Riester-Rente Auszahlung: So wird sie besteuert

Während der Ansparphase hat dir der Staat deine Riester-Rente kräftig gefördert – mit Zulagen und Steuervorteilen. Dafür hält im Rentenalter das Finanzamt die Hand auf: Deine Riester-Auszahlung ist voll steuerpflichtig. Hier erfährst du, wie viel Steuer wirklich anfällt, was bei Teilkapital und Kleinbetragsrente gilt und wie du alles korrekt in der Steuererklärung angibst.

Warum die Riester-Rente erst im Alter besteuert wird

Die Riester-Rente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: In der Ansparphase bleiben deine Beiträge bis zu 2.100 Euro im Jahr über den Sonderausgabenabzug steuerfrei, und du kassierst Grund- und Kinderzulagen. Im Gegenzug werden die späteren Auszahlungen besteuert – also genau dann, wenn dein persönlicher Steuersatz im Ruhestand meist deutlich niedriger ist als im Berufsleben.

Diese Logik ist gewollt: Der Gesetzgeber verschiebt die Steuerlast in eine Lebensphase, in der du in der Regel weniger Einkommen hast. Geregelt ist das in § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz. Wichtig ist der Unterschied zur gesetzlichen Rente, bei der nur ein bestimmter Anteil steuerpflichtig ist – beim geförderten Riester-Teil ist es anders.

Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es bei der geförderten Riester-Rente keinen reduzierten Besteuerungsanteil. Der auf Zulagen und gefördertem Sonderausgabenabzug beruhende Teil ist zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Volle Besteuerung des geförderten Teils

Soweit deine Riester-Rente auf geförderten Beiträgen beruht – also auf Beiträgen, für die du Zulagen oder den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG erhalten hast –, zählt die Auszahlung in voller Höhe zu deinen sonstigen Einkünften. Es gibt keinen Sparerpauschbetrag und keine pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Stattdessen wird die Rente mit deinem individuellen Einkommensteuersatz belegt.

Hast du daneben auch ungeförderte Beiträge eingezahlt – etwa weil du über die 2.100-Euro-Grenze hinaus eingezahlt hast –, wird nur der Ertragsanteil dieses ungeförderten Teils besteuert. In der Praxis sind solche Konstellationen aber die Ausnahme. Dein Anbieter trennt beide Teile in der jährlichen Leistungsmitteilung sauber auf, sodass das Finanzamt genau weiß, welcher Betrag voll und welcher nur anteilig zu versteuern ist.

Wie viel Steuer fällt wirklich an?

"Voll steuerpflichtig" heißt nicht "die Hälfte ist weg". Entscheidend ist dein zu versteuerndes Gesamteinkommen im Ruhestand. Liegt dieses unterhalb des Grundfreibetrags, zahlst du gar keine Steuer. 2026 liegt der Grundfreibetrag bei rund 12.348 Euro für Ledige und dem Doppelten für zusammen veranlagte Paare.

Erst was darüber liegt, wird mit deinem persönlichen Steuersatz belastet. Viele Rentner mit überschaubaren Bezügen zahlen auf ihre Riester-Rente deshalb nur wenig oder gar nichts. Ob du überhaupt eine Steuererklärung als Rentner abgeben musst, hängt von der Summe all deiner Einkünfte ab. Wie sich die gesetzliche Rente parallel auswirkt, erklärt unser Ratgeber zur Rentenbesteuerung.

Bevor du in Panik gerätst: Rechne zuerst dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen aus. Liegt es nur knapp über dem Grundfreibetrag, bleibt die tatsächliche Steuer auf deine Riester-Rente oft im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat.

Die Teilkapitalauszahlung: bis zu 30 Prozent auf einmal

Zu Beginn der Auszahlungsphase darfst du dir bis zu 30 Prozent deines angesparten Riester-Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen, ohne dass das als förderschädlich gilt. Den Rest erhältst du als lebenslange monatliche Rente. Diese Teilkapitalauszahlung ist beliebt, weil sie Spielraum für eine größere Anschaffung oder die Tilgung von Schulden schafft.

Steuerlich gibt es aber keinen Rabatt: Die Einmalzahlung musst du im Jahr der Auszahlung voll versteuern. Da der gesamte Betrag in einem einzigen Jahr zusammenkommt, kann er deinen Steuersatz spürbar nach oben treiben – ein klassischer Progressionseffekt. Anders als bei der Kleinbetragsrente greift hier auch keine automatische Tarifermäßigung.

Die 30-Prozent-Einmalzahlung erhöht dein Einkommen genau in einem Jahr und kann dich in eine höhere Progressionsstufe schieben. Prüfe vor der Entscheidung, ob sich die laufende Rente steuerlich nicht günstiger verteilt.

Kleinbetragsrente: Wenn die Monatsrente sehr niedrig ist

Hast du nur wenig angespart, wäre eine winzige Monatsrente für alle Beteiligten unwirtschaftlich. Deshalb darf der Anbieter eine sogenannte Kleinbetragsrente komplett auf einen Schlag abfinden. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. 2026 entspricht das einer Grenze von 39,55 Euro pro Monat.

Diese komplette Kapitalauszahlung gilt nicht als schädliche Verwendung – du musst also keine Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen. Versteuern musst du den Betrag trotzdem voll, denn auch er beruht auf gefördertem Kapital. Die gute Nachricht: Hier hilft dir eine besondere Steuerregel.

Fünftelregelung bei der Kleinbetragsrente

Seit 2018 wird die kapitalisierte Kleinbetragsrente nach § 22 Nr. 5 Satz 13 EStG ermäßigt besteuert – konkret über die Fünftelregelung des § 34 EStG. Dabei wird rechnerisch so getan, als würdest du die Summe über fünf Jahre verteilt erhalten. Das dämpft den Progressionssprung, der durch die geballte Einmalzahlung entsteht.

Der Bundesfinanzhof hatte zuvor mehrfach darüber gestritten, ob eine solche Abfindung als "außerordentliche Einkünfte" gilt. Mit der gesetzlichen Klarstellung ist die Tarifermäßigung für Abfindungen ab 2018 nun fest verankert. Das Finanzamt berücksichtigt sie im Veranlagungsverfahren, wenn du die Auszahlung korrekt in der Steuererklärung angibst.

Steht eine Kleinbetragsrenten-Abfindung an, lässt sie sich manchmal um ein Jahr verschieben. Fällt sie in ein Jahr mit ohnehin niedrigem Einkommen, kombiniert mit der Fünftelregelung, sinkt deine Steuer oft deutlich.

Riester-Rente in der Steuererklärung angeben

Dein Anbieter meldet die ausgezahlten Leistungen jedes Jahr elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und schickt dir eine Leistungsmitteilung. Die darin ausgewiesenen Beträge trägst du in die Anlage R-AV/bAV deiner Steuererklärung ein – das ist das Formular für Renten aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen.

Du musst die Beträge in der Regel nicht selbst ausrechnen; die Mitteilung trennt geförderte und ungeförderte Anteile bereits auf. Wer mit ELSTER arbeitet, findet viele Werte sogar vorausgefüllt. Bewahre die jährliche Mitteilung trotzdem gut auf, falls das zuständige Finanzamt Rückfragen hat.

Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand

Ein angenehmer Unterschied zur betrieblichen Altersvorsorge: Auf Leistungen aus einer privaten Riester-Rente fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung normalerweise keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Die Riester-Rente gilt nicht als Versorgungsbezug im Sinne der Sozialversicherung.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge sieht das anders aus – dort werden auf die Auszahlung oberhalb eines Freibetrags Krankenkassenbeiträge fällig. Dieser Vorteil macht die Riester-Rente in der Auszahlungsphase netto häufig attraktiver, als die reine Steuerbetrachtung vermuten lässt.

Förderschädliche Verwendung vermeiden

Lässt du dir das Guthaben außerhalb der erlaubten Wege auszahlen – etwa durch Kündigung des Vertrags vor Rentenbeginn –, spricht der Gesetzgeber von schädlicher Verwendung. Dann musst du alle erhaltenen Zulagen und die durch den Sonderausgabenabzug gesparte Steuer zurückzahlen. Die Auszahlung kann sich dadurch erheblich verringern.

Wer vor dem Ruhestand dringend Geld braucht, sollte deshalb zuerst prüfen, ob ein Anbieterwechsel, eine Beitragsfreistellung oder eine Ruhendstellung die bessere Lösung ist. Eine vorschnelle Kündigung ist fast immer die teuerste Variante.

Wohn-Riester: Besteuerung über das Wohnförderkonto

Hast du dein Riester-Guthaben für eine selbst genutzte Immobilie eingesetzt (Wohn-Riester), gibt es keine klassische monatliche Rente. Stattdessen führt der Staat ein fiktives Wohnförderkonto, auf dem die geförderten Beträge gesammelt und jährlich um 2 Prozent erhöht werden.

Im Rentenalter versteuerst du diesen Stand – entweder verteilt über die Jahre bis zum 85. Lebensjahr oder auf einmal. Bei der Einmalvariante werden nur 70 Prozent des Kontostands besteuert, dafür sofort. Welche Variante günstiger ist, hängt von deiner restlichen Einkommenssituation ab.

Fazit: gefördert sparen, planbar versteuern

Die Besteuerung der Riester-Rente ist der Preis für die großzügige Förderung in der Ansparphase – und in den meisten Fällen ein fairer Deal. Wer den vollen Steuerzugriff kennt, kann Teilkapital, Kleinbetragsrente und Auszahlungszeitpunkt bewusst steuern. Eine kurze Überschlagsrechnung vor dem Rentenbeginn lohnt sich fast immer und vermeidet böse Überraschungen.

Rechenbeispiel

Kleinbetragsrente von 9.000 € wird auf einmal abgefunden und über die Fünftelregelung versteuert (stark vereinfacht).

Kapitalisierte Kleinbetragsrente9.000 €
Davon ein Fünftel für die Tarifberechnung1.800 €
Steuer auf ein Fünftel (Beispielsatz)ca. 400 €
Steuer × 5 (Fünftelregelung)ca. 2.000 €
Steuer mit Fünftelregelungca. 2.000 €

stark vereinfacht; die tatsächliche Steuer hängt vom übrigen Einkommen ab

TippFordere rund ein Jahr vor Rentenbeginn bei deinem Anbieter eine unverbindliche Auszahlungsprognose an. Mit den voraussichtlichen Jahresbeträgen kannst du im Steuerrechner durchspielen, ob laufende Rente, Teilkapital oder – bei kleinen Verträgen – die Kleinbetragsabfindung mit Fünftelregelung für dich am günstigsten ist.

Häufige Fragen

Wird die Riester-Rente voll besteuert?

Ja, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht. Der geförderte Teil zählt nach § 22 Nr. 5 EStG zu 100 Prozent zu den sonstigen Einkünften und wird mit deinem persönlichen Steuersatz belegt. Liegt dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, zahlst du jedoch keine Steuer.

Wie hoch ist die Kleinbetragsrentengrenze 2026?

Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Riester-Rente 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. 2026 sind das 39,55 Euro pro Monat. Bis zu dieser Grenze darf der Anbieter die Rente komplett auf einmal abfinden.

Gilt die Fünftelregelung für die Riester-Auszahlung?

Für die kapitalisierte Kleinbetragsrente ja: Sie wird seit 2018 nach § 34 EStG ermäßigt besteuert, was den Progressionssprung abmildert. Für die freiwillige 30-Prozent-Teilkapitalauszahlung gilt die Fünftelregelung dagegen nicht.

Muss ich auf die Riester-Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

In der Regel nicht. Leistungen aus einer privaten Riester-Rente gelten nicht als beitragspflichtige Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge bleiben sie damit beitragsfrei.

Wo trage ich die Riester-Rente in der Steuererklärung ein?

Die Beträge aus der jährlichen Leistungsmitteilung deines Anbieters gehören in die Anlage R-AV/bAV. Geförderte und ungeförderte Anteile sind dort bereits getrennt ausgewiesen, in ELSTER oft sogar vorausgefüllt.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 21. Januar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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