kirchensteuer bei etwa 27,8 bis 28 Prozent.
Anders als beim normalen Lohn spielt dein persönlicher Einkommensteuersatz hier keine Rolle. Liegt dein Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du über die sogenannte Günstigerprüfung in der Steuererklärung Geld zurückholen – das Finanzamt rechnet dann automatisch die für dich günstigere Variante.
Der Sparerpauschbetrag – 1.000 Euro steuerfrei
Erteile deiner Bank einen Freistellungsauftrag, damit dein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Paare 2.000 Euro) auch wirklich greift. Ohne Auftrag verschenkst du diesen steuerfreien Betrag.
Jeder Anleger hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr, Ehepaare und eingetragene Partnerschaften kommen gemeinsam auf 2.000 Euro. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge komplett steuerfrei. Damit deine Bank den Freibetrag berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen.
Hast du mehrere Depots, kannst du den Betrag aufteilen. Achte aber darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro nicht übersteigt – sonst drohen Rückfragen vom Finanzamt.
Teilfreistellung: dein eingebauter Steuerrabatt
Damit Fondsanleger nicht doppelt belastet werden, gibt es die Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Ein Teil deiner Erträge bleibt pauschal steuerfrei – wie viel, hängt vom Fondstyp ab:
- Aktienfonds und Aktien-ETFs (mindestens 51 Prozent Aktienanteil): 30 Prozent steuerfrei
- Mischfonds (mindestens 25 Prozent Aktien): 15 Prozent steuerfrei
- Offene Immobilienfonds: 60 Prozent, bei Auslandsschwerpunkt 80 Prozent steuerfrei
Bei einem klassischen MSCI-World-ETF greifen also automatisch die 30 Prozent. Die rechtlichen Details kannst du im Investmentsteuergesetz nachlesen.
Ausschütter oder Thesaurierer – wo ist der Unterschied?
Ein ausschüttender ETF zahlt dir Dividenden regelmäßig aufs Konto. Diese Erträge werden direkt im Auszahlungsmonat versteuert. Ein thesaurierender ETF legt die Erträge dagegen automatisch wieder an, sodass dein Vermögen schneller wächst.
Steuerlich bleibt der Thesaurierer aber nicht komplett unberührt: Damit der Staat nicht jahrelang leer ausgeht, greift hier die Vorabpauschale. Langfristig sind beide Varianten steuerlich ähnlich belastet – der Thesaurierer punktet vor allem beim Zinseszinseffekt.
Die Vorabpauschale einfach erklärt
Die Vorabpauschale ist eine Art Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Sie sorgt dafür, dass du jedes Jahr einen kleinen Betrag versteuerst, auch wenn du keine Anteile verkaufst und keine Ausschüttung bekommst. Die gute Nachricht: Was du über die Vorabpauschale bereits versteuert hast, wird beim späteren Verkauf wieder angerechnet. Du zahlst also nichts doppelt.
Die Steuer auf die Vorabpauschale zieht deine Bank Anfang Januar des Folgejahres ein - für 2026 also Anfang Januar 2027. Sorge auf deinem Verrechnungskonto für ausreichend Guthaben.
Fällig wird die Steuer auf die Vorabpauschale immer im Januar des Folgejahres. Für das Anlagejahr 2026 zieht deine Bank den Betrag also Anfang Januar 2027 von deinem Verrechnungskonto ein – sorge dort für ausreichend Guthaben.
So wird die Vorabpauschale 2026 berechnet
Grundlage ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt. Für 2026 beträgt er 3,2 Prozent. Den Basisertrag berechnest du so: Wert deiner Anteile am Jahresanfang × Basiszins × 0,7. Davon wird eine eventuelle Ausschüttung abgezogen, und der Betrag ist auf die tatsächliche Wertsteigerung im Jahr gedeckelt. Auf das Ergebnis wenden Bank und Finanzamt dann Teilfreistellung und Abgeltungsteuer an.
Die Steuerbescheinigung deiner Bank
Einmal im Jahr stellt dir deine Bank eine Steuerbescheinigung aus. Darin stehen alle relevanten Werte: einbehaltene Steuer, genutzter Freistellungsauftrag, Vorabpauschalen und Teilfreistellungen. Diese Bescheinigung brauchst du, wenn du Erträge in der Steuererklärung angibst oder zu viel gezahlte Steuer zurückholen willst.
ETF in der Steuererklärung angeben
Pflicht ist die Angabe vor allem dann, wenn die Bank zu wenig Steuer einbehalten hat – etwa bei ausländischen Depots oder einem vergessenen Freistellungsauftrag. Auch die Günstigerprüfung und die Verrechnung von Verlusten aus anderen Depots laufen über die Anlage KAP. Die Erklärung reichst du bequem über ELSTER ein.
Freistellungsauftrag richtig nutzen
Der wichtigste Steuertrick ist banal, wird aber oft vergessen: Richte rechtzeitig einen Freistellungsauftrag ein, damit deine 1.000 Euro Freibetrag nicht verfallen. Weitere Strategien rund um Geldanlage findest du in unserem Ratgeber zu Kapitalanlagen & Vermögen.
Thesaurierender Aktien-ETF, Wert am 1.1.2026: 10.000 €, Basiszins 3,2 %, keine Ausschüttung, Kursgewinn übersteigt den Basisertrag
| Basisertrag (10.000 € × 3,2 % × 0,7) | 224,00 € |
| abzüglich Teilfreistellung 30 % | -67,20 € |
| steuerpflichtige Vorabpauschale | 156,80 € |
| Abgeltungsteuer inkl. Soli (26,375 %) | 41,36 € |
vereinfacht, ohne Kirchensteuer und ohne Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags
TippVerkaufst du Anteile, gilt das First-in-first-out-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile werden zuerst verkauft. Wer früh angefangen hat zu sparen, realisiert beim Teilverkauf also oft die höchsten Kursgewinne – plane das bei größeren Entnahmen ein und ziehe gegebenenfalls einen Teilverkauf über den Jahreswechsel in Betracht, um die Freibeträge zweier Jahre zu nutzen.
Häufige Fragen
Muss ich ETF-Gewinne immer in der Steuererklärung angeben?
Bei einem deutschen Depot führt die Bank die Steuer automatisch ab – eine Angabe ist dann meist freiwillig. Pflicht wird es bei ausländischen Depots, fehlendem Freistellungsauftrag oder wenn du Verluste verrechnen oder die Günstigerprüfung nutzen möchtest.
Wie hoch ist die Steuer auf ETFs?
Es gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, zusammen rund 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer sind es etwa 28 Prozent. Bei Aktien-ETFs sind durch die Teilfreistellung 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Sie ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds, damit du auch ohne Ausschüttung oder Verkauf einen kleinen Betrag versteuerst. Beim späteren Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Sind thesaurierende ETFs steuerlich schlechter?
Nein. Durch die Vorabpauschale zahlst du zwar laufend kleine Beträge, langfristig ist die Belastung aber ähnlich wie beim Ausschütter. Der Thesaurierer profitiert sogar vom Zinseszinseffekt, weil die Erträge automatisch wieder angelegt werden.
Wie viel Sparerpauschbetrag steht mir zu?
Jeder Anleger hat 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei, zusammen veranlagte Paare 2.000 Euro. Über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank stellst du sicher, dass dieser Betrag automatisch berücksichtigt wird.