Wo Sie wohnen ist das entscheidende Kriterium dafür, an welches Finanzamt Sie sich wenden müssen. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Neuhaus wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Lüneburg eingereicht haben. Die Mitbürger von Neuhaus im Kreis Lüneburg in Niedersachsen geben Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Lüneburg ab. Unser Suchservice findet das für Ihr Zuhause in Neuhaus zuständige Finanzamt.