Pauschbeträge 2026: Diese Beträge solltest du kennen

Pauschbeträge sind feste Beträge, die das Finanzamt ohne einzelne Belege anerkennt – sie senken deine Steuer ganz automatisch. Welche Pauschalen 2026 gelten und wie hoch sie sind, zeigt dir dieser Überblick. So weißt du genau, ab wann sich das Sammeln von Belegen für dich lohnt.

Was sind Pauschbeträge überhaupt?

Pauschbeträge sind pauschale Abzüge, die das Finanzamt anerkennt, ohne dass du jeden einzelnen Euro mit einer Rechnung nachweisen musst. Sie sollen den Aufwand für dich und die Behörde klein halten. Liegst du mit deinen tatsächlichen Kosten unter dem Pauschbetrag, profitierst du trotzdem vom vollen Betrag. Erst wenn deine echten Ausgaben höher sind, lohnt es sich, alles einzeln nachzuweisen.

Genau darin liegt die Stärke der Pauschalen: Du bekommst sie geschenkt, ohne Quittungen sammeln zu müssen. Den passenden Hebel für deine Erklärung und dein zuständiges Amt findest du am schnellsten über die Finanzamt-Suche.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale)

Bist du angestellt, zieht das Finanzamt automatisch 1.230 € als Werbungskosten ab – ganz ohne Nachweis. Diese Pauschale deckt typische Berufskosten wie Fahrten, Arbeitsmittel oder Bewerbungen ab. Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 € liegen, solltest du sie einzeln in der Anlage N eintragen. Das ist schnell der Fall, etwa bei langen Arbeitswegen oder einem teuren Laptop.

Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bekommst du automatisch. Einzeln nachweisen lohnt sich erst, wenn deine echten Werbungskosten darüber liegen – etwa bei langem Arbeitsweg oder teurem Laptop.

Sparer-Pauschbetrag

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne bleiben bis zu 1.000 € steuerfrei, bei zusammen veranlagten Paaren bis 2.000 €. Diesen Sparer-Pauschbetrag schöpfst du am besten mit einem Freistellungsauftrag bei deiner Bank aus. So behält das Geldinstitut keine Abgeltungsteuer ein und du musst dir das Geld nicht über die Steuererklärung zurückholen.

Stelle bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag, um den Sparer-Pauschbetrag auszuschöpfen. Dann behält das Geldinstitut keine Abgeltungsteuer ein und du sparst dir den Umweg über die Steuererklärung.

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Für Sonderausgaben wie Spenden oder Kirchensteuer setzt das Finanzamt mindestens 36 € an, bei Paaren 72 €. Dieser Betrag ist klein, wird aber automatisch berücksichtigt. Spendest du regelmäßig oder zahlst du hohe Vorsorgeaufwendungen, übersteigst du ihn meist deutlich – dann zählen deine echten Beträge statt der Pauschale.

Grundfreibetrag 2026

Der Grundfreibetrag sichert dein Existenzminimum steuerfrei ab. 2026 steigt er um 252 € auf 12.348 € pro Person. Erst Einkommen oberhalb dieser Grenze wird besteuert. Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag entsprechend. Auch der Kinderfreibetrag wächst 2026 auf 9.756 € je Kind.

Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit einer Behinderung erhalten je nach Grad der Behinderung (GdB) einen festen Pauschbetrag, der außergewöhnliche Belastungen abdeckt. Die Staffelung 2026:

  • GdB 20: 384 €
  • GdB 40: 860 €
  • GdB 50: 1.140 €
  • GdB 70: 1.780 €
  • GdB 100: 2.840 €

Für hilflose (Merkzeichen H), blinde (Bl) und taubblinde (TBl) Menschen gilt unabhängig vom GdB ein erhöhter Pauschbetrag von 7.400 €. Die gesetzliche Grundlage findest du in § 33b EStG.

Pflege-Pauschbetrag

Pflegst du eine nahestehende Person unentgeltlich zu Hause, kannst du den Pflege-Pauschbetrag absetzen. Er richtet sich nach dem Pflegegrad: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Wichtig ist, dass du für die Pflege keine Bezahlung erhältst – das Pflegegeld, das du für ein gepflegtes Kind verwendest, gilt dabei nicht als schädliche Einnahme.

Entfernungspauschale und Homeoffice

Für den Weg zur Arbeit gilt 2026 eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher galten die 0,38 € erst ab dem 21. Kilometer. Arbeitest du von zu Hause, kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr (entspricht 210 Tagen). Beide Pauschalen zählen zu den Werbungskosten und wirken steuerlich erst, wenn sie zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.

Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen

Bist du beruflich unterwegs, erkennt das Finanzamt pauschale Verpflegungskosten an: 28 € für ganze Abwesenheitstage (24 Stunden) und 14 € für An- und Abreisetage oder Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Belege brauchst du dafür nicht – maßgeblich ist allein die Dauer deiner Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleiter

Engagierst du dich nebenbei, bleiben Einnahmen steuerfrei: Die Übungsleiterpauschale steigt 2026 auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale auf 960 € pro Jahr. Davon profitieren etwa Trainerinnen, Ausbilder oder ehrenamtliche Vereinsvorstände.

So holst du das Maximum heraus

Vergleiche bei jeder Position deine echten Kosten mit dem Pauschbetrag und nimm den höheren Wert. Sammle Belege vor allem dort, wo du die Pauschale leicht überschreitest. Weitere Spar-Tipps rund um Pauschalen findest du im Themen-Hub Steuern sparen & Pauschalen. Den offiziellen Überblick über alle Änderungen 2026 liefert das Bundesfinanzministerium.

TippTrag deine Werte erst einzeln ein, wenn deine tatsächlichen Kosten den Pauschbetrag übersteigen – darunter bekommst du die Pauschale ohnehin automatisch. Ein langer Arbeitsweg sprengt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € oft schon allein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) beträgt 2026 weiterhin 1.230 €. Diesen Betrag zieht das Finanzamt automatisch ab, ohne dass du Belege einreichen musst.

Wie viel ist der Sparer-Pauschbetrag 2026 wert?

Kapitalerträge bleiben 2026 bis 1.000 € steuerfrei, bei zusammen veranlagten Paaren bis 2.000 €. Am besten richtest du dafür einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank ein.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag steigt 2026 um 252 € auf 12.348 € pro Person. Erst das Einkommen oberhalb dieser Grenze wird besteuert.

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag 2026?

Der Pflege-Pauschbetrag beträgt 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 – Voraussetzung ist eine unentgeltliche Pflege zu Hause.

Was ändert sich 2026 bei der Entfernungspauschale?

Ab 2026 gilt einheitlich 0,38 € pro Kilometer – und zwar schon ab dem ersten Kilometer statt wie bisher erst ab dem 21. Kilometer.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 1. Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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