Was eine verdeckte Gewinnausschüttung ist
Eine verdeckte Gewinnausschüttung – kurz vGA – ist ein Vermögensvorteil, den deine GmbH dir als Gesellschafter (oder einer dir nahestehenden Person) zuwendet, ohne dass dafür ein förmlicher Gewinnausschüttungs-Beschluss vorliegt. Der entscheidende Punkt: Es handelt sich um einen Vorteil, den die GmbH einem fremden Dritten unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte. Genau dieser Fremdvergleich ist das Maß aller Dinge.
Rechtlich hängt das Ganze an § 8 Abs. 3 KStG. Dort steht klar: Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht. Was als Aufwand verbucht wurde und den Gewinn gedrückt hat, wird also außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet. Steuerlich tust du damit so, als wäre der Vorteil nie als Betriebsausgabe geflossen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur offenen Ausschüttung: Wenn die Gesellschafterversammlung einen Gewinn beschließt und ihn ordentlich verteilt, ist das völlig normal und gewollt. Verdeckt wird es erst, wenn der Vorteil am offiziellen Weg vorbei und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst fließt – etwa, weil du als Geschäftsführer und Gesellschafter beide Rollen in einer Hand hast.
Warum eine vGA doppelt teuer wird
Das eigentlich Schmerzhafte an der vGA ist die Doppelbelastung. Sie trifft dich auf zwei Ebenen gleichzeitig. Auf Ebene der GmbH wird der Vorteil dem Gewinn wieder hinzugerechnet – es fallen also Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an, obwohl das Geld längst geflossen ist. Der vermeintliche Steuervorteil aus der Betriebsausgabe verpufft komplett.
Auf deiner privaten Ebene gilt der Vorteil als Kapitalertrag. Eine vGA ist beim Gesellschafter eine Einnahme aus Kapitalvermögen und wird grundsätzlich wie eine normale Ausschüttung besteuert – also über die Kapitalertragsteuer beziehungsweise im Rahmen der Abgeltungsteuer. Du versteuerst damit Geld als Dividende, das du eigentlich für etwas ganz anderes erhalten zu haben glaubtest.
Unterm Strich wird derselbe Euro zweimal in die Steuer gezogen: einmal bei der GmbH, einmal bei dir. Genau deshalb summieren sich vGA-Funde in einer Betriebsprüfung schnell zu unangenehm hohen Nachzahlungen – oft noch ergänzt um Nachzahlungszinsen für mehrere Jahre.
Eine vGA fällt fast immer rückwirkend in der Betriebsprüfung auf – also für mehrere zurückliegende Jahre auf einen Schlag. Was du heute sauber regelst, kostet dich in drei Jahren keine Nachzahlung plus Zinsen.
Auslöser 1: Überhöhtes Geschäftsführergehalt
Der Klassiker schlechthin: Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers ist zu hoch. Maßstab ist, was ein fremder, angestellter Geschäftsführer in vergleichbarer Position, Branche und Unternehmensgröße verdienen würde. Liegt deine Gesamtausstattung deutlich über diesem angemessenen Rahmen, behandelt das Finanzamt den überschießenden Teil als vGA.
Zur Gesamtausstattung zählt dabei nicht nur das Festgehalt, sondern alles: Tantieme, Firmenwagen, Pensionszusage, Zuschläge und sonstige Nebenleistungen. In der Praxis gilt eine Überschreitung der Angemessenheitsgrenze um mehr als 20 % als kritisch – ab da wird genauer hingeschaut und der Teil oberhalb der Grenze umqualifiziert.
Bei der Tantieme gibt es eine zweite Faustregel: Der variable Anteil sollte einen überschaubaren Teil der Gesamtvergütung ausmachen. Üblich ist, dass mindestens rund drei Viertel als festes Gehalt und höchstens etwa ein Viertel als gewinnabhängige Tantieme vereinbart werden. Eine Tantieme, die das Festgehalt überflügelt, ruft das Finanzamt geradezu auf den Plan.
Orientiere dein Gehalt an einer aktuellen Gehaltsstrukturuntersuchung für GmbH-Geschäftsführer und dokumentiere die Herleitung. Wer am unteren Ende des Vergleichsrahmens liegt, ist auf der sicheren Seite.
Auslöser 2: Firmenwagen ohne saubere Abrechnung
Der Firmenwagen ist ein Dauerbrenner. Nutzt du als Gesellschafter-Geschäftsführer den GmbH-Wagen privat, ohne dass es dafür eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung gibt, droht eine vGA. Das gilt erst recht, wenn die private Nutzung vertraglich sogar ausgeschlossen war und trotzdem stattfindet.
Sauber ist die private Nutzung nur, wenn sie ausdrücklich erlaubt und korrekt versteuert wird – entweder über die 1-%-Regelung oder über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Fehlt die Vereinbarung oder weicht die tatsächliche Nutzung erkennbar vom Vertrag ab, bewertet das Finanzamt den geldwerten Vorteil nicht mehr als Arbeitslohn, sondern als verdeckte Gewinnausschüttung – mit der bekannten Doppelwirkung.
Der Unterschied ist keine Kleinigkeit: Als Arbeitslohn bleibt die Sache auf einer Ebene, als vGA schlägt sie doppelt zu. Eine klare Regelung im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag plus eine saubere monatliche Abrechnung kostet dich fünf Minuten und erspart dir genau diesen Streit.
Auslöser 3: Darlehen zu unüblichen Konditionen
Auch Darlehen zwischen dir und deiner GmbH sind ein typisches vGA-Feld. Gibt die GmbH dir ein Darlehen zinslos oder zu einem auffällig niedrigen Zins, wird die Zinsdifferenz zur fremdüblichen Verzinsung als vGA gewertet. Das Gleiche gilt, wenn keine Sicherheiten vereinbart sind, keine Rückzahlung ernsthaft geplant ist oder gar kein schriftlicher Vertrag existiert.
Entscheidend ist auch hier der Fremdvergleich: Würde eine Bank dir das Darlehen zu diesen Bedingungen geben? Wenn nicht – kein Zins, keine Laufzeit, keine Sicherheit – fehlt es an der nötigen Ernsthaftigkeit, und das Finanzamt zieht die Konsequenzen. Ein Verrechnungskonto, das immer nur wächst und nie zurückgeführt wird, ist ein klassischer Warnindikator.
Die Lösung ist unspektakulär, aber wirksam: ein schriftlicher Darlehensvertrag mit marktüblichem Zins, klarer Laufzeit, Tilgungsplan und – je nach Höhe – angemessenen Sicherheiten. Dann ist das Darlehen ein ganz normales Geschäft und keine verdeckte Ausschüttung.
Auslöser 4: Miet- und Lieferverträge zu schiefen Preisen
Vermietest du der GmbH eine Immobilie, lieferst du ihr Waren oder erbringst du Dienstleistungen – oder umgekehrt –, muss der Preis dem entsprechen, was unter Fremden vereinbart würde. Zahlt die GmbH dir eine überhöhte Miete für dein Büro oder kauft sie zu überteuerten Preisen bei dir ein, liegt im überhöhten Teil eine vGA.
Genauso geht es in die andere Richtung: Vermietet die GmbH dir umgekehrt etwas zu einem Spottpreis oder verkauft sie dir Gegenstände unter Wert, ist die Differenz zum marktüblichen Entgelt eine verhinderte Vermögensmehrung – und damit ebenfalls eine vGA. Das Finanzamt schaut beide Richtungen an.
Solche Verträge solltest du immer schriftlich, zu nachvollziehbaren Marktpreisen und mit dokumentierter Preisbegründung abschließen. Ein kurzer Vergleich mit ortsüblichen Mieten oder Lieferantenangeboten in der Akte wirkt in der Prüfung Wunder.
Auslöser 5: Fehlerhafte Pensionszusage
Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer sind steuerlich attraktiv, aber heikel. Damit die Zusage anerkannt wird, muss sie unter anderem erdienbar, finanzierbar und der Höhe nach angemessen sein. Ist die zugesagte Versorgung im Verhältnis zum Aktivgehalt überzogen oder kann sie bis zum Renteneintritt rechnerisch gar nicht mehr „erdient" werden, droht der vGA-Stempel.
Ein häufiger Fehler ist außerdem, die Zusage zu früh zu erteilen – etwa direkt zu Beginn, noch in der Probezeit oder ohne dass der Geschäftsführer sich überhaupt schon bewährt hat. Auch die spätere Erhöhung kurz vor Renteneintritt oder eine nicht durchfinanzierte Zusage führen regelmäßig zu Beanstandungen.
Weil hier viel versicherungsmathematisches und steuerliches Detailwissen zusammenkommt, ist die Pensionszusage der Bereich, in dem sich die enge Abstimmung mit Steuerberater und Versorgungsexperten am stärksten auszahlt. Eine sauber gestaltete Zusage spart Steuern – eine fehlerhafte kostet sie doppelt.
Lass eine bestehende Pensionszusage regelmäßig auf Angemessenheit und Finanzierbarkeit prüfen. Gerade Alt-Zusagen aus der Gründungszeit halten dem heutigen Fremdvergleich oft nicht mehr stand.
Sonderfall: der beherrschende Gesellschafter
Bist du beherrschender Gesellschafter – hältst du also die Mehrheit der Stimmrechte oder kannst du deinen Willen in der Gesellschafterversammlung durchsetzen –, gelten verschärfte Regeln. Hier reicht es nicht, dass eine Leistung der Höhe nach angemessen ist. Zusätzlich muss sie auf einer klaren, im Voraus geschlossenen und zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung beruhen.
Dahinter stehen zwei Grundsätze: das Klarheitsgebot und das Rückwirkungsverbot. Klarheitsgebot heißt, dass von vornherein eindeutig feststehen muss, was, wann und wie viel gezahlt wird. Rückwirkungsverbot bedeutet, dass nachträgliche oder rückdatierte Vereinbarungen steuerlich nicht anerkannt werden. Eine Tantieme ohne vorherige klare Abrede ist deshalb in voller Höhe vGA – egal, wie angemessen sie wäre.
Für dich als beherrschenden Gesellschafter ist die Botschaft einfach: Erst der schriftliche Vertrag, dann die Zahlung. Wer Gehälter, Tantiemen, Mieten oder Darlehen erst „mal laufen lässt" und die Verträge später nachzieht, produziert genau die formalen Fehler, an denen die Betriebsprüfung andockt.
Beim beherrschenden Gesellschafter zählt nicht nur die Angemessenheit, sondern die Form: ohne klare, im Voraus geschlossene schriftliche Vereinbarung wird selbst eine an sich übliche Zahlung komplett zur vGA.
So vermeidest du eine vGA: der Fremdvergleich
Die gute Nachricht: Eine vGA lässt sich fast immer vermeiden, und das Werkzeug dafür ist immer dasselbe – der Fremdvergleich. Frag dich bei jedem Geschäft zwischen dir und deiner GmbH ehrlich: Würde die GmbH das genauso mit einem völlig fremden Dritten machen? Zu diesem Preis, zu diesen Konditionen, mit diesem Vertrag? Lautet die Antwort Ja, bist du auf der sicheren Seite.
Daraus ergeben sich drei einfache Daumenregeln. Erstens: alles schriftlich, vor der Leistung und zivilrechtlich wirksam. Zweitens: zu marktüblichen Konditionen, deren Herleitung du dokumentierst. Drittens: tatsächlich so durchführen, wie vereinbart – also auch Zinsen zahlen, Tilgen, Abrechnen. Form, Angemessenheit und Durchführung müssen zusammenpassen.
Diese Disziplin gehört zu den Kernpflichten als Geschäftsführer. Mehr dazu, wie du Gehalt, Ausschüttung und Pflichten sauber trennst, findest du in unserem Leitfaden für GmbH-Geschäftsführer. Weitere Themen rund um Unternehmen sammelt unser Ratgeber für Selbstständige und Unternehmen.
Was passiert, wenn die Prüfung eine vGA feststellt
Stellt die Betriebsprüfung eine vGA fest, wird sie auf Ebene der GmbH dem Gewinn außerbilanziell hinzugerechnet. Daraus folgen geänderte Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbescheide für die betroffenen Jahre – samt Nachzahlungszinsen, die nach Ablauf der Karenzzeit auflaufen. Schon ein einzelner Sachverhalt über mehrere Jahre summiert sich da spürbar.
Auf deiner privaten Seite erhöht sich entsprechend dein Kapitalertrag. Je nachdem, wie deine Veranlagung läuft, kann auch dein Einkommensteuerbescheid angefasst werden. Damit du diese Erträge überhaupt korrekt erfasst, brauchst du die Anlage KAP in deiner Steuererklärung – dort gehören Kapitalerträge aus Beteiligungen hinein.
Wenn du den Verdacht hast, dass in deiner GmbH eine vGA schlummert, warte nicht auf die Prüfung. Sprich das Thema aktiv mit deinem Steuerberater durch und korrigiere, was sich korrigieren lässt. Und falls du noch nicht weißt, welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du es über unsere Finanzamt-Suche in Sekunden.
TippFühre für deine GmbH eine kleine „Fremdvergleichs-Akte": Geschäftsführer-Vertrag, Kfz-Überlassung, Darlehens- und Mietverträge plus die jeweilige Begründung der Konditionen, alle datiert und unterschrieben vor der Leistung. Wer dem Prüfer diese Mappe vorlegt, nimmt der vGA-Diskussion von vornherein die Grundlage.
Häufige Fragen
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung einfach erklärt?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist ein Vorteil, den deine GmbH dir als Gesellschafter zuwendet, ohne offiziellen Ausschüttungsbeschluss – und den sie einem fremden Dritten so nicht gewährt hätte. Typisch sind ein überhöhtes Gehalt, der privat genutzte Firmenwagen oder ein zinsloses Darlehen. Steuerlich wird der Vorteil behandelt, als wäre er nie als Betriebsausgabe geflossen.
Warum ist eine vGA doppelt steuerpflichtig?
Weil sie auf zwei Ebenen wirkt: Auf Ebene der GmbH wird der Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet, sodass Körperschaft- und Gewerbesteuer anfallen. Gleichzeitig gilt der Vorteil bei dir privat als Kapitalertrag und wird über die Kapitalertragsteuer besteuert. Derselbe Euro wird dadurch zweimal erfasst.
Ab wann ist mein Geschäftsführergehalt zu hoch?
Maßstab ist, was ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Position und Branche verdienen würde. Zur Beurteilung zählt die Gesamtausstattung inklusive Tantieme, Firmenwagen und Pensionszusage. In der Praxis gilt eine Überschreitung der angemessenen Grenze um mehr als 20 % als kritisch – der überschießende Teil wird dann als vGA gewertet.
Welche Rolle spielt der Fremdvergleich?
Der Fremdvergleich ist der zentrale Test: Würde deine GmbH dasselbe Geschäft zu denselben Konditionen auch mit einem völlig fremden Dritten abschließen? Lautet die Antwort Ja, liegt keine vGA vor. Deshalb gilt für jedes Geschäft zwischen dir und der GmbH: marktübliche Konditionen, schriftlich und tatsächlich so durchgeführt.
Was gilt zusätzlich für beherrschende Gesellschafter?
Für beherrschende Gesellschafter reicht Angemessenheit allein nicht. Jede Leistung muss auf einer klaren, im Voraus geschlossenen und zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung beruhen. Nachträgliche oder rückdatierte Abreden werden steuerlich nicht anerkannt. Eine Tantieme ohne vorherige klare Vereinbarung ist deshalb in voller Höhe eine vGA.