Was bedeutet "Handwerkerkosten absetzen"?
Lässt du in deiner Wohnung oder deinem Haus handwerkliche Arbeiten ausführen, kannst du einen Teil davon direkt von deiner Steuer abziehen. Grundlage ist der sogenannte Handwerkerbonus nach § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Arbeitskosten an und zieht diesen Betrag nicht von deinem Einkommen ab, sondern direkt von deiner Steuerschuld. Das macht den Bonus besonders wertvoll: Aus 100 Euro Arbeitslohn werden 20 Euro echte Steuerersparnis.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Materialkosten. Begünstigt sind nur die Lohn-, Anfahrts- und Maschinenkosten des Handwerkers. Das Material – also Fliesen, Farbe, Ersatzteile oder die neue Heizung – bleibt außen vor. Achte deshalb darauf, dass diese Posten auf der Rechnung sauber getrennt ausgewiesen sind.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Du kannst 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr geltend machen. Daraus ergibt sich der jährliche Höchstbetrag von 1.200 Euro Steuerermäßigung. Alles, was über 6.000 Euro Arbeitslohn hinausgeht, bringt im selben Jahr keinen zusätzlichen Bonus mehr. Bei größeren Sanierungen kann es sich deshalb lohnen, Arbeiten und Rechnungen über zwei Kalenderjahre zu verteilen.
Über 6.000 Euro Arbeitskosten bringen im selben Jahr keinen zusätzlichen Bonus. Bei größeren Sanierungen lohnt es sich, Arbeiten und Rechnungen über zwei Kalenderjahre zu verteilen.
Der Handwerkerbonus lässt sich mit anderen Steuerermäßigungen aus § 35a kombinieren. Für haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa Reinigungskraft, Gartenpflege oder Winterdienst – gibt es zusätzlich 20 Prozent auf bis zu 20.000 Euro, also maximal 4.000 Euro. Für einen haushaltsnahen Minijob kommen nochmals bis zu 510 Euro dazu. So lässt sich die gesamte Steuerersparnis aus § 35a deutlich erhöhen.
Welche Arbeiten sind begünstigt?
Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in deinem selbst genutzten Haushalt. Dazu zählen zum Beispiel:
- Maler-, Tapezier- und Bodenlegearbeiten
- Reparatur und Wartung von Heizung, Waschmaschine oder Elektrogeräten
- Austausch von Fenstern, Türen oder Bodenbelägen
- Arbeiten an Dach, Fassade, Garage oder Carport
- Schornsteinfeger, Wartung der Heizungsanlage und Dichtheitsprüfungen
Auch Arbeiten auf dem dazugehörigen Grundstück – etwa das Pflastern der Einfahrt oder Erdarbeiten – können zählen. Nicht begünstigt sind dagegen Neubaumaßnahmen, mit denen erstmals Wohnraum geschaffen wird.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Damit das Finanzamt mitspielt, gelten zwei harte Bedingungen aus § 35a Abs. 5 EStG. Erstens brauchst du eine ordentliche Rechnung, auf der die Arbeitskosten getrennt vom Material ausgewiesen sind. Zweitens musst du den Betrag unbar bezahlen, also per Überweisung. Eine Barzahlung erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an – selbst dann nicht, wenn du eine Quittung hast. Hebe Rechnung und Kontoauszug auf, falls Nachfragen kommen.
Zahle Handwerkerrechnungen immer per Überweisung. Eine Barzahlung erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an, selbst mit Quittung ist der Bonus dann verloren.
Begünstigt ist außerdem nur, wer den Haushalt selbst nutzt. Das kannst du als Eigentümer sein, aber auch als Mieter. Mieter finden die anteiligen Handwerker- und Dienstleistungskosten meist in ihrer Nebenkostenabrechnung.
Wo trägst du die Kosten in der Steuererklärung ein?
Die Handwerkerkosten gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deiner Einkommensteuererklärung. Dort gibt es eine eigene Zeile für Handwerkerleistungen, in die du die reinen Arbeitskosten einträgst. Die Steuerermäßigung berechnet das Finanzamt anschließend automatisch. Am einfachsten erledigst du das digital über ELSTER, das offizielle Steuerportal der Finanzverwaltung.
Du bist dir nicht sicher, welches Finanzamt für dich zuständig ist oder welche Öffnungszeiten gelten? Nutze einfach unsere Finanzamt-Suche und finde in Sekunden die richtige Adresse und Kontaktdaten. Weitere Spartipps rund um Pauschalen findest du in unserem Ratgeber-Bereich Steuern sparen & Pauschalen.
Typische Fehler, die dich Geld kosten
Der häufigste Fehler ist die Barzahlung – sie macht den kompletten Bonus zunichte. Ebenso ärgerlich ist eine Rechnung, die Arbeits- und Materialkosten nicht trennt: Dann erkennt das Finanzamt den Arbeitsanteil oft nur teilweise oder gar nicht an. Bitte den Betrieb im Zweifel um eine korrigierte Rechnung. Und denke daran: Maßnahmen, die bereits öffentlich gefördert werden, etwa über zinsverbilligte KfW-Kredite, darfst du nicht zusätzlich über § 35a absetzen.
Was tun, wenn die Steuer schon zu niedrig ist?
Der Handwerkerbonus wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen. Hast du in einem Jahr ohnehin kaum Einkommensteuer zu zahlen, läuft der Bonus ins Leere – das Finanzamt erstattet den ungenutzten Teil nicht und überträgt ihn auch nicht ins nächste Jahr. In so einem Fall solltest du planbare Arbeiten gezielt in ein Jahr legen, in dem du höhere Steuern zahlst. Lebst du mit deinem Partner zusammen und gebt ihr eine gemeinsame Erklärung ab, zählt der gemeinsame Höchstbetrag – getrennt veranlagte Paare teilen ihn dagegen auf. Plane Termin und Rechnungsstellung daher bewusst, gerade bei mehrjährigen Sanierungsprojekten.
Maler streicht Wohnung, Rechnung getrennt nach Lohn und Material
| Arbeitskosten (Lohn + Anfahrt) | 3.000 € |
| Materialkosten (nicht absetzbar) | 800 € |
| Absetzbar: 20 % der Arbeitskosten | 600 € |
| Steuerermäßigung | 600 € |
vereinfacht; Höchstbetrag 1.200 € pro Jahr
TippBündel größere Arbeiten nicht in einem einzigen Jahr. Wer eine Sanierung über den Jahreswechsel verteilt und zwei Teilrechnungen erhält, kann den 1.200-Euro-Höchstbetrag zweimal ausschöpfen – und holt sich so bis zu 2.400 Euro zurück.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich für Handwerkerkosten zurückbekommen?
Du bekommst 20 Prozent der Arbeitskosten erstattet, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Berücksichtigt werden Arbeitskosten bis zu 6.000 Euro jährlich.
Sind Materialkosten absetzbar?
Nein. Begünstigt sind nur Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenkosten. Material wie Farbe, Fliesen oder Ersatzteile zählt nicht. Achte auf eine getrennte Ausweisung in der Rechnung.
Muss ich die Rechnung überweisen?
Ja. Das Finanzamt erkennt nur unbare Zahlungen per Überweisung an. Barzahlungen sind ausgeschlossen, auch mit Quittung. Bewahre Rechnung und Kontoauszug auf.
Können auch Mieter Handwerkerkosten absetzen?
Ja. Mieter setzen die anteiligen Kosten aus der Nebenkostenabrechnung an, etwa für Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Wartungsarbeiten am Gebäude.
Kann ich Handwerker- und Dienstleistungskosten kombinieren?
Ja. Neben dem Handwerkerbonus (max. 1.200 Euro) kannst du für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro und für einen Minijob bis zu 510 Euro geltend machen.