EÜR einfach erklärt: So machst du die Gewinnermittlung

Die Einnahmenüberschussrechnung – kurz EÜR – ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Selbstständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende. Du stellst einfach deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber, fertig ist der Gewinn. In diesem Ratgeber erfährst du, wer die EÜR nutzen darf, welche Grenzen gelten und wie du die Anlage EÜR über ELSTER abgibst.

Was ist die EÜR?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG. Statt eine vollständige doppelte Buchführung mit Bilanz aufzustellen, ziehst du von deinen Betriebseinnahmen schlicht die Betriebsausgaben ab. Das Ergebnis ist dein steuerlicher Gewinn (oder Verlust), den du in deiner Einkommensteuererklärung angibst.

Der große Vorteil: Du brauchst keine Inventur, keine Eröffnungsbilanz und kein kompliziertes Konten-System. Eine geordnete Sammlung deiner Belege und eine einfache Aufstellung reichen aus. Genau deshalb ist die EÜR bei Gründern und kleinen Betrieben so beliebt.

Wer darf die EÜR nutzen?

Grundsätzlich dürfen alle Freiberufler nach § 18 EStG – also etwa Ärzte, Anwälte, Journalisten, IT-Berater oder Designer – die EÜR machen, und zwar ohne jede Umsatz- oder Gewinngrenze. Für sie besteht nie eine Buchführungspflicht.

Bei Gewerbetreibenden ist es davon abhängig, ob du unter den Schwellenwerten bleibst. Solange du nicht im Handelsregister eingetragen bist und die Grenzen nicht überschreitest, kannst du ebenfalls die EÜR verwenden. Welches Finanzamt für dich zuständig ist und an wen du dich bei Fragen wendest, findest du schnell über unsere Finanzamt-Suche.

Welche Grenzen gelten 2026?

Maßgeblich sind die Grenzen der Buchführungspflicht nach § 141 AO. Durch das Wachstumschancengesetz wurden sie angehoben. Eine Buchführungs- und damit Bilanzierungspflicht entsteht für Gewerbetreibende erst, wenn du eine dieser Grenzen überschreitest:

  • Umsatz: mehr als 800.000 € im Kalenderjahr
  • Gewinn: mehr als 80.000 € im Wirtschaftsjahr

Bleibst du darunter, darfst du weiterhin die EÜR machen. Das Finanzamt fordert dich schriftlich auf, falls du wegen Überschreitung zur Bilanz wechseln musst – die Pflicht beginnt dann erst ab dem folgenden Wirtschaftsjahr.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Das Herzstück der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht. Eine Ausgabe zählt in dem Jahr, in dem du sie bezahlst – unabhängig davon, wann die Rechnung gestellt wurde.

Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip zählt allein der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Achte besonders auf regelmäßige Zahlungen rund um den Jahreswechsel – die Zehn-Tage-Regel kann den Gewinn sonst verzerren.

Eine wichtige Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Miete oder Beiträge: Werden sie innerhalb von zehn Tagen um den Jahreswechsel gezahlt, ordnest du sie dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören. So vermeidest du Verschiebungen, die deinen Gewinn verzerren.

Betriebseinnahmen richtig erfassen

Zu den Betriebseinnahmen gehören alle Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit: Honorare, Verkaufserlöse, aber auch die vereinnahmte Umsatzsteuer und der Wert privat genutzter Betriebsgüter. Erfasse jede Einnahme mit Datum, Betrag und Beleg, damit du bei einer Prüfung alles lückenlos nachweisen kannst.

Betriebsausgaben absetzen

Betriebsausgaben sind alle Kosten, die durch deinen Betrieb veranlasst sind. Typische Beispiele:

  • Büro- und Arbeitsmaterial, Software, Fachliteratur
  • Miete für Geschäftsräume oder das häusliche Arbeitszimmer
  • Fahrt- und Reisekosten, Telefon und Internet (anteilig)
  • Versicherungen, Beiträge und Fortbildungen
  • gezahlte Umsatzsteuer und Vorsteuer

Weitere Spartipps zu typischen Posten findest du im Cluster Selbstständige & Unternehmen.

Das Anlagenverzeichnis für teure Anschaffungen

Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr genutzt werden und mehr als 800 € netto kosten, darfst du nicht sofort komplett absetzen. Stattdessen verteilst du die Kosten über die Nutzungsdauer (Abschreibung/AfA) und führst sie im Anlagenverzeichnis (Anlage AVEÜR). Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto kannst du dagegen im Anschaffungsjahr voll als Betriebsausgabe abziehen.

Anlage EÜR über ELSTER abgeben

Die Anlage EÜR musst du elektronisch ans Finanzamt übermitteln – das schreibt § 60 Absatz 4 EStDV vor. Das geht kostenlos über das Portal ELSTER. Eine Abgabe auf Papier ist nur in begründeten Härtefällen erlaubt. Plane genug Zeit ein, um deine Zahlen sauber in die vorgegebenen Zeilen einzutragen, und nutze im Zweifel die Ausfüllhilfe von ELSTER. Achte darauf, die Anlage EÜR fristgerecht zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung zu übermitteln.

Häufige Fehler vermeiden

Die meisten Probleme entstehen durch lückenhafte Belege, falsch zugeordnete Privatentnahmen oder vergessene Abschreibungen. Trenne private und betriebliche Konten, sammle Belege laufend und prüfe am Jahresende, ob alle Einnahmen und Ausgaben erfasst sind. So vermeidest du Rückfragen vom Finanzamt und hast deinen Gewinn jederzeit im Blick.

Trenne private und betriebliche Konten von Anfang an und sammle Belege laufend. So vermeidest du falsch zugeordnete Privatentnahmen und Rückfragen vom Finanzamt.

Rechenbeispiel

Eine freiberufliche Grafikerin ermittelt ihren Gewinn 2026 per EÜR.

Betriebseinnahmen (Honorare, netto)54.000 €
Betriebsausgaben (Miete, Software, Material)18.500 €
Abschreibung Laptop & Ausstattung1.500 €
Steuerlicher Gewinn34.000 €

vereinfacht

TippLege dir ein separates Geschäftskonto an und buche Belege monatlich statt erst zum Jahresende. Das spart dir bei der EÜR enorm viel Zeit und du übersiehst keine absetzbaren Ausgaben.

Häufige Fragen

Wer muss eine EÜR machen?

Freiberufler dürfen die EÜR immer nutzen, ganz ohne Grenze. Gewerbetreibende dürfen sie machen, solange sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und unter 800.000 € Umsatz sowie 80.000 € Gewinn bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Bei der EÜR zählt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es kommt darauf an, wann Geld fließt. Bei der Bilanz gilt das Realisationsprinzip mit doppelter Buchführung, Inventur und Jahresabschluss – deutlich aufwendiger.

Muss ich die Anlage EÜR elektronisch abgeben?

Ja. Nach § 60 Absatz 4 EStDV ist die Anlage EÜR elektronisch über ELSTER zu übermitteln. Nur in Härtefällen erlaubt das Finanzamt eine Papierabgabe.

Bis zu welchem Betrag kann ich Anschaffungen sofort absetzen?

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto darfst du im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe abziehen. Teurere Güter werden über das Anlagenverzeichnis abgeschrieben.

Was passiert, wenn ich die Grenzen überschreite?

Überschreitest du als Gewerbetreibender dauerhaft 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn, fordert dich das Finanzamt zur Buchführung auf. Die Bilanzierungspflicht beginnt dann ab dem folgenden Wirtschaftsjahr.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 23. Mai 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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