Verlustvortrag nutzen: So sparst du Steuern in späteren Jahren

Ein Jahr mit Verlust oder ganz ohne Einnahmen muss steuerlich nicht verloren sein. Mit dem Verlustvortrag nach § 10d EStG nimmst du deine Verluste mit in spätere Jahre und senkst dort deine Steuer. Wie das funktioniert, für wen es sich besonders lohnt und wie du den Verlust beim Finanzamt feststellen lässt, erfährst du hier Schritt für Schritt.

Was ist ein Verlustvortrag?

Ein Verlustvortrag bedeutet, dass du einen steuerlichen Verlust aus einem Jahr nicht verfallen lässt, sondern in spätere Jahre „mitnimmst". Sobald du dann wieder positive Einkünfte hast, ziehst du den alten Verlust davon ab und zahlst weniger Steuer. Geregelt ist das im § 10d Einkommensteuergesetz.

Ein steuerlicher Verlust entsteht immer dann, wenn deine Ausgaben in einer Einkunftsart höher sind als deine Einnahmen – zum Beispiel Werbungskosten im Masterstudium ohne Gehalt oder Anlaufverluste in der Gründungsphase. Lässt sich dieser Verlust im selben Jahr nicht mit anderen Einkünften verrechnen, wird er in die Zukunft übertragen.

Wichtig: Der Verlustvortrag ist kein Geschenk vom Staat, sondern dein gutes Recht. Du musst ihn aber aktiv geltend machen – von allein passiert nichts. Über die Suche nach deinem Finanzamt findest du heraus, wer für deine Veranlagung zuständig ist.

Verlustvortrag oder Verlustrücktrag – der Unterschied

Das Gesetz kennt zwei Richtungen, in die du einen Verlust verschieben kannst. Beim Verlustrücktrag verrechnest du den Verlust mit dem Gewinn der Vorjahre und bekommst bereits gezahlte Steuer zurück. Beim Verlustvortrag schiebst du ihn nach vorn in die Folgejahre.

Der Rücktrag ist nur in die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre möglich. Der Vortrag dagegen ist zeitlich unbegrenzt: Du kannst einen festgestellten Verlust theoretisch über viele Jahre hinweg nach und nach aufbrauchen, bis er verbraucht ist. Genau das macht ihn für Studenten und Gründer so wertvoll, die erst Jahre später nennenswert verdienen.

Wenn du in den Vorjahren keine oder nur geringe Steuern gezahlt hast, bringt der Rücktrag nichts. Dann ist der Vortrag fast immer die bessere Wahl – du hebst dir den Steuervorteil für später auf, wenn dein Einkommen steigt.

Für wen sich der Verlustvortrag besonders lohnt

Profitieren kann jeder, der in einem Jahr mehr ausgegeben als eingenommen hat und in absehbarer Zeit wieder Einkommen erwartet. Besonders typisch sind drei Gruppen: Studierende mit Ausbildungskosten, Existenzgründer mit Anlaufverlusten und Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten in einer Phase ohne Lohn, etwa nach einer Kündigung oder während einer Weiterbildung.

Auch wer Verluste aus Vermietung, aus Kapitalvermögen oder aus selbstständiger Tätigkeit hat, kann diese vortragen. Entscheidend ist, dass der Verlust steuerlich anerkannt wird und sich im Verlustjahr nicht vollständig mit anderen Einkünften verrechnen lässt.

Studenten und der Verlustvortrag

Für Studierende ist der Verlustvortrag oft mehrere tausend Euro wert – aber es gibt eine wichtige Hürde. Kosten für ein Erststudium oder eine erste Berufsausbildung zählen nur als Sonderausgaben und sind nicht vortragsfähig. Erst Kosten für ein Zweitstudium, einen Master nach dem Bachelor oder eine Ausbildung nach einer abgeschlossenen Erstausbildung gelten als vorweggenommene Werbungskosten – und nur die lassen sich als Verlust feststellen.

Hast du also Studiengebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur, einen Laptop oder eine auswärtige Unterkunft im Master bezahlt, ohne nennenswert zu verdienen, sammelst du daraus einen Verlust an. Diesen trägst du vor – und im ersten gut bezahlten Berufsjahr senkt er dein zu versteuerndes Einkommen spürbar.

Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung entscheidet über mehrere tausend Euro. Bist du unsicher, ob deine Ausbildung als Erst- oder Zweitausbildung gilt, lass das im Zweifel vom Finanzamt prüfen, bevor du auf den Vortrag verzichtest.

So lässt du einen Verlust feststellen

Damit ein Verlust später nutzbar ist, muss das Finanzamt ihn am Jahresende gesondert feststellen – das schreibt § 10d Abs. 4 EStG vor. Dafür gibst du für das Verlustjahr eine ganz normale Einkommensteuererklärung ab und trägst deine Ausgaben ein, auch wenn du keine oder kaum Einnahmen hattest.

Du bekommst dann keinen normalen Steuerbescheid, sondern einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Darin steht schwarz auf weiß, welcher Betrag in die Folgejahre übertragen wird. Heb diesen Bescheid gut auf – er ist dein Nachweis.

In der Steuererklärung setzt du auf der ersten Seite des Hauptvordrucks das Häkchen bei der „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Damit signalisierst du dem Finanzamt, dass es den Verlust festhalten soll.

Wie der Verlustvortrag in den Folgejahren wirkt

Im nächsten Jahr mit positiven Einkünften zieht das Finanzamt den festgestellten Verlust automatisch vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte ab. Reicht der Verlust nicht, um die Einkünfte ganz auf null zu drücken, wird der Rest weiter vorgetragen, bis er aufgebraucht ist.

Du musst den Vortrag in den Folgejahren nicht jedes Mal neu beantragen – der einmal festgestellte Betrag wird fortgeschrieben. Trotzdem solltest du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, damit der Verbrauch sauber dokumentiert ist und du den Überblick behältst.

Die Mindestbesteuerung – ab wann sie greift

Bei sehr hohen Verlusten gibt es eine Grenze, die sogenannte Mindestbesteuerung. Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1.000.000 € (bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2.000.000 €) ist der Verlustabzug unbeschränkt möglich. Liegt dein Einkommen darüber, darfst du den übersteigenden Teil nur zu 70 Prozent mit dem Vortrag verrechnen.

Für die allermeisten Privatpersonen, Studenten und kleinen Gründer spielt diese Grenze keine Rolle – sie greift erst bei Millioneneinkommen. Du kannst deinen Verlustvortrag also in aller Regel voll nutzen, ohne dir über die 70-Prozent-Schranke Gedanken machen zu müssen.

Verlustrücktrag: Höchstbeträge und Wahlrecht

Entscheidest du dich für den Rücktrag, kannst du bis zu 1.000.000 € (Ehepaare 2.000.000 €) in die beiden Vorjahre zurücktragen. Du kannst per Antrag auch ganz auf den Rücktrag verzichten und den Verlust komplett vortragen – das lohnt sich, wenn deine Steuerlast in den kommenden Jahren voraussichtlich höher ist als in der Vergangenheit.

Seit 2022 ist allerdings nur noch ein vollständiger Verzicht auf den Rücktrag möglich; eine betragsmäßige Begrenzung des Rücktrags wie früher gibt es nicht mehr. Überleg dir also vorher genau, in welche Richtung der Verlust dir mehr bringt.

Rechne beide Varianten grob durch: In welchem Jahr ist dein Steuersatz am höchsten? Dort entfaltet der Verlust die größte Wirkung – und dorthin solltest du ihn lenken.

Welche Verluste vortragsfähig sind

Vortragsfähig sind grundsätzlich Verluste aus allen sieben Einkunftsarten – etwa aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit oder Vermietung sowie vorweggenommene Werbungskosten. Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst werden Verluste im selben Jahr mit anderen positiven Einkünften verrechnet (Verlustausgleich), nur der Rest wird festgestellt und vorgetragen.

Einige Verlustarten haben eigene Schubladen und dürfen nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden – etwa Verluste aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften. Solche Verluste werden getrennt festgestellt und lassen sich nicht mit deinem Arbeitslohn verrechnen.

Fristen: Wie lange kannst du Verluste nachträglich feststellen lassen?

Auch hier gilt: lieber nicht zu lange warten. Eine Verlustfeststellung kannst du in der Regel noch bis zu sieben Jahre rückwirkend beantragen, solange für das betreffende Jahr noch kein Feststellungsbescheid existiert. Für Studierende heißt das: Selbst wenn das Studium schon ein paar Jahre zurückliegt, ist es oft noch nicht zu spät.

Die Feststellungsfrist endet nicht vor Ablauf der Festsetzungsfrist für das Verlustjahr. Trotzdem solltest du dich nicht darauf verlassen – reich die Erklärungen für zurückliegende Verlustjahre möglichst zeitnah ein.

Wer den Verlust nie feststellen lässt, verschenkt bares Geld. Hast du Studienjahre ohne Steuererklärung hinter dir, prüfe dringend, ob du sie noch nachreichen kannst – die Frist läuft Jahr für Jahr ab.

So gibst du das in ELSTER ein

Am einfachsten erledigst du die Verlustfeststellung über ELSTER, das kostenlose Portal der Finanzverwaltung. Du füllst die Einkommensteuererklärung für das Verlustjahr aus, trägst deine Werbungskosten oder Betriebsausgaben ein und setzt im Hauptvordruck das Häkchen zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

Weitere Spartipps und passende Ratgeber findest du im Bereich Steuern sparen & Pauschalen. Dort erklären wir auch, welche Kosten du überhaupt als Werbungskosten ansetzen kannst.

Häufige Fehler beim Verlustvortrag

Der größte Fehler ist, in Verlustjahren gar keine Steuererklärung abzugeben – dann geht der Verlust unwiederbringlich verloren. Ebenso verbreitet ist die Verwechslung von Erst- und Zweitausbildung, durch die Studierende ihren Vortrag fälschlich nicht beantragen.

Achte außerdem darauf, den Feststellungsbescheid aufzubewahren und in den Folgejahren weiter Erklärungen abzugeben. Nur so bleibt dein Verlustvortrag nachvollziehbar und wird korrekt fortgeschrieben.

Rechenbeispiel

Lisa sammelt im Master 9.000 € Werbungskosten ohne Einnahmen an und lässt den Verlust feststellen. Im ersten Berufsjahr verdient sie regulär.

Festgestellter Verlustvortrag aus dem Studium9.000 €
Gesamtbetrag der Einkünfte erstes Berufsjahr42.000 €
abzüglich Verlustvortrag-9.000 €
Zu versteuerndes Einkommen (vereinfacht)33.000 €

vereinfacht, ohne weitere Abzüge

TippGib auch dann eine Steuererklärung ab, wenn du gar nichts verdient hast – etwa im Master oder in der Gründungsphase. Genau in diesen Jahren entsteht dein Verlustvortrag, der dir im ersten gut bezahlten Berufsjahr oft mehrere hundert bis tausend Euro Steuer spart.

Häufige Fragen

Muss ich den Verlustvortrag jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Ist der Verlust einmal gesondert festgestellt, wird er in den Folgejahren automatisch fortgeschrieben und verrechnet. Du solltest aber weiterhin jährlich eine Steuererklärung abgeben, damit der Verbrauch dokumentiert ist.

Können auch Studenten einen Verlustvortrag nutzen?

Ja, aber nur für ein Zweitstudium, einen Master nach dem Bachelor oder eine Ausbildung nach abgeschlossener Erstausbildung. Kosten für das Erststudium gelten als Sonderausgaben und sind nicht vortragsfähig.

Wie weit kann ich einen Verlust rückwirkend feststellen lassen?

In der Regel bis zu sieben Jahre, solange für das betreffende Jahr noch kein Feststellungsbescheid vorliegt. Reiche die Erklärung trotzdem so früh wie möglich ein, da die Frist jedes Jahr weiter abläuft.

Was ist der Unterschied zwischen Verlustvortrag und Verlustrücktrag?

Beim Rücktrag verrechnest du den Verlust mit dem Gewinn der zwei Vorjahre und bekommst Steuer zurück. Beim Vortrag schiebst du ihn zeitlich unbegrenzt in spätere Jahre. Hattest du in den Vorjahren wenig Einkommen, ist der Vortrag meist besser.

Bekomme ich durch den Verlustvortrag Geld vom Finanzamt?

Nicht im Verlustjahr selbst – dort entsteht nur die Feststellung. Der Vorteil kommt später: In einem Jahr mit Einkommen senkt der Vortrag dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuer.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 7. Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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