Sparer-Pauschbetrag 2026 optimal nutzen – so geht's

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind bis zu einem festen Betrag steuerfrei – dank Sparer-Pauschbetrag. Wer ihn richtig nutzt, lässt sich die Abgeltungssteuer gar nicht erst aus der Tasche ziehen. Hier erfährst du, wie hoch der Freibetrag 2026 ist und wie du ihn mit dem Freistellungsauftrag optimal verteilst.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinne komplett steuerfrei – erst was darüber liegt, unterliegt der Abgeltungssteuer. Geregelt ist das in § 20 EStG. Der Pauschbetrag ersetzt den früheren Sparerfreibetrag und den Werbungskostenpauschbetrag in einem festen Wert, sodass du keine einzelnen Kosten mehr nachweisen musst.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?

Für das Jahr 2026 gilt unverändert: 1.000 Euro pro Person sind steuerfrei. Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner kommen gemeinsam auf 2.000 Euro. Diese Beträge gelten seit der Anhebung zum 1. Januar 2023 (vorher 801 Euro bzw. 1.602 Euro) und wurden für 2026 nicht weiter erhöht. Der Freibetrag steht dir jedes Jahr neu zu – nicht genutzte Beträge lassen sich aber nicht ins Folgejahr übertragen.

So funktioniert der Freistellungsauftrag

Damit deine Bank die Abgeltungssteuer gar nicht erst einbehält, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag. Bis zur freigestellten Höhe zahlt das Institut deine Kapitalerträge dann brutto aus. Ohne Auftrag führt die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls Kirchensteuer) ans Finanzamt ab – du müsstest dir das Geld später über die Steuererklärung zurückholen.

Den Auftrag richtest du meist mit wenigen Klicks im Online-Banking ein. Wichtig: Er gilt immer für das gesamte Kalenderjahr ab dem 1. Januar, unabhängig davon, wann im Jahr du ihn stellst.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen

Hast du Konten und Depots bei verschiedenen Banken, kannst du deinen Freibetrag aufteilen – jede Bank bekommt einen eigenen Auftrag mit einem Teilbetrag. Die Summe aller Aufträge darf deine Gesamtgrenze von 1.000 Euro nicht überschreiten. Plane die Verteilung danach, wo die höchsten Erträge anfallen: Das Depot mit den großen Dividenden braucht mehr Freistellung als das fast leere Tagesgeldkonto.

Verteile deinen Freibetrag dorthin, wo die höchsten Erträge anfallen: Das Depot mit den großen Dividenden braucht mehr Freistellung als das fast leere Tagesgeldkonto.

  • Schätze pro Institut die erwarteten Jahreserträge.
  • Verteile die 1.000 Euro entsprechend – Restbeträge kannst du jederzeit anpassen.
  • Prüfe einmal im Jahr, ob die Aufteilung noch passt.

Sparer-Pauschbetrag für Ehepaare und Lebenspartner

Bei der Zusammenveranlagung gibt es einen gemeinsamen Topf von 2.000 Euro. Der Clou: Erteilt ihr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, verrechnet die Bank automatisch über beide Konten hinweg. Hat ein Partner 1.300 Euro Erträge und der andere nur 400 Euro, bleibt trotzdem alles steuerfrei, weil zusammen unter 2.000 Euro. Bei getrennten Einzelaufträgen wäre der überschießende Betrag dagegen steuerpflichtig.

Welche Kapitalerträge fallen darunter?

Der Pauschbetrag deckt praktisch alle privaten Kapitaleinkünfte ab: Zinsen aus Tages- und Festgeld, Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen und Vorabpauschalen von Fonds und ETFs sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Nicht erfasst sind Erträge aus Vermietung oder gewerblicher Tätigkeit – die haben eigene Regeln.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung für Geringverdiener

Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (rund 12.000 Euro pro Jahr, Stand 2026), zahlst du gar keine Einkommensteuer – auch nicht auf Kapitalerträge über 1.000 Euro. In diesem Fall lohnt sich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung). Du beantragst sie bei deinem Finanzamt; sie gilt in der Regel drei Jahre und stellt deine Erträge unabhängig vom Pauschbetrag komplett von der Abgeltungssteuer frei. Typische Fälle sind Studierende, Rentner mit kleiner Rente oder Kinder mit eigenem Depot.

Steuer-Identifikationsnummer nicht vergessen

Ein Freistellungsauftrag ist nur mit deiner steuerlichen Identifikationsnummer gültig. Fehlt sie, läuft der Auftrag ins Leere und die Bank behält trotzdem Steuer ein. Bei gemeinsamen Aufträgen brauchst du beide Steuer-IDs. Halte die Nummer also bereit, bevor du den Auftrag einrichtest – das passende Finanzamt findest du über unsere Finanzamt-Suche.

Ohne deine Steuer-Identifikationsnummer ist ein Freistellungsauftrag ungültig und die Bank behält trotzdem Steuer ein. Bei gemeinsamen Aufträgen brauchst du beide Steuer-IDs.

Was passiert, wenn du den Freibetrag vergisst?

Kein Drama: Hat die Bank zu viel Abgeltungssteuer einbehalten, weil kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag vorlag, holst du dir das Geld über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück. Das Finanzamt rechnet den Pauschbetrag dann nachträglich an. Bequemer und sofort wirksam ist es aber, den Auftrag rechtzeitig zu stellen.

Fristen und Tipps zum Jahreswechsel

Den Freistellungsauftrag kannst du das ganze Jahr über anpassen, am besten aber zum Jahresanfang. Achte beim Wechsel zu einer neuen Bank darauf, den Auftrag dort neu zu erteilen – er wandert nicht automatisch mit. Weitere Strategien rund um Kapitalerträge findest du in unserem Ratgeber-Bereich Kapitalanlagen & Vermögen.

Rechenbeispiel

Single mit 1.500 Euro Kapitalerträgen im Jahr, voller Freistellungsauftrag von 1.000 Euro erteilt

Kapitalerträge gesamt1.500 €
Sparer-Pauschbetrag (steuerfrei)1.000 €
Steuerpflichtiger Anteil500 €
Abgeltungssteuer 25 % (ohne Soli/Kirchensteuer)125 €
Ersparnis durch den Pauschbetrag250 €

vereinfacht, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

TippLege deinen größten Freistellungsbetrag auf das Depot mit den höchsten Dividenden oder ETF-Ausschüttungen – dort bringt jeder freigestellte Euro am schnellsten den vollen Steuervorteil. Prüfe die Verteilung jeden Januar neu, wenn sich deine Anlagen verändert haben.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?

Er beträgt 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner. Diese Werte gelten seit 2023 unverändert.

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja. Du kannst jeder Bank einen Teilbetrag zuweisen. Die Summe aller Aufträge darf deine Gesamtgrenze von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Paaren) nicht übersteigen.

Was bringt ein gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehepaare?

Die Bank verrechnet die 2.000 Euro über beide Konten hinweg. So bleibt mehr steuerfrei, wenn ein Partner deutlich höhere Kapitalerträge hat als der andere.

Wann lohnt sich eine NV-Bescheinigung?

Wenn dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, etwa bei Studierenden oder Rentnern mit kleiner Rente. Sie stellt deine Kapitalerträge komplett von der Abgeltungssteuer frei und gilt meist drei Jahre.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Die Bank behält automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag ein. Über die Anlage KAP in der Steuererklärung holst du dir den Pauschbetrag aber nachträglich zurück.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 7. Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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