Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die dir zwangsläufig entstehen und die größer sind als bei der Mehrheit der Steuerpflichtigen mit vergleichbarem Einkommen. Geregelt ist das in § 33 Einkommensteuergesetz. Krankheitskosten gehören zu den klassischen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art: Du kannst dich ihnen aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen, weil du gesund werden möchtest oder musst.
Wichtig ist die Abgrenzung: Nur der Teil deiner Kosten, der eine individuell berechnete Grenze – die zumutbare Belastung – übersteigt, mindert am Ende deine Steuer. Den Rest trägst du selbst.
Welche Krankheitskosten sind absetzbar?
Absetzbar ist grundsätzlich alles, was der Heilung oder Linderung einer Krankheit dient und medizinisch notwendig ist. Dazu zählen unter anderem:
- Arzt-, Zahnarzt- und Klinikkosten, auch Zuzahlungen und Eigenanteile
- verschreibungspflichtige Medikamente (mit Rezept)
- Brille, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Rollstuhl und andere Hilfsmittel
- Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen
- Heilbehandlungen wie Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie
- Fahrtkosten zu Behandlungen sowie notwendige Begleitpersonen
Auch gesetzliche Zuzahlungen in der Apotheke und der Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalten zählen mit. Entscheidend ist immer, dass die Behandlung medizinisch begründet ist – also der Heilung dient und nicht bloß dem Wohlbefinden. Selbst Kosten für eine medizinisch verordnete Diät oder einen behindertengerechten Umbau können im Einzelfall anerkannt werden, wenn die Notwendigkeit ärztlich belegt ist.
Was erkennt das Finanzamt nicht an?
Nicht absetzbar ist alles, was deine Krankenkasse oder eine Versicherung dir bereits erstattet hat – du darfst nur die tatsächlich von dir getragenen Kosten ansetzen. Frei verkäufliche Mittel ohne ärztliche Verordnung, allgemeine Vorbeugung wie Nahrungsergänzung sowie rein kosmetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Auch ein vorab gezahltes Bonusprogramm oder erstattete Beträge musst du gegenrechnen, sonst kürzt das Finanzamt deine Angaben nachträglich.
Rechne Erstattungen deiner Krankenkasse oder Versicherung immer gegen - du darfst nur deinen tatsächlich getragenen Eigenanteil ansetzen. Sonst kürzt das Finanzamt deine Angaben nachträglich.
Die zumutbare Belastung verstehen
Bevor sich Krankheitskosten steuerlich auswirken, musst du einen Eigenanteil selbst tragen. Diese zumutbare Belastung hängt von drei Dingen ab: deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder, für die du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommst. Je höher das Einkommen, desto höher der Prozentsatz; je mehr Kinder, desto niedriger.
So hoch sind die Prozentsätze
Für Steuerpflichtige ohne Kinder gelten 5 % (Einkünfte bis 15.340 €), 6 % (bis 51.130 €) und 7 % (über 51.130 €). Bei einem oder zwei Kindern sind es 2 %, 3 % und 4 %, ab drei Kindern nur noch 1 %, 1 % und 2 %. Maßgeblich ist dabei immer dein Gesamtbetrag der Einkünfte.
Stufenweise Berechnung seit 2017
Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017 (Az. VI R 75/14) wird die zumutbare Belastung stufenweise berechnet. Das bedeutet: Der höhere Prozentsatz gilt nur für den Einkommensteil, der die jeweilige Grenze übersteigt – nicht für das gesamte Einkommen. Dadurch fällt die zumutbare Belastung niedriger aus, und mehr von deinen Kosten wirken sich steuerlich aus. Du musst diese Stufenrechnung nicht selbst durchführen – das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch. Wichtig ist nur, dass du alle Kosten vollständig in der Steuererklärung angibst, damit überhaupt etwas zu rechnen ist.
Welche Nachweise du brauchst
Bei einer Kur oder psychotherapeutischen Behandlung verlangt das Finanzamt oft ein amtsärztliches Gutachten, das vor Behandlungsbeginn ausgestellt sein muss. Kümmere dich also rechtzeitig darum.
Sammle alle Rechnungen, Quittungen und Rezepte und hebe sie auf. Für bestimmte Aufwendungen verlangt das Finanzamt einen besonderen Nachweis: Bei einer Kur oder bei psychotherapeutischen Behandlungen brauchst du in der Regel ein vor Behandlungsbeginn ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Bewahre außerdem die Erstattungsbescheide deiner Krankenkasse auf, damit du nur deinen Eigenanteil ansetzt.
So trägst du die Kosten in die Steuererklärung ein
Krankheitskosten gibst du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen deiner Einkommensteuererklärung an. Am einfachsten geht das digital über ELSTER. Das Finanzamt zieht die zumutbare Belastung automatisch ab; du musst sie nicht selbst herausrechnen. Trage einfach die gesamten Kosten ein, die du selbst getragen hast.
Wo Krankheitskosten in deine Steuerplanung passen
Krankheitskosten sind nur ein Baustein beim Steuernsparen. In unserem Cluster Steuern sparen & Pauschalen findest du weitere Hebel von der Pendlerpauschale bis zur Homeoffice-Pauschale. Und wenn du nicht weißt, welches Finanzamt für dich zuständig ist, hilft dir unsere Finanzamt-Suche in Sekunden weiter.
Alleinstehende ohne Kinder, Gesamtbetrag der Einkünfte 40.000 €, Krankheitskosten 3.000 € (z. B. Zahnersatz und Brille)
| 5 % auf die ersten 15.340 € | 767,00 € |
| 6 % auf die restlichen 24.660 € | 1.479,60 € |
| Zumutbare Belastung gesamt | 2.246,60 € |
| Krankheitskosten | 3.000,00 € |
| Steuerlich absetzbar | 753,40 € |
vereinfacht
TippBündele planbare Ausgaben wie Zahnersatz, neue Brille oder eine Kur möglichst in einem Kalenderjahr. So überspringst du die zumutbare Belastung einmalig deutlich, statt in zwei Jahren jeweils unter der Grenze zu bleiben und gar nichts absetzen zu können.
Häufige Fragen
Kann ich rezeptfreie Medikamente absetzen?
Nur, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Ohne ein Rezept oder eine schriftliche Verordnung erkennt das Finanzamt frei verkäufliche Mittel in der Regel nicht als Krankheitskosten an.
Zählt eine Brille als außergewöhnliche Belastung?
Ja. Die Kosten für eine medizinisch notwendige Brille oder Kontaktlinsen zählen zu den Krankheitskosten. Wirksam werden sie aber erst, soweit deine gesamten Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen.
Wie hoch ist meine zumutbare Belastung?
Sie liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 % und 7 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte und wird seit 2017 stufenweise berechnet. Das Finanzamt zieht sie automatisch ab.
Brauche ich vor einer Kur ein Attest?
Ja. Für Kuren und einige weitere Behandlungen verlangt das Finanzamt ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, das vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde.
Was passiert mit Erstattungen der Krankenkasse?
Erstattete Beträge musst du abziehen. Du darfst nur die Kosten ansetzen, die du nach allen Erstattungen tatsächlich selbst getragen hast.