Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Stuttgart wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Stuttgart I eingereicht haben. Mit unserer Finanzamt-Suche finden Sie das für einen Ort innerhalb Deutschlands zugehörige Finanzamt, so auch für Stuttgart. Der Gemeinde Stuttgart aus dem Kreis Stuttgart, Stadtkreis in Baden-Württemberg ist das Finanzamt Stuttgart I zugewiesen. Die Finanzamt-Zugehörigkeit wird über den Wohnsitz festgelegt.