Was ist die ausländische Quellensteuer überhaupt?
Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der „Quelle" der Einkünfte einbehalten wird – also dort, wo die Dividende entsteht. Schüttet ein US-Unternehmen oder ein Schweizer Konzern eine Dividende aus, behält der jeweilige Staat einen festen Prozentsatz ein, bevor das Geld überhaupt auf deinem Verrechnungskonto landet. Damit will das Ausland sicherstellen, dass auch ausländische Anleger einen Beitrag leisten.
Das Problem dabei: In Deutschland musst du auf dieselbe Dividende noch einmal Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zahlen (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ohne Gegenmaßnahmen würdest du also doppelt besteuert. Genau das verhindern die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland mit den meisten Ländern geschlossen hat.
Anrechnung und Erstattung – der entscheidende Unterschied
Beim Zurückholen der Quellensteuer gibt es zwei grundverschiedene Wege, die du sauber auseinanderhalten solltest. Bei der Anrechnung wird die ausländische Steuer mit deiner deutschen Abgeltungsteuer verrechnet – das übernimmt in der Regel deine Depotbank automatisch. Bei der Erstattung holst du dir den Teil, der über die anrechenbaren 15 % hinausgeht, direkt beim ausländischen Finanzamt zurück.
Die meisten DBA begrenzen den anrechenbaren Anteil auf 15 % der Bruttodividende. Behält das Ausland mehr ein, ist der überschießende Betrag in Deutschland nicht anrechenbar – du kannst ihn nur im Quellenstaat selbst zurückfordern. Genau hier verschenken viele Anleger Geld, weil ihnen der zweite Schritt zu aufwendig erscheint.
Verwechsle Anrechnung und Erstattung nicht: Die in Deutschland angerechneten 15 % bekommst du faktisch über deine niedrigere Abgeltungsteuer zurück. Den Rest – etwa 20 % bei Schweizer Aktien – musst du selbst beim ausländischen Fiskus beantragen, sonst ist er endgültig verloren.
So funktioniert die automatische Anrechnung durch die Bank
Den bequemen Teil erledigt deine Depotbank für dich. Sie rechnet die anrechenbare ausländische Quellensteuer (höchstens 15 %) direkt auf die deutsche Abgeltungsteuer an. Statt der vollen 25 % zahlst du dann nur die Differenz. Hast du etwa 15 % im Ausland abgegeben, behält die Bank in Deutschland nur noch rund 10 % ein.
Das funktioniert allerdings nur, wenn dein Depot in Deutschland geführt wird und die Bank die Quellensteuer korrekt in deiner Steuerbescheinigung ausweist. Hast du ein Depot bei einem ausländischen Broker, musst du die Anrechnung meist selbst über die Steuererklärung anstoßen. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du schnell über unsere Finanzamt-Suche.
Die wichtigsten Länder im Überblick
Wie viel du zurückholen kannst, hängt stark vom jeweiligen Land ab. Die Sätze und Verfahren unterscheiden sich deutlich:
- USA: Statutarisch 30 %, durch das Formular W-8BEN bzw. das QI-Abkommen deiner Bank meist direkt auf 15 % reduziert. Diese 15 % sind voll anrechenbar – du musst in der Regel nichts zurückfordern.
- Schweiz: 35 % Verrechnungssteuer. Davon werden 15 % in Deutschland angerechnet, die übrigen 20 % kannst du dir von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erstatten lassen.
- Frankreich: 30 % Quellensteuer, von denen über das DBA 12,8 % bis 15 % anrechenbar sind. Der Rest ist erstattbar, das Verfahren gilt aber als langwierig und formularlastig.
Für viele andere EU-Länder wie die Niederlande, Spanien oder Italien gelten ähnliche Mechanismen, mit jeweils eigenen Sätzen und Formularen. Eine verbindliche Übersicht, wie viel Quellensteuer pro Land tatsächlich anrechenbar ist, veröffentlicht das Bundeszentralamt für Steuern jedes Jahr.
Bevor du Aktien aus einem bestimmten Land kaufst, lohnt ein Blick auf den anrechenbaren Quellensteuersatz. Bei Ländern mit hoher, nicht anrechenbarer Reststeuer und komplizierten Erstattungsverfahren kann sich eine Dividendenstrategie schnell relativieren.
Den überschießenden Teil im Ausland zurückholen
Liegt die einbehaltene Quellensteuer über 15 %, beginnt der aktive Teil. Du stellst einen Erstattungsantrag bei der Steuerbehörde des Quellenstaats. Für die Schweiz ist das beispielsweise das Formular 85 der Eidgenössischen Steuerverwaltung, dem du eine Bestätigung deines deutschen Finanzamts über deine Steuerpflicht beilegst.
Die Bearbeitungsdauer schwankt stark: Die Schweiz und Österreich erstatten oft innerhalb weniger Wochen, während Länder wie Italien oder Frankreich deutlich länger brauchen und teils französisch- oder italienischsprachige Formulare verlangen. Achte unbedingt auf die jeweiligen Antragsfristen – in vielen Ländern hast du mehrere Jahre Zeit, aber eben nicht unbegrenzt.
Die Rückerstattung aus dem Ausland ist steuerlich nicht „umsonst": Im Jahr des Zuflusses gilt sie als nachträgliche Kapitaleinnahme und ist erneut zu versteuern. Außerdem musst du die ursprünglich angerechnete Quellensteuer entsprechend korrigieren.
Der richtige Eintrag in der Anlage KAP
Hat deine Bank alles korrekt angerechnet und reicht dein Sparer-Pauschbetrag nicht aus, taucht die Quellensteuer bereits in deiner Steuerbescheinigung auf. In der Anlage KAP trägst du in der dafür vorgesehenen Zeile die Summe aller anrechenbaren ausländischen Quellensteuern ein – du musst die Länder nicht einzeln aufschlüsseln.
Spannend wird die Anlage KAP vor allem dann, wenn die Bank noch nicht angerechnete Quellensteuer ausweist oder du ein ausländisches Depot hast. Über die elektronische Steuererklärung in ELSTER holst du dir die Anrechnung dann nachträglich. Weitere Tipps rund um Kapitalerträge findest du in unserem Themenbereich Kapitalanlagen & Vermögen.
Günstigerprüfung: Lohnt sich die Veranlagung?
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du in der Anlage KAP die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet dann automatisch, ob die Besteuerung mit deinem individuellen Satz für dich günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer. Die ausländische Quellensteuer wird dabei genauso angerechnet.
Gerade für Rentner, Studierende oder Anleger mit geringem Einkommen kann das bares Geld bedeuten. Die rechtliche Grundlage für die Anrechnung im Rahmen der Abgeltungsteuer findest du in § 32d EStG.
Häufige Fehler beim Zurückholen der Quellensteuer
Der teuerste Fehler ist, den erstattbaren Teil einfach liegenzulassen, weil das Verfahren aufwendig erscheint. Bei kleinen Dividenden mag sich der Aufwand nicht lohnen, bei größeren Depots summiert sich der Verlust aber schnell auf dreistellige Beträge pro Jahr.
Ein zweiter Klassiker: Anleger vergessen, eine nachträglich erhaltene Erstattung wieder zu versteuern, oder sie tragen die volle ausländische Steuer als anrechenbar ein, obwohl nur 15 % angerechnet werden dürfen. Beides kann zu Rückfragen oder Korrekturen durch das Finanzamt führen.
Sammle alle Steuerbescheinigungen und Dividendenabrechnungen direkt beim Eingang in einem Ordner. Beim Erstattungsantrag im Ausland brauchst du oft die Originalbelege – und im Nachhinein ist das Zusammensuchen deutlich mühsamer.
Fazit: Schritt für Schritt zum Geld
Die ausländische Quellensteuer ist kein Grund, auf internationale Dividendenaktien zu verzichten. Die ersten 15 % rechnet deine Bank in den meisten Fällen automatisch an, und den Rest holst du dir – mit etwas Geduld – über die Steuerbehörden des jeweiligen Landes zurück. Wichtig ist nur, dass du den Überblick behältst und beide Wege konsequent nutzt. So bleibt am Ende deutlich mehr von deiner Dividende übrig.
Dividende einer Schweizer Aktie, 35 % Verrechnungssteuer, davon 15 % in Deutschland anrechenbar und 20 % aus der Schweiz erstattbar.
| Bruttodividende | 1.000 € |
| Schweizer Quellensteuer (35 %) | 350 € |
| In Deutschland anrechenbar (15 %) | 150 € |
| Deutsche Abgeltungsteuer (25 %) | 250 € |
| In Deutschland zu zahlen (250 € − 150 €) | 100 € |
| Aus der Schweiz erstattbar (20 %) | 200 € |
| Effektive Steuerbelastung nach Erstattung | 250 € |
vereinfacht, ohne Soli und Kirchensteuer
TippPrüfe einmal im Jahr deine Steuerbescheinigung daraufhin, ob die ausländische Quellensteuer korrekt angerechnet wurde – und stelle Erstattungsanträge gebündelt am Jahresende, das spart Aufwand und du verpasst keine Frist.
Häufige Fragen
Wie viel ausländische Quellensteuer wird in Deutschland angerechnet?
In der Regel höchstens 15 % der Bruttodividende. Dieser Anteil wird über die meisten Doppelbesteuerungsabkommen direkt mit deiner deutschen Abgeltungsteuer verrechnet, meist automatisch durch deine Depotbank.
Wie hole ich mir die Schweizer Quellensteuer zurück?
Von den 35 % Schweizer Verrechnungssteuer werden 15 % in Deutschland angerechnet. Die übrigen 20 % beantragst du mit dem Formular 85 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, inklusive einer Bestätigung deines Finanzamts.
Muss ich die Quellensteuer in der Steuererklärung angeben?
Wenn die Bank alles korrekt angerechnet hat, ist kein Eintrag nötig. Bei nicht angerechneter Quellensteuer oder einem ausländischen Depot trägst du sie in der Anlage KAP ein und holst dir die Anrechnung über die Steuererklärung.
Ist eine Erstattung aus dem Ausland steuerpflichtig?
Ja. Eine nachträglich erhaltene Erstattung gilt im Jahr des Zuflusses als Kapitaleinnahme und ist erneut zu versteuern. Außerdem musst du die ursprünglich angerechnete Quellensteuer entsprechend korrigieren.
Lohnt sich das Zurückholen bei kleinen Dividenden?
Die automatische Anrechnung der 15 % lohnt sich immer, da sie ohne Aufwand erfolgt. Der separate Erstattungsantrag im Ausland rechnet sich vor allem bei größeren Beträgen, da er mit Formularen und teils Gebühren verbunden ist.