Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Friedland/Niederlausitz wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Frankfurt (Oder) eingereicht haben. Das Finanzamt Frankfurt (Oder) verwaltet steuerlich die Einwohner von Friedland/Niederlausitz im Kreis Oder-Spree in Brandenburg. Bei welchem Finanzamt Sie verwaltet werden, ist durch Ihren Wohnort bedingt. Per Finanzamt-Suche erfahren Sie, welches Finanzamt für Ihren Wohnort Friedland/Niederlausitz verantwortlich ist.