Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die normalerweise von Familienmitgliedern selbst erledigt werden, für die du aber jemanden bezahlst. Dazu gehören die Reinigung deiner Wohnung, das Bügeln, die Gartenpflege, der Winterdienst, die Fensterreinigung oder das Schneiden der Hecke. Auch haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen fallen darunter, etwa wenn ein Pflegedienst eine im Haushalt lebende Person versorgt.
Wichtig ist, dass die Leistung in deinem Haushalt oder auf deinem Grundstück erbracht wird. Der Haushalt muss in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Du musst die Wohnung dabei nicht besitzen – auch als Mieter kannst du Kosten absetzen, die über die Nebenkostenabrechnung an dich weitergegeben werden.
Wie viel kannst du absetzen?
Die Steuerermäßigung ist in § 35a EStG geregelt und kennt drei Töpfe mit jeweils 20 % der Aufwendungen:
- Minijob im Haushalt (haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis auf 538-Euro-Basis): 20 %, höchstens 510 € im Jahr.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt: 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr.
- Handwerkerleistungen für Renovierung, Wartung und Modernisierung: 20 %, höchstens 1.200 € im Jahr.
Diese Höchstbeträge gelten unabhängig voneinander und lassen sich kombinieren. Über alle drei Töpfe sind also bis zu 5.710 € Steuerermäßigung pro Jahr drin – allein für haushaltsnahe Dienstleistungen sind es bis zu 4.000 €.
Nur Arbeitskosten zählen
Abziehbar sind ausschließlich die Arbeitskosten – also Lohn, Fahrt- und Maschinenkosten zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Materialkosten wie Reinigungsmittel, Pflanzen oder Streusalz erkennt das Finanzamt nicht an. Achte deshalb darauf, dass auf der Rechnung der Arbeitsanteil getrennt ausgewiesen ist. Steht dort nur eine Gesamtsumme, kannst du den Anbieter um eine Aufschlüsselung bitten.
Steht auf der Rechnung nur eine Gesamtsumme, bitte den Anbieter um eine getrennte Aufschlüsselung der Arbeitskosten. Denn nur den Arbeitsanteil kannst du absetzen, nicht das Material.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Damit das Finanzamt mitspielt, brauchst du zwei Dinge: eine Rechnung und einen Nachweis, dass du unbar bezahlt hast – per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlung wird grundsätzlich nicht anerkannt, selbst wenn du eine Quittung hast. Hebe Rechnung und Kontoauszug auf, falls das Finanzamt nachfragt. Einreichen musst du sie in der Regel nicht mehr, aber vorlegen können solltest du sie.
Barzahlung erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an – selbst mit Quittung. Du brauchst eine Rechnung und musst per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters zahlen, damit der Abzug klappt.
Putzhilfe richtig anmelden
Beschäftigst du eine Putzhilfe privat, hast du zwei Wege: den Minijob über die Minijob-Zentrale (Haushaltsscheckverfahren) oder die Beauftragung einer angemeldeten Dienstleistungsfirma. Beim Haushaltsscheck zählt der Minijob-Topf mit bis zu 510 €. Beauftragst du eine Agentur, fällt die Rechnung in den 4.000-Euro-Topf. Eine schwarz beschäftigte Putzhilfe kannst du dagegen gar nicht absetzen – und riskierst Ärger wegen Schwarzarbeit.
Garten, Winterdienst und Pflege
Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt oder Unkrautjäten sind klassische haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor deinem Grundstück ist absetzbar, weil die Räumpflicht dich als Anlieger trifft. Pflege- und Betreuungsleistungen für eine im Haushalt lebende pflegebedürftige Person zählen ebenfalls – ein Pflegegrad ist dafür nicht zwingend nötig.
Ebenfalls begünstigt sind Leistungen wie das Befüllen des Heizöltanks durch einen Dienstleister, die Schornsteinreinigung, die Wartung von Aufzügen oder die Tierbetreuung in deinem Haushalt, etwa wenn jemand dein Haustier füttert und Gassi führt. Selbst Umzugskosten kannst du anteilig ansetzen, soweit es sich um reine Arbeitsleistung der Umzugsfirma handelt. Entscheidend bleibt immer: Die Tätigkeit muss innerhalb deiner Wohnung oder auf deinem Grundstück erbracht werden.
Wo trägst du das in der Steuererklärung ein?
Die Kosten gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deiner Einkommensteuererklärung. In ELSTER findest du die passenden Zeilen für Minijobs, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen getrennt. Trag jeweils die reinen Arbeitskosten ein – den 20-Prozent-Abzug rechnet das Finanzamt automatisch aus.
Mieter und Eigentümer
Als Mieter findest du die absetzbaren Posten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung oder Hausgeldabrechnung – etwa für Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienste. Viele Verwaltungen weisen den nach § 35a EStG begünstigten Anteil gesondert aus. Fehlt diese Aufstellung, kannst du sie bei deinem Vermieter oder der Hausverwaltung anfordern.
Den richtigen Ansprechpartner finden
Bei Fragen zu deiner Steuererklärung ist dein Wohnsitzfinanzamt zuständig. Über unsere Finanzamt-Suche findest du in Sekunden die richtige Behörde mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten. Weitere Spartipps rund um Pauschalen und Abzüge findest du im Ratgeber-Bereich Steuern sparen & Pauschalen.
Du zahlst 1.800 € für eine Reinigungsfirma und 600 € für die Gartenpflege im Jahr (jeweils nur Arbeitskosten).
| Arbeitskosten Reinigung | 1.800 € |
| Arbeitskosten Garten | 600 € |
| Summe begünstigte Kosten | 2.400 € |
| davon 20 % | 480 € |
| Steuerermäßigung | 480 € |
vereinfacht; Höchstbetrag 4.000 € noch nicht ausgeschöpft
TippSammle alle Rechnungen mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten über das Jahr in einem Ordner und bezahle grundsätzlich per Überweisung – nie bar. So hast du bei einer Rückfrage des Finanzamts sofort alle Nachweise parat und verschenkst keinen Euro deiner möglichen 4.000 € Ermäßigung.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Kosten bekomme ich zurück?
Du erhältst 20 % deiner Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld abgezogen – bei haushaltsnahen Dienstleistungen höchstens 4.000 € pro Jahr, bei Handwerkerleistungen 1.200 € und beim Minijob 510 €.
Kann ich auch als Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?
Ja. Posten wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeister stehen in deiner Nebenkostenabrechnung. Lass dir den nach § 35a EStG begünstigten Anteil von der Hausverwaltung gesondert ausweisen.
Muss ich die Putzhilfe per Überweisung bezahlen?
Ja. Das Finanzamt erkennt nur unbare Zahlungen auf das Konto des Dienstleisters an. Barzahlung wird grundsätzlich nicht akzeptiert – auch nicht mit Quittung.
Sind Materialkosten absetzbar?
Nein. Abziehbar sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Material wie Reinigungsmittel, Pflanzen oder Streusalz erkennt das Finanzamt nicht an.
Brauche ich für absetzbare Pflegeleistungen einen Pflegegrad?
Nein. Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen für eine im Haushalt lebende Person kannst du auch ohne festgestellten Pflegegrad geltend machen.