Spenden absetzen: So holst du Steuern für gute Zwecke zurück

Wer für gemeinnützige Zwecke spendet, kann sich einen Teil über die Steuererklärung zurückholen. Wir zeigen dir, welche Spenden zählen, welche Nachweise das Finanzamt verlangt und wie du am Jahresende das Maximum herausholst.

Welche Spenden du überhaupt absetzen kannst

Steuerlich begünstigt sind Zuwendungen an Empfänger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen – also gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen. Dazu gehören zum Beispiel eingetragene Vereine, Stiftungen, Kirchen, Hilfswerke oder Universitäten. Auch Mitgliedsbeiträge sind teilweise abziehbar, allerdings nicht bei Vereinen, die vorrangig der Freizeitgestaltung dienen, etwa Sport, Karneval oder Gesang.

Spenden an Privatpersonen oder an gewerbliche Unternehmen kannst du dagegen nicht geltend machen. Ob ein Empfänger anerkannt ist, erkennst du daran, dass er dir eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung ausstellen darf.

Spenden sind Sonderausgaben

Spenden trägst du als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung ein. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen – wie stark sich das auswirkt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bekommst du von 100 Euro Spende also rund 30 Euro über die Steuer zurück. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 10b EStG.

Die 20-Prozent-Grenze

Du kannst Spenden bis zu 20 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte absetzen. Für die meisten Menschen ist diese Grenze so hoch, dass sie sie nie erreichen. Unternehmen und Selbstständige dürfen alternativ 4 Promille der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern ansetzen, falls das für sie günstiger ist.

Vereinfachter Nachweis bis 300 Euro

Bei Einzelspenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis. Das ist zum Beispiel dein Kontoauszug, ein Überweisungsbeleg oder der Ausdruck einer Online-Zahlung. Die 300-Euro-Grenze gilt dabei pro Einzelspende, nicht für die Jahressumme. Eine förmliche Bescheinigung brauchst du in diesen Fällen nicht.

Bei Einzelspenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt ein einfacher Nachweis wie der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg. Eine förmliche Bescheinigung brauchst du dafür nicht.

Die Zuwendungsbestätigung

Liegt eine Spende über 300 Euro, verlangt das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung (früher: Spendenquittung) nach amtlichem Muster. Diese stellt dir die Organisation aus. Einreichen musst du sie meist erst auf Nachfrage – aufbewahren solltest du sie aber bis zu einem Jahr nach dem Steuerbescheid. Viele Organisationen melden die Bescheinigung inzwischen elektronisch direkt ans Finanzamt.

Sachspenden und Aufwandsspenden

Auch Sachspenden – etwa Kleidung, Möbel oder Computer für einen anerkannten Verein – kannst du absetzen. Angesetzt wird der gemeine Wert, also der realistische Marktwert zum Zeitpunkt der Spende; bei Neuware der Kaufpreis. Eine Aufwandsspende liegt vor, wenn du auf eine vereinbarte Vergütung – zum Beispiel für ein Ehrenamt – verzichtest und der Verein dir den Betrag als Spende bescheinigt.

Parteispenden sind doppelt begünstigt

Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden besonders gefördert. Zuerst greift eine Steuerermäßigung nach § 34g EStG: 50 Prozent deiner Zuwendung bis zu 3.300 Euro (Ehepaare 6.600 Euro) werden direkt von deiner Steuerschuld abgezogen – das bringt dir bis zu 1.650 Euro (bzw. 3.300 Euro) zurück. Liegt deine Parteispende darüber, kannst du weitere bis zu 3.300 Euro (Ehepaare 6.600 Euro) als Sonderausgaben ansetzen.

Spenden bei Katastrophen

Bei Naturkatastrophen und großen Hilfsaktionen erlässt das Bundesfinanzministerium häufig Sonderregeln. Dann genügt für Spenden auf eigens eingerichtete Sonderkonten unabhängig von der Höhe ein vereinfachter Nachweis. Auch Spenden über Spendenportale oder per SMS sind begünstigt, solange das Geld letztlich bei einer steuerbegünstigten Organisation landet. Achte in solchen Fällen auf die jeweils aktuelle Verwaltungsanweisung deines Finanzamts, weil die Erleichterungen meist zeitlich befristet gelten.

Spenden ins europäische Ausland

Du kannst auch an Organisationen in anderen EU- oder EWR-Staaten spenden und den Betrag absetzen. Voraussetzung ist, dass der Empfänger die deutschen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllt. In der Praxis musst du dem Finanzamt das oft mit zusätzlichen Unterlagen wie der Satzung oder einem Tätigkeitsbericht nachweisen. Spenden an Organisationen außerhalb von EU und EWR sind dagegen grundsätzlich nicht abziehbar.

Häufige Fehler beim Spenden absetzen

Der häufigste Fehler: Belege werden gar nicht erst gesammelt und am Jahresende fehlen die Nachweise. Achte außerdem darauf, dass der Empfänger wirklich gemeinnützig ist – ein netter Zweck allein reicht nicht. Und vergiss nicht, erhaltene Gegenleistungen abzuziehen: Bekommst du für eine "Spende" eine konkrete Leistung, etwa eine Eintrittskarte, mindert das den absetzbaren Betrag.

Sammle deine Belege übers Jahr und prüfe, ob der Empfänger wirklich gemeinnützig ist. Bekommst du für eine Spende eine Gegenleistung wie eine Eintrittskarte, musst du deren Wert abziehen.

Spendenvortrag ins Folgejahr

Hast du in einem Jahr mehr gespendet, als du absetzen kannst – etwa weil du die 20-Prozent-Grenze überschreitest –, geht der Rest nicht verloren. Das Finanzamt stellt den nicht genutzten Betrag als Spendenvortrag fest, den du in den Folgejahren nutzt. Das passiert automatisch, sobald du die Spenden korrekt eingetragen hast.

Wo du Spenden einträgst

Spenden trägst du in der Anlage Sonderausgaben deiner Steuererklärung ein, Parteispenden in den dafür vorgesehenen Zeilen. Am einfachsten geht das digital über ELSTER. Wenn du wissen willst, welches Finanzamt für dich zuständig ist, nutze unsere Finanzamt-Suche. Weitere Wege, deine Steuerlast zu senken, findest du in unserem Ratgeber-Bereich Steuern sparen & Pauschalen.

Rechenbeispiel

Du spendest im Jahr 600 Euro an ein anerkanntes Hilfswerk und hast einen persönlichen Grenzsteuersatz von 30 %.

Spende im Jahr600 €
persönlicher Grenzsteuersatz30 %
Steuerersparnis180 €

vereinfacht; die tatsächliche Ersparnis hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab

TippSammle übers Jahr alle Spendenbelege in einem Ordner oder einer E-Mail-Sammelmappe. So hast du beim Ausfüllen der Steuererklärung jeden Nachweis griffbereit und übersiehst keine Kleinspende – auch viele kleine Beträge summieren sich.

Häufige Fragen

Bis zu welcher Höhe kann ich Spenden absetzen?

Bis zu 20 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr. Was darüber liegt, kannst du als Spendenvortrag in den Folgejahren geltend machen.

Brauche ich für jede Spende eine Quittung?

Nein. Bei Einzelspenden bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis wie der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg. Erst darüber ist eine Zuwendungsbestätigung nötig.

Kann ich auch Sachspenden absetzen?

Ja, wenn du an eine anerkannte gemeinnützige Organisation spendest. Angesetzt wird der gemeine Wert der Sache zum Zeitpunkt der Spende, bei Neuware der Kaufpreis.

Wie werden Parteispenden steuerlich behandelt?

Zuerst werden 50 Prozent bis zu 3.300 Euro (Ehepaare 6.600 Euro) direkt von der Steuerschuld abgezogen. Höhere Beträge zählen zusätzlich bis zu 3.300 Euro (Ehepaare 6.600 Euro) als Sonderausgaben.

Sind Mitgliedsbeiträge an Vereine absetzbar?

Nur bei gemeinnützigen Vereinen. Beiträge an Vereine, die vor allem der Freizeitgestaltung dienen – etwa Sport oder Karneval –, kannst du nicht absetzen.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 13. Mai 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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