Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Lübeck wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Lübeck eingereicht haben. Um das für Ihren Wohnort – zum Beispiel Lübeck - zuständige Finanzamt ausfindig zu machen, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Bürger der Gemeinde Lübeck im Kreis Lübeck, Hansestadt in Schleswig-Holstein werden steuerlich beim Finanzamt Lübeck geführt. Ihr zuständiges Finanzamt wird durch Ihren Heimatort bestimmt.