Krypto-Steuern: Haltefrist, Gewinne und Nachweise einfach erklärt

Bitcoin, Ether & Co. werfen Gewinne ab – und das Finanzamt schaut genau hin. Die gute Nachricht: Wer seine Coins lange genug hält, zahlt oft gar keine Steuer. Hier erfährst du, welche Fristen und Freigrenzen gelten und wie du alles sauber nachweist.

Wann Krypto-Gewinne überhaupt steuerpflichtig sind

Kryptowährungen im Privatvermögen behandelt das Finanzamt als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Steuerpflichtig wird also nicht das Halten, sondern erst das Verkaufen, Tauschen oder Bezahlen mit deinen Coins. Entscheidend ist dabei immer der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung.

Das bedeutet im Klartext: Solange deine Bitcoin im Wallet liegen, passiert steuerlich nichts – egal wie stark der Kurs steigt. Erst wenn du sie zu Geld machst oder gegen eine andere Kryptowährung tauschst, kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen.

Die Ein-Jahres-Haltefrist im Detail

Der wichtigste Hebel ist die Haltefrist. Verkaufst du deine Coins mehr als ein Jahr nach dem Kauf, ist der Gewinn komplett steuerfrei – ganz gleich, wie hoch er ausfällt. Die Frist beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet exakt ein Jahr später.

Verkaufst du deine Coins mehr als ein Jahr nach dem Kauf, ist der Gewinn komplett steuerfrei - egal wie hoch. Kenne deshalb das Anschaffungsdatum jedes Bestands, bevor du verkaufst.

Liegt zwischen Kauf und Verkauf dagegen weniger als ein Jahr, handelt es sich um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft. Es lohnt sich also fast immer, das Anschaffungsdatum jedes einzelnen Bestands genau zu kennen, bevor du verkaufst.

Die Freigrenze von 1.000 Euro

Für private Veräußerungsgeschäfte gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr (bis 2023 waren es 600 €). Bleibt dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungen darunter, zahlst du keine Steuer.

Achtung: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Erreichst du 1.000 €, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil oberhalb der Schwelle. Die Grenze gilt außerdem für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, also auch für Gewinne aus dem Verkauf anderer Wirtschaftsgüter.

Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag: Erreichst du sie, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig - nicht nur der Teil darüber. Sie gilt für alle privaten Veräußerungen zusammen.

Wie hoch ist der Steuersatz?

Anders als bei Aktien gibt es bei Krypto keine pauschale Abgeltungsteuer von 25 %. Steuerpflichtige Krypto-Gewinne werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Der liegt je nach Gesamteinkommen zwischen 0 und 45 % – plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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FIFO: Welche Coins gelten als verkauft?

Hast du dieselbe Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft, stellt sich die Frage, welche Coins du beim Verkauf zuerst abgibst. Die Finanzverwaltung wendet hier in der Regel die FIFO-Methode an (First in, first out): Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.

Diese Reihenfolge ist wichtig, weil sie über Haltefrist und Gewinnhöhe entscheidet. Saubere Aufzeichnungen je Wallet helfen dir, die richtige Zuordnung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

Tausch und Bezahlen zählen auch

Viele unterschätzen, dass nicht nur der Verkauf gegen Euro steuerlich relevant ist. Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere – etwa Bitcoin in Ether – gilt als Veräußerung des einen und Anschaffung des anderen Coins. Genauso, wenn du mit Krypto eine Ware oder Dienstleistung bezahlst.

In all diesen Fällen rechnest du den Gewinn anhand des Marktwerts zum Zeitpunkt des Vorgangs aus. Auch hier zählt wieder die Ein-Jahres-Frist.

Staking, Lending und Mining

Erträge aus Staking, Lending oder Mining sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern – bewertet mit dem Marktwert in dem Zeitpunkt, in dem du die Belohnung erhältst. Dafür gibt es eine eigene Freigrenze von 256 € pro Jahr.

Verkaufst du die so erhaltenen Coins später, beginnt für diese eine neue Haltefrist von einem Jahr. Es laufen also zwei Ebenen parallel: die Versteuerung des Zuflusses und – beim späteren Verkauf – das private Veräußerungsgeschäft.

Entwarnung bei der 10-Jahres-Frist

Lange kursierte die Sorge, dass Staking oder Lending die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert. Das ist vom Tisch: Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bestätigt, dass für solche Kryptowerte keine verlängerte Frist gilt. Es bleibt bei der Ein-Jahres-Frist.

Deine Nachweis- und Aufzeichnungspflichten

Das Finanzamt erwartet, dass du deine Krypto-Geschäfte lückenlos dokumentierst. Das BMF-Schreiben beschreibt die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ausführlich. Halte für jeden Vorgang fest:

  • Datum von Kauf und Verkauf
  • Anschaffungskosten und Veräußerungserlös in Euro
  • Art und Menge der Coins
  • Börse oder Wallet sowie die Transaktions-IDs

Viele Börsen bieten Steuerreports zum Export an. Bewahre diese Nachweise auf, damit du deine Gewinne und Verluste jederzeit belegen kannst.

So trägst du Krypto in die Steuererklärung ein

Steuerpflichtige Krypto-Gewinne gehören in die Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften kannst du mit Gewinnen derselben Art verrechnen und – falls nötig – ins Folgejahr vortragen. Auch wenn alles steuerfrei war, kann es sinnvoll sein, die Geschäfte zu erklären, um Rückfragen zu vermeiden.

Rechenbeispiel

Du kaufst Bitcoin für 5.000 € und verkaufst nach 8 Monaten für 7.000 €.

Veräußerungserlös7.000 €
Anschaffungskosten5.000 €
Gewinn2.000 €
Steuerpflichtig (über Freigrenze, unter 1 Jahr gehalten)2.000 €

vereinfacht; versteuert mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz

TippNotiere dir bei jedem Kauf sofort das genaue Datum und den Eurokurs. So erkennst du auf einen Blick, ab wann die Ein-Jahres-Frist abgelaufen ist – und kannst durch Abwarten oft die komplette Steuer auf den Gewinn sparen.

Häufige Fragen

Ab wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?

Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, ist der Gewinn nach § 23 EStG komplett steuerfrei – unabhängig von der Höhe.

Wie hoch ist die Freigrenze bei Krypto?

Seit 2024 liegt die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte bei 1.000 € pro Jahr (bis 2023: 600 €). Es ist eine Freigrenze: Ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Muss ich den Tausch von Bitcoin in Ether versteuern?

Ja. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt steuerlich als Verkauf und gleichzeitige Anschaffung. Liegt der ursprüngliche Kauf weniger als ein Jahr zurück, ist der Gewinn steuerpflichtig.

Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?

Nein. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 stellt klar, dass für gestakte oder verliehene Coins keine 10-Jahres-Frist gilt. Es bleibt bei einem Jahr.

Wo trage ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung ein?

Steuerpflichtige Gewinne kommen in die Anlage SO. Staking- und Mining-Erträge gehören als sonstige Einkünfte ebenfalls in die Steuererklärung.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 7. Februar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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