Warum Zinsen überhaupt versteuert werden müssen
Zinsen, die du auf einem Tagesgeld-, Festgeld- oder Sparkonto gutgeschrieben bekommst, zählen steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das ist im Einkommensteuergesetz geregelt, genauer in § 20 EStG. Der Staat behandelt diese Erträge ähnlich wie Arbeitslohn: Sobald du mehr als deinen Freibetrag verdienst, möchte das Finanzamt seinen Anteil.
Anders als beim Gehalt musst du dich um die Zinssteuer aber meist nicht selbst kümmern. Deutsche Banken ziehen die Steuer in der Regel automatisch ab und führen sie direkt ans Finanzamt ab. Du bekommst die Zinsen also schon "netto" gutgeschrieben. Trotzdem solltest du verstehen, was im Hintergrund passiert – denn an einigen Stellen kannst du bares Geld zurückholen.
Der Sparer-Pauschbetrag: dein steuerfreier Grundfreibetrag
Das Wichtigste zuerst: Nicht jeder Euro Zinsen ist steuerpflichtig. Jeder Sparer hat einen jährlichen Freibetrag, den sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Er liegt bei 1.000 € pro Person und Jahr. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt er sich auf 2.000 €.
Bleiben deine gesamten Kapitalerträge eines Jahres – also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zusammengerechnet – unter diesem Betrag, zahlst du keinen Cent Steuern darauf. Erst was darüber liegt, wird besteuert. Der Pauschbetrag ersetzt dabei den Abzug echter Werbungskosten: Kontoführungsgebühren oder Depotkosten kannst du nicht zusätzlich absetzen.
Verteile deinen Freistellungsauftrag clever auf mehrere Banken, wenn du Konten bei verschiedenen Instituten hast. Du darfst die 1.000 € (bzw. 2.000 €) frei aufteilen – nur in der Summe nicht überschreiten. So bleibt bei jeder Bank der passende Anteil steuerfrei.
Wie hoch ist die Steuer auf Zinsen?
Für Kapitalerträge gilt ein gesonderter Steuersatz, die sogenannte Abgeltungsteuer. Sie beträgt pauschal 25 % – unabhängig davon, wie hoch dein persönlicher Einkommensteuersatz ist. Das ist in § 32d EStG festgelegt.
Hinzu kommen noch zwei Zuschläge: der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer und – falls du kirchensteuerpflichtig bist – die Kirchensteuer von 8 oder 9 %. Ohne Kirchensteuer landest du bei einer effektiven Belastung von rund 26,375 %, mit Kirchensteuer bei etwa 27,8 bis 28 %. Auf 100 € Zinsen über dem Freibetrag bleiben dir also rund 73,60 € netto.
Freistellungsauftrag: so bleiben Zinsen automatisch steuerfrei
Damit deine Bank den Sparer-Pauschbetrag von vornherein berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Darin legst du fest, bis zu welchem Betrag das Institut die Zinsen steuerfrei auszahlen soll. Erst wenn dieser Betrag ausgeschöpft ist, behält die Bank automatisch Steuern ein.
Den Freistellungsauftrag stellst du meist mit wenigen Klicks im Online-Banking oder per Formular in der Filiale. Wichtig ist, dass deine steuerliche Identifikationsnummer hinterlegt ist – ohne sie ist der Auftrag unwirksam. Hast du mehrere Banken, brauchst du bei jeder einen eigenen Auftrag.
Vergisst du den Freistellungsauftrag, zieht die Bank ab dem ersten Euro Zinsen Steuern ab – auch wenn dein Pauschbetrag noch gar nicht ausgeschöpft ist. Das Geld ist nicht verloren, aber du musst es dir über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen. Stelle den Auftrag deshalb am besten gleich bei Kontoeröffnung.
Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch: gibt es Unterschiede?
Steuerlich werden alle drei gleich behandelt: Die Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Ob du dein Geld täglich verfügbar auf dem Tagesgeldkonto parkst, für mehrere Jahre im Festgeld bindest oder klassisch aufs Sparbuch legst, ändert an der Besteuerung nichts.
Ein praktischer Unterschied liegt im Zeitpunkt: Beim Tagesgeld werden Zinsen oft monatlich oder vierteljährlich gutgeschrieben und damit laufend steuerlich erfasst. Beim Festgeld kann es sein, dass die Zinsen erst am Laufzeitende auf einmal fließen – dann zählen sie auch erst in diesem Jahr und können deinen Freibetrag in einem einzelnen Jahr stark belasten.
Wann die Bank die Steuer automatisch abführt
Bei deutschen Banken läuft die Versteuerung von Zinsen weitgehend automatisch. Sobald deine Kapitalerträge bei diesem Institut den freigestellten Betrag übersteigen, behält die Bank die Abgeltungsteuer ein und überweist sie ans Finanzamt. Du erhältst dazu eine Steuerbescheinigung, die du für deine Unterlagen aufbewahren solltest.
In diesem Standardfall ist für dich nichts weiter zu tun – die Steuer ist mit dem Abzug "abgegolten", daher der Name. Eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht zwingend nötig, kann sich aber lohnen (mehr dazu weiter unten).
Zinsen bei ausländischen Banken: Anlage KAP nicht vergessen
Anders sieht es aus, wenn du Konten bei ausländischen Banken hast – etwa über eine Zinsplattform mit Partnerbanken im EU-Ausland. Diese Institute führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Die Zinsen fließen dir brutto zu, und du bist selbst verpflichtet, sie in deiner Steuererklärung anzugeben.
Dafür gibt es die Anlage KAP. Dort trägst du die im Ausland erzielten Kapitalerträge ein; das Finanzamt erhebt dann die 25 % Abgeltungsteuer nachträglich über deinen Steuerbescheid. Bereits im Ausland gezahlte Quellensteuer kann teilweise angerechnet werden.
Du bist dir unsicher, welches Finanzamt für dich zuständig ist oder wo du deine Anlage KAP einreichst? Über die Finanzamt-Suche findest du in Sekunden dein zuständiges Amt mit Adresse und Kontaktdaten.
Wann du die Anlage KAP ausfüllen musst – und wann sie sich lohnt
Pflicht ist die Anlage KAP unter anderem, wenn Zinsen ohne Steuerabzug geflossen sind (etwa aus dem Ausland), wenn du kirchensteuerpflichtig bist, deine Bank aber keine Kirchensteuer einbehalten hat, oder wenn du noch nicht ausgeschöpfte Freibeträge nachträglich geltend machen willst.
Freiwillig lohnt sich die Anlage KAP zum Beispiel, wenn du bei einer Bank zu viel Steuer gezahlt hast, weil dein Freistellungsauftrag zu niedrig war. Über die Steuererklärung holst du dir die Differenz zurück. Du gibst deine Steuererklärung bequem digital über ELSTER ab.
Günstigerprüfung: wenn dein Steuersatz unter 25 % liegt
Hast du ein insgesamt niedriges Einkommen, kann dein persönlicher Einkommensteuersatz unter den 25 % der Abgeltungsteuer liegen. Dann kannst du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Versteuerung zum persönlichen Tarif für dich günstiger ist.
Ist sie das, werden deine Zinsen wie normales Einkommen besteuert – zu deinem niedrigeren Satz. Ist die Abgeltungsteuer günstiger, bleibt es dabei. Du kannst durch den Antrag also nur gewinnen, niemals draufzahlen.
NV-Bescheinigung für Geringverdiener, Rentner und Kinder
Liegt dein zu versteuerndes Einkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Legst du sie deiner Bank vor, werden deine Zinsen komplett ohne Steuerabzug ausgezahlt – auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.
Das ist besonders interessant für Studierende, Rentner mit kleiner Rente oder Kinder mit eigenem Sparkonto. So bleibt mehr Zinsertrag direkt auf dem Konto, ohne den Umweg über die Steuererklärung.
Auch Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Wer Geld auf den Namen des Kindes anlegt, sollte das aber bewusst tun: Das Vermögen gehört dann rechtlich dem Kind und kann zum Beispiel beim BAföG oder bei der Familienversicherung eine Rolle spielen.
Festgeld über mehrere Jahre: der Zufluss entscheidet
Bei länger laufendem Festgeld stellt sich oft die Frage, wann die Zinsen zu versteuern sind. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip: Steuerlich zählt das Jahr, in dem dir die Zinsen tatsächlich gutgeschrieben werden. Werden sie erst am Ende der Laufzeit auf einmal ausgezahlt, fallen sie komplett in dieses eine Jahr.
Das kann dazu führen, dass dein Sparer-Pauschbetrag in einem Jahr überschritten wird, obwohl die Zinsen rechnerisch über mehrere Jahre entstanden sind. Achte deshalb bei der Auswahl von Festgeldangeboten auch auf die Zinsgutschrift – jährlich oder erst am Ende.
Häufige Fehler beim Versteuern von Zinsen
Ein Klassiker ist der vergessene oder zu niedrige Freistellungsauftrag, durch den unnötig Steuern abgezogen werden. Ebenso oft werden ausländische Zinsen schlicht nicht in der Steuererklärung angegeben – das kann als Steuerhinterziehung gewertet werden, auch wenn es "nur" um kleine Beträge geht.
Wer mehrere Banken nutzt, sollte zudem im Blick behalten, dass jede Bank nur ihren eigenen Freistellungsauftrag kennt. Verteilst du zu großzügig, überschreitest du in Summe schnell die 1.000 € – die Differenz musst du dann über die Anlage KAP nachversteuern. Eine kurze jährliche Kontrolle deiner Freibeträge erspart dir hier Ärger.
Alleinstehender Sparer mit 1.300 € Zinsen aus Festgeld im Jahr, ohne Kirchensteuer
| Zinserträge gesamt | 1.300 € |
| abzüglich Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € |
| steuerpflichtiger Betrag | 300 € |
| Abgeltungsteuer 25 % | 75,00 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | 4,13 € |
| Steuer gesamt | 79,13 € |
vereinfacht, ohne Kirchensteuer
TippRechne einmal im Jahr – am besten im Dezember – grob nach, wie viel Zinsen deine Konten abgeworfen haben. Liegst du nah an den 1.000 €, kannst du deine Freistellungsaufträge für das Folgejahr neu verteilen oder eine geplante Festgeldanlage zeitlich so legen, dass du den Pauschbetrag optimal über zwei Jahre ausnutzt.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag muss ich Zinsen versteuern?
Erst oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung) fallen Steuern an. Darunter bleiben deine gesamten Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zusammen – steuerfrei.
Wie viel Steuer wird auf Zinsen fällig?
Es gilt die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Effektiv sind das rund 26,375 % ohne und etwa 27,8–28 % mit Kirchensteuer.
Muss ich Zinsen in der Steuererklärung angeben?
Bei deutschen Banken in der Regel nicht, da die Steuer automatisch abgeführt wird. Pflicht ist die Anlage KAP unter anderem bei ausländischen Zinsen, fehlender Kirchensteuer oder wenn du zu viel gezahlte Steuer zurückholen willst.
Werden Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch unterschiedlich besteuert?
Nein, steuerlich werden alle drei gleich behandelt. Die Zinsen unterliegen jeweils der Abgeltungsteuer. Unterschiede gibt es nur beim Zeitpunkt der Zinsgutschrift, der für das Steuerjahr entscheidend ist.
Was bringt die Günstigerprüfung?
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du über die Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt versteuert deine Zinsen dann zum niedrigeren Tarif. Du kannst dadurch nur sparen, nie draufzahlen.