Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – aber viele unterschätzen, dass sie zur sogenannten Pflichtveranlagung gehören. Dazu zählst du zum Beispiel, wenn du einen Freibetrag auf deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) eingetragen hast, wenn du verheiratet bist und ihr die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor nutzt, oder wenn du mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld bezogen hast.
Auch Selbstständige, Vermieter und Rentner mit höheren Einkünften müssen in der Regel abgeben. Wenn du dir unsicher bist, welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du es über unsere Suche mit wenigen Klicks.
Wer sollte freiwillig abgeben?
Selbst wenn du nicht verpflichtet bist, lohnt sich die Abgabe fast immer. Viele Arbeitnehmer bekommen eine Erstattung, weil sie über das Jahr zu viel Lohnsteuer gezahlt haben. Hast du hohe Werbungskosten, Fahrtkosten oder Handwerkerrechnungen, holst du dir damit oft mehrere hundert Euro zurück.
Auch ohne Abgabepflicht lohnt sich die Erklaerung fast immer: Fuer eine freiwillige Abgabe hast du vier Jahre Zeit. Die Erklaerung fuer 2022 kannst du also noch bis zum 31. Dezember 2026 einreichen.
Das Schöne: Für eine freiwillige Erklärung hast du vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für das Jahr 2022 kannst du also noch bis zum 31. Dezember 2026 einreichen.
Die wichtigsten Fristen 2026
Bist du zur Abgabe verpflichtet, musst du deine Steuererklärung für das Jahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Lässt du dich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen, verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.
Verpasst du die Frist, droht ein Verspätungszuschlag. Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat. Mehr dazu findest du im Cluster Einspruch & Finanzamt-Verfahren.
ELSTER und welche Formulare du brauchst
Die Steuererklärung gibst du heute fast immer elektronisch ab. Das offizielle und kostenlose Portal der Finanzverwaltung ist ELSTER. Eine Abgabe auf Papier ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn dir kein Internetzugang zur Verfügung steht.
Als Arbeitnehmer brauchst du in der Regel den Hauptvordruck, die Anlage N für deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie – je nach Lebenssituation – die Anlagen Vorsorgeaufwand, Kind oder Sonderausgaben. Tipps zur digitalen Abgabe sammeln wir im Cluster ELSTER & digitale Abgabe.
Werbungskosten: was Arbeitnehmer absetzen können
Werbungskosten sind alle Ausgaben rund um deinen Job. Das Finanzamt zieht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab – ohne Nachweis. Erst wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind, lohnt sich das Sammeln von Belegen.
Typische Posten sind die Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten und Beiträge zu Berufsverbänden. Eine Übersicht findest du im Cluster Arbeitnehmer & Werbungskosten. Welche Aufwendungen grundsätzlich zählen, regelt § 9 EStG.
Pauschalen und Freibeträge 2026 im Überblick
Zum 1. Januar 2026 ändern sich mehrere wichtige Werte. Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro – bis zu diesem Einkommen bleibt dein Verdienst steuerfrei. Die Entfernungspauschale wird einheitlich auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer angehoben; bisher galten die 0,38 Euro erst ab dem 21. Kilometer.
- Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr (210 Tage)
- Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro je Person, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung
- Kindergeld: 259 Euro pro Monat und Kind, Kinderfreibetrag 9.756 Euro
- Verpflegungsmehraufwand: 14 Euro bzw. 28 Euro je nach Abwesenheit
Die offiziellen Änderungen findest du beim Bundesfinanzministerium. Weitere Spartipps bündeln wir im Cluster Steuern sparen & Pauschalen.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Neben den Werbungskosten kannst du Sonderausgaben geltend machen – dazu gehören Vorsorgeaufwendungen wie Renten- und Krankenversicherung, Kirchensteuer, Spenden und Ausbildungskosten. Auch hier gibt es einen Pauschbetrag, der aber niedrig ist; mit echten Belegen holst du meist mehr heraus.
Außergewöhnliche Belastungen sind unvermeidbare Ausgaben wie Krankheitskosten, Pflegeaufwand oder Behinderung. Sie wirken sich aus, sobald sie deine individuelle zumutbare Belastung übersteigen, die sich nach Einkommen und Familienstand richtet.
Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen
Ein häufig vergessener Posten: Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt kannst du 20 Prozent der Lohnkosten absetzen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe oder Gartenpflege sind es ebenfalls 20 Prozent, hier bis zu 4.000 Euro jährlich.
Fuer Handwerker- und haushaltsnahe Leistungen brauchst du eine ordentliche Rechnung und musst den Betrag ueberweisen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an - dann geht der Abzug verloren.
Wichtig ist, dass du eine ordentliche Rechnung hast und den Betrag überweist – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Belege sammeln: was das Finanzamt sehen will
Seit einigen Jahren gilt die Belegvorhaltepflicht statt der Belegvorlagepflicht. Das heißt: Du musst Quittungen und Rechnungen nicht mehr mitschicken, sondern nur aufbewahren und auf Nachfrage vorlegen. Hebe deine Unterlagen daher mindestens ein Jahr nach dem Steuerbescheid auf.
Sortiere am besten schon während des Jahres digital, etwa als gescannte PDFs. So bist du im nächsten Frühjahr deutlich schneller fertig.
So läuft die Bearbeitung beim Finanzamt ab
Nach dem Absenden prüft dein Finanzamt die Angaben und erstellt den Steuerbescheid. Die Bearbeitung dauert je nach Amt und Jahreszeit wenige Wochen bis einige Monate. Im Bescheid siehst du, ob du eine Erstattung bekommst oder nachzahlen musst.
Bist du mit dem Bescheid nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Welches Amt zuständig ist und wie du es erreichst, prüfst du jederzeit über unsere Finanzamt-Suche.
Pendlerpauschale 2026 bei 20 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen
| Entfernung (einfach) | 20 km |
| Pauschale ab 2026 (ab km 1) | 0,38 €/km |
| Arbeitstage | 220 |
| Absetzbare Fahrtkosten | 1.672 € |
vereinfacht
TippLege dir einen digitalen Ordner an und scanne Belege direkt, wenn sie anfallen. Wer das ganze Jahr über sammelt, braucht für die Steuererklärung am Ende oft nur noch eine Stunde – statt eines ganzen Wochenendes.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Steuererklärung für 2025 abgeben?
Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, ist der 31. Juli 2026 der Stichtag. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.
Bekomme ich mit der Steuererklärung Geld zurück?
Die meisten Arbeitnehmer erhalten eine Erstattung, weil sie über das Jahr zu viel Lohnsteuer gezahlt haben. Wie viel es ist, hängt von deinen Werbungskosten und Sonderausgaben ab.
Muss ich ELSTER nutzen?
In der Regel ja. Die elektronische Abgabe über das kostenlose Portal ELSTER ist Standard. Eine Abgabe auf Papier ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat.
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
Meistens ja. Du hast dafür vier Jahre Zeit – die Erklärung für 2022 kannst du noch bis zum 31. Dezember 2026 einreichen und dir so eine Erstattung sichern.