Abgabefrist Selbständige & GmbH 2026: alle Fristen

Welche Abgabefrist gilt für die Steuererklärung 2026 – als Selbständiger, Freiberufler oder GmbH? Die Fristen unterscheiden sich je nach Rechtsform und davon, ob ein Steuerberater beauftragt wird. Hier findest du alle Abgabetermine für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer auf einen Blick – damit du keine Frist verpasst.

Abgabefrist Steuererklärung 2026 für Selbständige und Freiberufler

Selbständige und Freiberufler sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet – ohne Aufforderung durch das Finanzamt. Die Erklärung für das Wirtschaftsjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht sein, sofern du sie selbst erstellst.

Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, profitiert von einer automatischen Verlängerung bis zum 28. Februar 2027.

Beauftragst du einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich deine Abgabefrist für 2025 automatisch bis zum 28. Februar 2027.

Welche Erklärungen müssen Selbständige abgeben?

  • Einkommensteuererklärung mit Anlage S (Selbständige) oder Anlage G (Gewerbetreibende)
  • Umsatzsteuerjahreserklärung – Frist: 31. Juli 2026
  • Gewerbesteuererklärung (nur bei Gewerbetreibenden) – Frist: 31. Juli 2026

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich oder quartalsweise) sind davon unabhängig und laufen das ganze Jahr über.

Abgabefrist Körperschaftsteuererklärung für GmbH 2026

Eine GmbH ist keine natürliche Person und zahlt daher keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag) sowie Gewerbesteuer. Die Abgabefristen für das Wirtschaftsjahr 2025 (Kalenderjahr):

  • Körperschaftsteuererklärung: 31. Juli 2026
  • Gewerbesteuererklärung: 31. Juli 2026
  • Umsatzsteuerjahreserklärung: 31. Juli 2026
  • Mit Steuerberater: automatische Verlängerung bis 28. Februar 2027

Hat die GmbH ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, verschiebt sich die Frist: Die Erklärungen müssen sieben Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres eingereicht werden.

Vorauszahlungstermine 2026 für Selbständige und GmbH

Neben den Jahreserklärungen leisten Selbständige und Kapitalgesellschaften vierteljährliche Steuervorauszahlungen. Die Fälligkeitstermine 2026:

  • 10. März 2026
  • 10. Juni 2026
  • 10. September 2026
  • 10. Dezember 2026

Sind die Vorauszahlungen zu hoch angesetzt, kannst du beim Finanzamt formlos eine Herabsetzung beantragen – zum Beispiel wenn dein Gewinn im laufenden Jahr voraussichtlich sinkt.

Fristverlängerung beantragen

Kannst du die Frist ohne Steuerberater nicht einhalten, stellst du beim zuständigen Finanzamt einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung – per Brief, E-Mail oder über ELSTER. Eine kurze Begründung (Krankheit, noch ausstehende Belege) erhöht die Genehmigungschancen. Die Verlängerung wird meist um wenige Monate gewährt, ist aber nicht garantiert.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Wer die Abgabefrist versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € pro angefangenem Verspätungsmonat. Zusätzlich kann das Finanzamt die Steuer schätzen – meist ungünstiger als die tatsächlichen Zahlen. Im Wiederholungsfall drohen höhere Zuschläge.

Versäumst du die Frist, drohen ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der Steuer und eine Schätzung durch das Finanzamt, die meist ungünstiger ausfällt als deine echten Zahlen.

Welches Finanzamt ist für Selbständige und GmbH zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohn- oder Unternehmenssitz:

  • Selbständige und Freiberufler: Finanzamt am Wohnsitz (Einkommensteuer) – bei Betrieb an einem anderen Ort ggf. auch Betriebsstättenfinanzamt (Gewerbesteuer)
  • GmbH: Finanzamt am Sitz der Gesellschaft (Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer)

Das zuständige Finanzamt ermittelst du in Sekunden über die Finanzamt-Suche auf finanzamt24.de – PLZ oder Ort eingeben, fertig.

TippSteuerberater beauftragen lohnt sich: Die automatische Fristverlängerung bis Ende Februar 2027 gibt dir siebeneinhalb Monate mehr Zeit – und der Steuerberater findet oft Abzüge, die die Kosten mehr als ausgleichen.

Häufige Fragen

Bis wann müssen Selbständige die Steuererklärung 2026 abgeben?

Die Abgabefrist für das Wirtschaftsjahr 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat automatisch bis zum 28. Februar 2027 Zeit.

Wann muss eine GmbH die Körperschaftsteuererklärung 2026 abgeben?

Für GmbH mit Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr gilt der 31. Juli 2026 als Frist für Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis 28. Februar 2027.

Kann ich als Selbständiger eine Fristverlängerung beantragen?

Ja. Einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung stellst du beim zuständigen Finanzamt – per Brief, E-Mail oder über ELSTER. Eine kurze Begründung erhöht die Genehmigungschancen.

Welches Finanzamt ist für meine GmbH zuständig?

Das Finanzamt am Sitz der GmbH ist zuständig für Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung. Das zuständige Finanzamt findest du über die Finanzamt-Suche nach PLZ oder Ort.

Was passiert, wenn die GmbH die Steuererklärung zu spät abgibt?

Es droht ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € pro angefangenem Verspätungsmonat. Zusätzlich kann das Finanzamt die Steuer schätzen – in der Regel zum Nachteil der GmbH.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 2. März 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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