Was ist die Fünftelregelung überhaupt?
Die Fünftelregelung ist eine Steuervergünstigung für sogenannte außerordentliche Einkünfte. Sie steht in § 34 Einkommensteuergesetz und sorgt dafür, dass eine einmalige, große Zahlung nicht voll dem Steuerprogressions-Effekt zum Opfer fällt. Eine Abfindung wegen Beendigung deines Arbeitsverhältnisses gehört zu genau diesen außerordentlichen Einkünften.
Der Hintergrund: Unser Steuertarif steigt mit dem Einkommen. Bekommst du zusätzlich zu deinem normalen Gehalt auf einen Schlag 40.000 oder 60.000 Euro, wird dieser Betrag mit deinem höchsten persönlichen Steuersatz belastet. Die Fünftelregelung tut so, als würdest du die Abfindung über fünf Jahre verteilt erhalten – und glättet damit den Progressionssprung.
Wichtig: Abgeschafft wurde die Regelung nicht. Geändert hat sich nur, wer sie anwendet und wann. Genau das ist der Punkt, an dem 2025 viele Beschäftigte zunächst weniger Netto auf dem Konto sehen.
Wann gilt eine Zahlung steuerlich als Abfindung?
Begünstigt ist nicht jede Sonderzahlung, sondern eine Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 EStG: eine Zahlung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Klassisch ist das die Abfindung, die du im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder nach einer Kündigung dafür bekommst, dass dein Job wegfällt.
Kein Fall für die Fünftelregelung sind dagegen Zahlungen, die du ohnehin noch zu bekommen hattest – also rückständiger Lohn, nicht genommener Urlaub als Urlaubsabgeltung oder eine Tantieme. Solche Beträge sind normaler Arbeitslohn und werden ganz regulär versteuert. Es lohnt sich, im Aufhebungsvertrag sauber zwischen echter Abfindung und Resturlaub oder Lohn zu trennen.
Die wichtigste Voraussetzung: die Zusammenballung
Damit die Fünftelregelung greift, muss eine Zusammenballung der Einkünfte vorliegen. Das bedeutet zweierlei: Erstens muss die Abfindung grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr zufließen. Zweitens muss die Entschädigung in der Regel höher sein als der Lohn, der dir durch das Ende des Arbeitsverhältnisses in diesem Jahr entgeht.
Diese zweite Bedingung wird gern übersehen. Sie soll sicherstellen, dass durch die Abfindung tatsächlich ein außergewöhnlicher Einkommensgipfel entsteht. Ist die Abfindung sehr klein im Vergleich zu deinem Jahresgehalt, kann der Vorteil entfallen.
Lässt du dir die Abfindung über zwei Kalenderjahre auszahlen, ist die Zusammenballung zerstört – und die Fünftelregelung fällt komplett weg. Geduldet wird nur eine geringe Teilzahlung von bis zu rund 5 % der Hauptleistung in einem anderen Jahr. Plane den Auszahlungstermin also bewusst.
So funktioniert die Berechnung Schritt für Schritt
Das Finanzamt rechnet nach einem festen Schema. Zuerst wird die Steuer auf dein zu versteuerndes Einkommen ohne die Abfindung ermittelt. Dann wird die Steuer auf dieses Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung berechnet. Die Differenz zwischen beiden Beträgen wird mit fünf multipliziert – das ergibt die Steuer, die auf die gesamte Abfindung entfällt.
Der Trick: Weil nur ein Fünftel der Abfindung den Steuersatz bestimmt, fällt der Progressionssprung deutlich kleiner aus. Je niedriger dein übriges Einkommen im Auszahlungsjahr ist, desto stärker wirkt der Effekt. Bei sehr hohem Grundeinkommen, bei dem du ohnehin schon im Spitzensteuersatz liegst, bringt die Regelung dagegen kaum noch etwas.
Das große Update ab 2025: Der Arbeitgeber rechnet nicht mehr
Bis Ende 2024 hat dein Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt – du hast also schon bei der Auszahlung weniger Steuer abgezogen bekommen. Mit dem Wachstumschancengesetz ist diese Pflicht zum 1. Januar 2025 entfallen.
Seitdem zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf die Abfindung ganz normal ab, ohne Fünftelung. Auf dem Konto landet dadurch im ersten Moment spürbar weniger. Den Steuervorteil holt sich das Finanzamt nicht weg – du musst ihn dir nur selbst über die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt zurückholen.
Erschrick nicht über die hohe Steuer auf der ersten Abrechnung. Seit 2025 ist das normal. Der Vorteil aus der Fünftelregelung kommt erst mit dem Steuerbescheid – verschenkt ist nichts, solange du eine Steuererklärung abgibst.
Warum du jetzt unbedingt eine Steuererklärung abgeben musst
Früher kam der Vorteil automatisch mit dem Gehalt. Heute gilt: Ohne Steuererklärung keine Fünftelregelung. Wer nach Erhalt einer Abfindung auf die Erklärung verzichtet, verschenkt unter Umständen mehrere tausend Euro.
Die gute Nachricht: Du musst die Fünftelregelung nicht kompliziert beantragen oder selbst ausrechnen. Du trägst die Abfindung nur korrekt ein, und das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung automatisch, ob die ermäßigte Besteuerung für dich günstiger ist. Ist sie es, wird sie angewendet und du bekommst zu viel gezahlte Steuer erstattet.
Wo du die Abfindung in der Steuererklärung einträgst
Die Abfindung gehört in die Anlage N. Dort gibt es ein eigenes Feld für Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre, der ermäßigt zu besteuern ist. Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen.
Die Erklärung kannst du bequem online über ELSTER einreichen. Achte darauf, dass die Abfindung wirklich in der Zeile für die ermäßigt besteuerten Einkünfte steht und nicht beim normalen Bruttoarbeitslohn landet – sonst rechnet das Finanzamt sie voll an.
Bewahre den Aufhebungsvertrag und die Lohnsteuerbescheinigung gut auf. Daraus geht hervor, dass es sich um eine echte Entschädigung handelt – das hilft, wenn das Finanzamt nachfragt, ob die Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung erfüllt sind.
Wann sich die Fünftelregelung lohnt – und wann nicht
Am meisten bringt die Regelung, wenn dein übriges Einkommen im Auszahlungsjahr niedrig ist. Wer beispielsweise nach der Kündigung längere Zeit arbeitslos ist oder erst spät im Jahr eine neue, schlechter bezahlte Stelle antritt, profitiert besonders stark, weil der Grundsteuersatz dann niedrig liegt.
Wenig bis gar nichts bringt sie, wenn du ohnehin schon ein sehr hohes Einkommen hast und im Spitzensteuersatz liegst. Dann ist auch ein Fünftel der Abfindung schon voll mit dem Höchstsatz belastet, und die Fünftelung läuft praktisch ins Leere. Das ist aber kein Nachteil: Das Finanzamt wendet immer die für dich günstigere Variante an.
Das Auszahlungsjahr clever wählen
Weil dein Grundeinkommen über die Höhe des Vorteils entscheidet, ist der Zeitpunkt der Auszahlung eine echte Stellschraube. Wer den Job zum Jahresende verliert und im neuen Jahr zunächst kein oder wenig Einkommen erwartet, fährt mit einer Auszahlung im Folgejahr oft besser.
Solche Verschiebungen lassen sich teils im Aufhebungsvertrag vereinbaren. Wichtig bleibt aber immer: Die Abfindung muss in einem Jahr komplett fließen, sonst ist die Zusammenballung dahin. Eine Verteilung auf zwei volle Tranchen kostet den ganzen Vorteil.
Weitere Steuer-Stellschrauben rund um die Abfindung
Neben der Fünftelregelung kannst du deine Steuerlast im Abfindungsjahr weiter drücken, indem du absetzbare Ausgaben gezielt in dieses Jahr legst – etwa Beiträge zur Altersvorsorge, Fortbildungskosten für die berufliche Neuorientierung oder Spenden. Jeder Euro, der dein zu versteuerndes Grundeinkommen senkt, vergrößert tendenziell den Spielraum der Fünftelung.
Auch Werbungskosten rund um den Jobwechsel zählen: Bewerbungskosten, Umzugskosten für einen neuen Arbeitsplatz oder Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen. Mehr dazu findest du in unseren Ratgebern zum Thema Steuern sparen & Pauschalen.
Sozialversicherung: Was von der Abfindung übrig bleibt
Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei in der Sozialversicherung – auf sie fallen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an. Das unterscheidet sie deutlich von normalem Lohn und macht sie zusätzlich attraktiv.
Vorsicht ist beim Arbeitslosengeld geboten: Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig gegen Abfindung beendet, kann eine Sperrzeit oder ein Ruhen des Anspruchs drohen. Kläre das vor Unterschrift mit der Agentur für Arbeit, damit dir kein böses Erwachen blüht.
Häufige Fehler, die den Steuervorteil kosten
Der teuerste Fehler ist, nach 2025 gar keine Steuererklärung abzugeben – dann bleibt die volle Lohnsteuer einbehalten. Fast genauso teuer ist die Auszahlung in zwei Jahren, die die Zusammenballung zerstört. Und schließlich gehen Vorteile verloren, wenn die Abfindung in der Erklärung falsch als normaler Arbeitslohn eingetragen wird.
Wenn deine Abfindung groß ist oder dein Fall kompliziert ist – etwa Teilzahlungen, mehrere Einkunftsarten oder Auslandsbezug –, lohnt sich der Gang zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Die Gebühr ist meist ein Bruchteil dessen, was eine falsch versteuerte Abfindung kosten kann.
Single, zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung 40.000 €, Abfindung 50.000 € (vereinfacht).
| Steuer auf 40.000 € (ohne Abfindung) | ca. 8.200 € |
| Steuer auf 40.000 € + 1/5 der Abfindung (50.000 €) | ca. 11.900 € |
| Differenz | ca. 3.700 € |
| Steuer auf die Abfindung = Differenz × 5 | ca. 18.500 € |
| Volle Besteuerung ohne Fünftelung (Vergleich) | ca. 20.300 € |
| Ersparnis durch die Fünftelregelung | ca. 1.800 € |
Stark vereinfachtes Beispiel ohne Soli und Kirchensteuer – der tatsächliche Vorteil hängt von deinem persönlichen Steuersatz im Auszahlungsjahr ab.
TippGib im Jahr der Abfindung in jedem Fall eine Steuererklärung ab – seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr automatisch an. Trage die Abfindung in der Anlage N als ermäßigt zu besteuernde Entschädigung ein, dann prüft das Finanzamt selbst die günstigere Variante und erstattet dir zu viel gezahlte Steuer.
Häufige Fragen
Wendet mein Arbeitgeber die Fünftelregelung 2026 noch an?
Nein. Seit dem 1. Januar 2025 zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf die Abfindung ganz normal ab. Den Vorteil der Fünftelregelung bekommst du erst über deine Einkommensteuererklärung zurück, in der das Finanzamt sie automatisch prüft.
Muss ich die Fünftelregelung gesondert beantragen?
Du musst sie nicht ausrechnen, aber die Abfindung korrekt in der Anlage N als ermäßigt zu besteuernde Entschädigung eintragen. Das Finanzamt vergleicht dann automatisch die normale mit der ermäßigten Besteuerung und wendet die für dich günstigere an.
Was bedeutet Zusammenballung der Einkünfte?
Die Abfindung muss grundsätzlich komplett in einem Kalenderjahr zufließen und in der Regel höher sein als der durch das Jobende entgehende Lohn. Wird sie auf zwei Jahre verteilt, entfällt die Fünftelregelung – geduldet ist nur eine kleine Teilzahlung von bis zu etwa 5 %.
Lohnt sich die Fünftelregelung immer?
Nein. Sie bringt am meisten, wenn dein übriges Einkommen im Auszahlungsjahr niedrig ist. Liegst du ohnehin im Spitzensteuersatz, ist der Effekt gering. Da das Finanzamt automatisch die günstigere Variante wählt, entsteht dir aber kein Nachteil.
Fallen auf eine Abfindung Sozialversicherungsbeiträge an?
Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist sozialversicherungsfrei. Es fallen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an. Vorsicht aber beim Arbeitslosengeld: Hier kann eine Sperrzeit drohen.