Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Oppenheim wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Mainz-Süd eingereicht haben. Das für die Gemeinde Oppenheim im Kreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz verantwortliche Finanzamt ist das Finanzamt Mainz-Süd. Ihr zugeordnetes Finanzamt wird über Ihr Zuhause determiniert. Um das für Ihren Wohnort – zum Beispiel Oppenheim - zuständige Finanzamt ausfindig zu machen, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen.